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# taz.de -- UN-Völkermordtribunal für Ruanda: Parteichefs des Genozids schuld…
> Die beiden Führer der ruandischen Regierungspartei während des
> Völkermords scheitern mit ihrer Berufung gegen ihre Verurteilung zu
> lebenslanger Haft.
Bild: Weltgericht für Völkermord: Richter am UN-Ruanda-Tribunal.
BERLIN taz | Ruandas einstige Regierungspartei MRND (Nationale
Republikanische Bewegung für Demokratie und Entwicklung), die das Land
während des Völkermords an über 800.000 Tutsi 1994 regierte, ist als
Organisation für den Genozid verantwortlich. Dies ist der wichtigste
Schluss aus dem Urteil, das das UN-Ruanda-Tribunal im tansanischen Arusha
zum Abschluss des Berufungsverfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten und
den ehemaligen Vizepräsidenten der MRND gefällt hat. Die im Februar 2012
verhängten lebenslangen Haftstrafen wegen Völkermord gegen Mathieu
Ngirumpatse und Edouard Karemera werden bestätigt.
Die MRND entstand nach dem Militärputsch von Juvénal Habyarimana in Ruanda
1973 und regierte bis 1990 als Hutu-Einheitspartei. Nachdem 1990 Exiltutsi
aus Uganda unter dem Namen RPF (Ruandische Patriotische Front) in Ruanda
den Kampf gegen die Regierung aufnahmen, führte die Regierung Habyarimana
einerseits das Mehrparteiensystem ein und baute andererseits mit der
MRND-Jugendmiliz „Interahamwe“ einen massiven Gewaltapparat auf. Die
organisierte Vernichtung der Tutsi begann am Abend des 6. April 1994,
nachdem Präsident Habyarimana beim Abschuss seines Flugzeuges über der
Hauptstadt Kigali starb, und endete erst mit dem Sieg der RPF drei Monate
später. Drei Viertel aller Tutsi Ruandas starben während dieses
Völkermords.
Das UN-Tribunal hat zwar in seinen bisherigen Urteilen eine gezielte
Vorplanung des Völkermords durch das Habyaramina-Regime nicht als erwiesen
erkannt, wohl aber seinen organisierten Charakter: Die Hutu-Miliz
Interahamwe und das Militär spielten demnach eine führende Rolle bei der
Ausführung der Massaker, die Strukturen der MRND und des Staates bei ihrer
Organisation. Insofern sind die Parteichefs der MRND doppelt
verantwortlich. Sie übten „entscheidende Macht“ über die Partei und
„effektive Kontrolle“ über die Miliz aus und sorgten dafür, dass die
Interahamwe-Jugendmilizionäre militärische Ausbildung erhielten und
Waffenlager anlegten.
Die Bestätigung dieses Urteils in der Berufung folgt auf einige
überraschende Freisprüche in Arusha, zum Beispiel im Februar für den
Kommandeur der Gendarmerie während des Völkermords, General Augustin
Ndindiliyimana. Der General erhielt vor zwei Wochen ein Visum für Belgien,
wo bereits der 2009 freigesprochene Habyarimana-Schwager Protais
Zigiranyiazo lebt.
Seit seiner Gründung 195 hat das UN-Völkermordtribunal insgesamt 95 Ruander
angeklagt. Fünf davon sind inzwischen verstorben, vier flüchtig; zehn Fälle
wurden an die ruandische Justiz abgegeben und vier Anklagen zurückgezogen.
Von den restlichen 72 Angeklagten sind 42 verurteilt und in Haft, teils mit
laufenden Berufungsverfahren; 30 wurden freigesprochen oder haben ihre Haft
bereits abgesessen. Das Tribunal soll bis Jahresende seine Arbeit beendet
haben, und was dann noch übrig ist, wird an Ruandas Justiz übergeben.
Die Durchleuchtung der Arbeitsweise der MRND ist nicht nur von historischem
Interesse. Aus der einstigen Staatspartei wurde nach dem Ende des
Völkermords im Exil die RDR (Sammlung für Demokratie und Rückkehr nach
Ruanda). Der politische Teil der RDR mauserte sich später zur in Ruanda
nicht zugelassenen Oppositionspartei FDU (Vereinigte Demokratische Kräfte),
der im Kongo kämpfende militärische Teil zur FDLR (Demokratische Kräfte zur
Befreiung Ruandas). Deren Präsident und Vizepräsident, Ignace Murwanashyaka
und Straton Musoni, stehen seit 2011 in Stuttgart vor Gericht.
29 Sep 2014
## AUTOREN
Dominic Johnson
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Völkermord
Schwerpunkt Völkermord in Ruanda
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