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# taz.de -- Ausweitung des Kohleabbaus in Nochten: Die Hoffung auf Strukturwand…
> Sollte der Braunkohleabbau im ostsächsischen Nochten ausgeweitet werden,
> droht Anwohnern die Umsiedlung. Nun habe Betroffene Klage eingereicht.
Bild: Mit der Ausdehnung des Tagebaus in Nochten droht 1.600 Einwohnern der Gem…
DRESDEN dpa | Mit einer Klage vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht
wollen ein Anwohner und die Umweltorganisation BUND die Erweiterung des
Braunkohletagebaus im ostsächsischen Nochten (Landkreis Görlitz) stoppen.
Ein entsprechender Normenkontrollantrag sei dem Gericht in Bautzen
zugestellt worden, sagte Anwältin Roda Verheyen am Mittwoch in Dresden.
Unterstützt wird die Klage von Greenpeace und dem Bündnis „Strukturwandel
jetzt – Kein Nochten II“. Der Antrag richtet sich gegen den Braunkohleplan
des Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, der nach Ansicht der
Abbau-Gegner unter anderem gegen geltendes Wasser- und Umweltrecht
verstößt. Er bilde die Grundlage, 1.600 Menschen unrechtmäßig ihrer Heimat
zu berauben, obwohl kein nachvollziehbarer Bedarf für den Abbau vorliege.
Der schwedische Energiekonzern Vattenfall will gemäß Braunkohleplan in
Nochten das sogenannte Abbaugebiet 2 erschließen und dort voraussichtlich
ab 2025 rund 300 Millionen Tonnen Braunkohle fördern. Mit der Ausdehnung
des Tagebaus droht den Einwohnern der Gemeinden Schleife und Trebendorf die
Umsiedlung.
Das Schlimmste am Tagebau seien die Folgeschäden für künftige Generationen,
sagte Ursula Eichendorf vom Bündnis „Strukturwandel jetzt“. Schon jetzt
gebe es im Raum Weißwasser keine Trinkwasserquellen mehr. Durch Nochten II
werde sich das Problem noch verschärfen.
## Keine Brückentechnologie
„Wir setzen die Zukunft unserer Kinder und Enkel in der Lausitz aufs Spiel.
Und das Traurige ist, dass dieser Strom nicht benötigt wird. Die Braunkohle
ist weder volkswirtschaftlich sinnvoll noch ist sie unter Klimaschutz- oder
sonstigen Gesichtspunkten verantwortbar“, sagte auch Felix Ekardt, Chef des
BUND-Landesverbandes Sachsen, und verwies auf Alternativen wie
Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Die Braunkohle sei keine Brückentechnologie zur Umsetzung der Energiewende.
Nach Ansicht der Kläger wurde die Abwägung hinsichtlich des tatsächlichen
Bedarfs der Braunkohleverstromung falsch getroffen. Hier sei nun wichtig,
zu welchem Schluss das Gericht komme.
„Davon wird der Ausgang des Verfahrens mindestens zu 80 Prozent abhängen“,
sagte Verheyen. Die Hamburger Anwältin rechnet mit einer Verfahrensdauer
von bis zu zwei Jahren. Die Kläger seien aber entschlossen, den Rechtsweg
auch in Richtung Karlsruhe oder zum Europäischen Gerichtshof weiterzugehen,
um Klarheit zu schaffen.
20 Aug 2014
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