Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Behindertenwerkstatt oder reguläre Beschäftigung: Beschränktes B…
> Alternativen zur Behindertenwerkstatt gibt es in Bremen reichlich. Gegen
> ein „Budget für Arbeit“ aber hat der Senat bislang Vorbehalte. Andernorts
> gibt es das schon.
Bild: Ein Arbeiter fertigt in der Werkstatt Bremen Fensterdichtungen für den M…
BREMEN taz | Kann man ein „Budget für Arbeit“ in Bremen einführen, obwohl
ein nationales Gesetz dagegen spricht? Nein, findet Sozialstaatsrat Horst
Frehe. Das „Budget für Arbeit“ ist ein Konzept, um behinderte Menschen in
den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. „Es wird allerhöchste Zeit,
mit der Umsetzung anzufangen“, fordert hingegen die CDU-Abgeordnete Sigrid
Grönert. Sie erinnerte den Senat am vergangenen Mittwoch in der
Bürgerschaft an ein Versprechen im Koalitionsvertrag: Bremen werde in einem
Modellversuch das „Budget für Arbeit“ erproben, heißt es darin.
In der Regel arbeiten Leistungsgeminderte in Werkstätten für behinderte
Menschen. Durch das „Budget für Arbeit“ können sie das Geld, das die
Werkstätten für sie bekommen, anders nutzen: Sie können es als Zuschuss für
eine Stelle auf dem regulären Arbeitsmarkt mitnehmen. Der Arbeitgeber zahlt
dann nur einen Teil des Gehalts, der Rest kommt aus dem mitgebrachten
Budget.
Hierbei ist die Theorie allerdings einfacher als die Praxis. „Für das
Bundesgesetz gibt es im Augenblick nur Schwarz und Weiß“, sagt Staatsrat
Frehe. Personen seien entweder voll erwerbsfähig oder voll
erwerbsgemindert. „Wenn jemand Geld mitnehmen will, um einen Arbeitgeber zu
subventionieren, muss er voll erwerbsfähig sein.“ Das bedeute allerdings,
dass er in der Lage sei, unter den üblichen Bedingungen mehr als drei
Stunden täglich oder 15 Stunden wöchentlich zu arbeiten. Auf viele
Behinderte treffe das aber so nicht zu. Frehe sagt: „Die Lösung, die ich
gerne rechtlich hätte, wäre eine arbeitsmarktunübliche Beschäftigung – da…
Menschen unter nicht üblichen Bedingungen mehr als drei Stunden pro Tag
arbeiten.“ Über die nötige Reform des neunten Sozialgesetzbuches werde eine
Arbeitsgruppe im Bund Ende Oktober beraten.
Laut CDU schiebt Frehe mit diesen Aussagen die Bringschuld des Senats von
sich. „Wir halten das für naiv“, sagt CDU-Sprecherin Rebekka Grupe. „So
etwas hätte das Ressort auch schon bei den Koalitionsverhandlungen wissen
müssen.“
In Rheinland-Pfalz, Hamburg und Niedersachsen wurde das Budget für Arbeit
trotz Bundesgesetzgebung schon verwirklicht. „Wir tun’s einfach“, sagt
Detlev Jähnert, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in
Niedersachsen. Das Konzept sei sowohl in Niedersachsen als auch in Berlin
politisch gewollt. „Berlin hat es lange Zeit stillschweigend geduldet.“ Ein
Urteil des Bundessozialgerichts hat einen Teil der rechtlichen Barrieren
zudem im November 2011 ausgeräumt. Durch das Urteil können Behinderte das
Geld, das eigentlich an die Träger der Werkstätten bezahlt würde, auch
anders verwenden.
Neben dem „Budget für Arbeit“ gibt es auch andere Ansätze, um Behinderten
eine normale, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen.
Frehe verwies in der Bürgerschaft etwa auf das „Job-Budget“. Das sei kein
Budget im eigentlichen Sinne, sagt Wilfried Hautop, Geschäftsführer der
Werkstatt Bremen. Der Begriff bezeichne ein Kontingent von 10 Plätzen für
leistungsstärkere Behinderte, die mit Hilfe des Integrationsfachdienstes an
den normalen Arbeitsmarkt vermittelt würden. „Von zehn Leuten vermitteln
wir aber nur etwa fünf“, sagt Hautop. Eine andere Möglichkeit sind
Integrationsprojekte – speziell eingerichtete Abteilungen, in denen 50
Prozent Schwerbehinderte arbeiten.
Die CDU-Sozialpolitikerin Grönert lobte in der Bürgerschaft: „Die
Bemühungen, für behinderte Menschen einen Arbeitsplatz außerhalb einer
Werkstatt zu finden, haben enorm zugenommen.“ Sie kritisierte jedoch die
unübersichtliche Vielzahl an einzelnen Konzepten. „Wir brauchen eine
Autobahn im Dschungel der Angebote“, forderte sie.
Frehe sagte, der Senat habe eine solche Autobahn bereits geschaffen. Er gab
aber zu bedenken, „Menschen sind in ihrer Leistungsfähigkeit sehr
unterschiedlich“. Man könne sie nicht klar zuordnen, denn dann lasse man
Potenziale ungenutzt. „Das haben wir begonnen zu ändern.“
28 Sep 2014
## TAGS
Inklusion
Behinderung
Arbeitsmarkt
Leben mit Behinderung
Leben mit Behinderung
Behindertenwerkstatt
Mindestlohn
Gleichstellung
Uganda
Inklusion
## ARTIKEL ZUM THEMA
Arbeitsbedingungen für Behinderte: Ausgenutzt statt ausgebildet
Werkstätten sollen Menschen mit Behinderung fit für den Arbeitsmarkt
machen. Was sie eigentlich machen, weiß keiner, wie die Regierung zugibt.
Streit um Chancengleichheit: „Das erhöht den Druck“
In Schleswig-Holstein sollen Schwerbehinderte künftig bessere Chancen auf
dem ersten Arbeitsmarkt haben. Verbände halten das Modell für
inpraktikabel.
Richtungswechsel statt Einbahnstraße: Die Grenzen im Kopf umdrehen
Der Zugvögel e. V. holt junge Menschen aus Uganda, Nepal oder Ecuador für
Freiwilligendienste nach Deutschland – zum Beispiel Jennifer Alanyo an die
Bremer Kischu.
Inklusion in Köln: Hier bitte anstellen
In einem Supermarkt im Kölner Stadtteil Alt-Niehl sind die meisten
Angestellten körperlich oder geistig behindert. Das Projekt soll sich bald
selbst tragen.
Integratives Theater wird 20: Als Eisenhans auszog, die Welt zu entdecken
Kein pädagogisches Selbsthilfeprojekt, sondern Theater um des Theaters
willen: Beim Eisenhans am Hamburger Thalia Theater brechen Menschen mit
Behinderungen aus den gewohnten Räumen aus. Ein Besuch zum 20-jährigen
Jubiläum.
Abschlüsse für Behinderte: Mehr als nur Teilnahme
Erstmals erhalten BremerInnen mit Behinderungen ein Zertifikat für den
Abschluss einer Bildungsmaßnahme. Das hat jedoch kaum mehr als symbolischen
Wert.
Kommen die sozialen Einrichtungen ohne Zivis aus?: Wenn der Zivi nicht mehr kom…
Seit Juli ist neben dem Wehrdienst auch der Zivildienst ausgesetzt. Bremer
Einrichtungen beklagen das kaum, sie setzen auf Freiwillige oder auf eigene
Angestellte.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.