| # taz.de -- Werbung für Terrororganisationen: Muss Sympathie strafbar sein? | |
| > Politiker der Großen Koalition wollen eine rot-grüne Liberalisierung | |
| > rückgängig machen. Es geht um Werbung für Terrororganisationen. | |
| Bild: Wäre in Deutschland verboten: IS-Flagge in einer Moschee in Mossul, Irak | |
| BERLIN taz | In der Großen Koalition gibt es ernsthafte Überlegungen, die | |
| Sympathiewerbung für Terrorgruppen wieder zu bestrafen. Rot-Grün hatte dies | |
| 2002 abgeschafft. | |
| Vorige Woche diskutierten die Innenpolitiker der Großen Koalition über | |
| Maßnahmen gegen den Terror des Islamischen Staats (IS). Es ging dabei vor | |
| allem um die Frage, wie man die Aus- und Wiedereinreise kampfbereiter | |
| IS-Anhänger verhindern kann. Dazu kam ein strafrechtliches Projekt: Die | |
| Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen soll wieder strafbar | |
| werden. | |
| Der Vorschlag kam zwar vor allem von Unionsabgeordneten wie Armin Schuster. | |
| Doch auch SPD-Innenpolitiker wie Eva Högl halten den Vorschlag für | |
| „grundsätzlich konsensfähig“. Eine erste Prüfung soll bis kommenden Mont… | |
| abgeschlossen sein. | |
| Konkret geht es um Paragraf 129a im Strafgesetzbuch, der 1976 als Mittel | |
| gegen die RAF eingeführt wurde. Er stellte die Mitgliedschaft, | |
| Unterstützung und Werbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe. | |
| Damit sollten Handlungen im Vorfeld konkreter Terrorakte bestraft und | |
| polizeiliche Ermittlungen erleichtert werden. | |
| Als strafbar galt es nun schon, wenn Sympathisanten „RAF“ an eine Hauswand | |
| sprühten. Die Strafbarkeit der bloßen „Werbung“ ging aber auch vielen | |
| Liberalen zu weit, und die Rechtsprechung wurde mit Blick auf die | |
| Meinungsfreiheit immer zögerlicher. | |
| Dann kamen die Al-Qaida-Anschläge von New York und Washington. Als Reaktion | |
| wurde 2002 das Strafrecht um Paragraf 129b ergänzt, der nun auch | |
| „ausländische“ terroristische Vereinigungen erfasste. Im Gegenzug wurde | |
| Paragraf 129a von Rot-Grün leicht liberalisiert. Die reine Sympathiewerbung | |
| wird seither nicht mehr als Terrorismus bestraft, nur noch das Werben um | |
| neue Mitglieder und Unterstützer. | |
| ## Maas warnt vor „reinem Aktivismus“ | |
| Selbst Rainer Griesbaum, damals oberster Terrorjäger der | |
| Bundesanwaltschaft, begrüßte die Reform [1][2009 im taz-Interview]: „Das | |
| war eine gute Entscheidung des Bundestags.“ Es mache keinen Sinn, „dieses | |
| ganze diffuse Umfeld in die Terrorbekämpfung einzubeziehen.“ Dies | |
| überfordere das Strafrecht. | |
| Besonders wirkungsvolle Propaganda-Aktionen sind aber auch heute noch als | |
| „Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung strafbar, etwa das | |
| Verschicken von Enthauptungsvideos. | |
| Inzwischen ist selbst das Zeigen von IS-Fahnen verboten, nachdem | |
| Innenminister de Maizière (CDU) vor zwei Wochen ein vereinsrechtliches | |
| Betätigungsverbot gegen den IS ausgesprochen hat. Für das Strafrecht ist in | |
| der Bundesregierung Justizminister Heiko Maas (SPD) zuständig. Am | |
| Wochenende warnte er vor „purem Aktionismus“. | |
| 30 Sep 2014 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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