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# taz.de -- Warentester über EU-Staubsaugerregel: „Diese Watt-Protzerei ist …
> Ab Montag dürfen nur noch Staubsauger mit weniger als 1.600 Watt Leistung
> verkauft werden. Kein Problem für die Kunden, sagt Werner Hinzpeter von
> der Stiftung Warentest.
Bild: „Es saugt und bläst der Heinzelmann, wo Mutti sonst nur blasen kann“…
taz: Herr Hinzpeter, jetzt dürfen keine Staubsauger mehr in den Handel
gebracht werden, die mehr als 1.600 Watt Leistung haben. Manche Verbraucher
überlegen, noch schnell eins der letzten Geräte mit viel Power zu kaufen.
Wäre das klug?
Werner Hinzpeter: Auf keinen Fall. Diese Watt-Protzerei ist Unsinn. Unsere
Tests zeigen seit Jahren: So viel Leistung braucht kein Mensch.
Aber für Laien klingt es logisch, dass hohe Wattzahl eine hohe Saugleistung
bedeutet. Warum stimmt das nicht?
Die Motorleistung sagt nichts darüber aus, wie viel Saugkraft tatsächlich
am Boden ankommt. Entscheidend dafür ist, dass die Düsen aerodynamisch
konstruiert und alle Bauteile gut aufeinander abgestimmt sind. Und wenn
wirklich die volle Kraft von 2.000 Watt auf den Boden gebracht wird, dann
kann man die Sauger kaum mehr schieben. Die kleben praktisch am Teppich.
Die EU-Vorgaben sind also kein Problem?
Nein, überhaupt nicht. Den Grenzwert von 1.600 Watt erfüllen allein seit
2011 schon 27 Staubsauger, die von uns die Note „Gut“ bekommen haben. Und
einer der beiden Sieger beim letzten Test brauchte nur 870 Watt. Damit
erfüllt er jetzt schon den Grenzwert, der erst ab 2017 gilt. Viele sind
längst da, wo die EU hinwill.
Wenn es so einfach und sinnvoll ist: Warum erfüllen nicht längst alle
Modelle diese Anforderungen ganz ohne Zwang?
Ich glaube, die Hersteller sind Opfer ihrer eigenen Werbestrategie
geworden. Eine Wattzahl versteht jeder Kunde sofort, auch wenn sie nichts
über die tatsächliche Saugleistung aussagt. Teilweise sind die Angaben auch
reine Protzerei: Der Testsieger von Siemens hat real nur 870 Watt
aufgenommen, auf der Packung waren aber 1.200 Watt angegeben. Offenbar galt
auch da die Annahme, dass sich vermeintlich hohe Leistung besser verkauft
als hohe Effizienz.
Gilt das Verbot auch für Internetanbieter?
Die Regelung sagt, dass der Handel ab Montag keine neue Ware oberhalb der
Wattgrenze mehr einkaufen kann. Da das für die ganze EU gilt, dürfte
Internethandel weitgehend abgedeckt sein, denn der läuft meist über
Tochterfirmen oder Importeure in der EU. Möglich bleibt natürlich, ein
Watt-Monster direkt in den USA zu bestellen, dann zu verzollen und mit
einem passenden Stecker zu versehen und zu hoffen, dass es auch mit 230
Volt funktioniert.
Demnächst nimmt sich die EU Kaffeemaschinen und Wäschetrockner vor. Ist das
sinnvoll?
Bei Geschirrspülern, Kühlschränken oder Lampen gibt es seit vielen Jahren
Vorgaben und dort hat sich gezeigt, dass sie zu erheblichen Innovationen
führen, von denen die Verbraucher profitieren. Allerdings sind die Angaben
auf dem EU-Label teilweise verwirrend, weil da auch noch Effizienzklassen
draufstehen, die gar nicht mehr erhältlich sind. Zudem ist das Label
mitunter wenig realitätsnah. Bei Waschmaschinen etwa beurteilen sie nur das
Energiesparprogramm. Das optimieren die Hersteller dann, aber viele Kunden
verwenden es gar nicht. Bei der Stiftung Warentest machen wir hingegen das
tatsächliche Nutzerverhalten zur Grundlage für unsere Bewertung.
Wenn die effizienten Geräte so gut sind – warum kann man nicht auf
Grenzwerte verzichten und auf den mündigen Verbraucher setzen?
Verbraucher werden von den Grenzwerten profitieren. Sie sparen Strom, ohne
auf gute Geräte verzichten zu müssen.
31 Aug 2014
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Staubsauger
Energieeffizienz
Tee
Ritter Sport
Stiftung Warentest
Verbot
Internet der Dinge
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