# taz.de -- Werbung für Terrororganisationen: Muss Sympathie strafbar sein? | |
> Politiker der Großen Koalition wollen eine rot-grüne Liberalisierung | |
> rückgängig machen. Es geht um Werbung für Terrororganisationen. | |
Bild: Wäre in Deutschland verboten: IS-Flagge in einer Moschee in Mossul, Irak. | |
BERLIN taz | In der Großen Koalition gibt es ernsthafte Überlegungen, die | |
Sympathiewerbung für Terrorgruppen wieder zu bestrafen. Rot-Grün hatte dies | |
2002 abgeschafft. | |
Vorige Woche diskutierten die Innenpolitiker der Großen Koalition über | |
Maßnahmen gegen den Terror des Islamischen Staats (IS). Es ging dabei vor | |
allem um die Frage, wie man die Aus- und Wiedereinreise kampfbereiter | |
IS-Anhänger verhindern kann. Dazu kam ein strafrechtliches Projekt: Die | |
Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen soll wieder strafbar | |
werden. | |
Der Vorschlag kam zwar vor allem von Unionsabgeordneten wie Armin Schuster. | |
Doch auch SPD-Innenpolitiker wie Eva Högl halten den Vorschlag für | |
„grundsätzlich konsensfähig“. Eine erste Prüfung soll bis kommenden Mont… | |
abgeschlossen sein. | |
Konkret geht es um Paragraf 129a im Strafgesetzbuch, der 1976 als Mittel | |
gegen die RAF eingeführt wurde. Er stellte die Mitgliedschaft, | |
Unterstützung und Werbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe. | |
Damit sollten Handlungen im Vorfeld konkreter Terrorakte bestraft und | |
polizeiliche Ermittlungen erleichtert werden. | |
Als strafbar galt es nun schon, wenn Sympathisanten „RAF“ an eine Hauswand | |
sprühten. Die Strafbarkeit der bloßen „Werbung“ ging aber auch vielen | |
Liberalen zu weit, und die Rechtsprechung wurde mit Blick auf die | |
Meinungsfreiheit immer zögerlicher. | |
Dann kamen die Al-Qaida-Anschläge von New York und Washington. Als Reaktion | |
wurde 2002 das Strafrecht um Paragraf 129b ergänzt, der nun auch | |
„ausländische“ terroristische Vereinigungen erfasste. Im Gegenzug wurde | |
Paragraf 129a von Rot-Grün leicht liberalisiert. Die reine Sympathiewerbung | |
wird seither nicht mehr als Terrorismus bestraft, nur noch das Werben um | |
neue Mitglieder und Unterstützer. | |
## Maas warnt vor „reinem Aktivismus“ | |
Selbst Rainer Griesbaum, damals oberster Terrorjäger der | |
Bundesanwaltschaft, begrüßte die Reform [1][2009 im taz-Interview]: „Das | |
war eine gute Entscheidung des Bundestags.“ Es mache keinen Sinn, „dieses | |
ganze diffuse Umfeld in die Terrorbekämpfung einzubeziehen.“ Dies | |
überfordere das Strafrecht. | |
Besonders wirkungsvolle Propaganda-Aktionen sind aber auch heute noch als | |
„Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung strafbar, etwa das | |
Verschicken von Enthauptungsvideos. | |
Inzwischen ist selbst das Zeigen von IS-Fahnen verboten, nachdem | |
Innenminister de Maizière (CDU) vor zwei Wochen ein vereinsrechtliches | |
Betätigungsverbot gegen den IS ausgesprochen hat. Für das Strafrecht ist in | |
der Bundesregierung Justizminister Heiko Maas (SPD) zuständig. Am | |
Wochenende warnte er vor „purem Aktionismus“. | |
30 Sep 2014 | |
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[1] /Interview-Bundesanwalt-Rainer-Griesbaum/!30929/ | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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