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# taz.de -- Verfassungsschützer im NSU-Prozess: „Ich habe keine Erinnerung“
> Zwei Verfassungsschützer, die für den V-Mann Brandt zuständig waren,
> können sich kaum erinnern. Zudem dürfen sie nur begrenzt aussagen.
Bild: Die Angeklagte Beate Zschäpe wird in den Gerichtssaal geführt.
MÜNCHEN taz | Im NSU-Verfahren traten am Dienstag zwei
Verfassungsschutzführer des V-Manns Tino Brandt auf, der Ex-Anführer des
rechtsextremen Thüringer Heimatschutzes (THS) und langjähriger V-Mann des
Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV).
Die beiden Verfassungsschützer Reiner Bode und Jürgen Zweigert bestätigten,
was öffentlich bekannt ist, konnten sich allerdings an nichts erinnern, was
nicht aufgeklärt ist. Das sorgte für einige Verwirrung. V-Mann Brandt, der
von 1994 bis 2001 für den TLFV tätig war, hatte nämlich früher ausgesagt,
dass er von seinen V-Mann-Führern Geld für Anwälte bekommen hatte.
Außerdem hätten sie ihn vor Polizeimaßnahmen gewarnt. Davon wollten Bode
und Zweigert am Dienstag nichts mehr gewusst haben. Zweigert antworte
meist: „Ich habe keine Erinnerung.“
Auch von Vermerken über angebliche Geldbitten von „Kameraden“, die er
verfasst haben soll, wisse er nichts mehr. Das sei 16 Jahre her, sagte er
im Gerichtssaal. Das Geld sollte für das NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe
Böhnhardt und Beate Zschäpe sein.
Die nichts sagenden Aussagen brachten den Vorsitzenden Richter Manfred
Götzl auf. Er fragte: „Wie intensiv haben Sie sich mit dem Sachverhalt der
Vermerke auseinandergesetzt?“ Das war pikant. Denn sowohl Bode als auch
Zweigert konnten ihre alten Vermerke kürzlich extra einsehen.
Nebenklägerin Seda Basay-Yildiz, die als Anwältin Angehörige des im Jahr
2000 in Nürnberg erschossenen Blumenhändlers Enver Simsek vertritt, hielt
Zweigert vor, er selbst habe einen Vermerk zu einem Verfahren Brandts am
Berliner Amtsgericht verfasst. Ihre Überlegung: Könnte das TLfV Einfluss
auf das Verfahren genommen haben? Zweigert wiederum sagte, sich nicht
erinnern zu können.
## Vor Durchsuchungen gewarnt
Zweigerts „Kollege“ Bode räumte indes ein, er habe V-Mann Brandt allgemein
vor Durchsuchungen gewarnt. Auch habe er ihm Material der Antifa übergeben.
Dass die beiden V-Mann-Führer Brandt angewiesen hätten, Straftaten nicht zu
melden, stritt Bode allerdings vehement ab. Bode hatte Brandt 1989 betreut
und 2001 „abgeschaltet“.
Auf ihre begrenzte Aussagegenehmigung bezogen sich beide, als zwei weitere
Nebenklageanwälte, die Anwälte Stephan Kuhn und Sebastian Scharmer,
Nachfragen zu V-Männern und Geheimdiensttätigkeiten stellten. So wollten
sie unter anderem wissen, ob das rechte Netzwerk „Blood & Honour“ dem
mutmaßlichen NSU-Trio half unterzutauchen.
Ein anderer Nebenklägeranwalt meinte, der Verfassungsschutz habe durch
seine Zusammenarbeit mit Brandt die Festnahme des Trios verhindert und
somit schwere Straftaten ermöglicht.
30 Sep 2014
## AUTOREN
Andreas Speit
## TAGS
NSU-Prozess
Verfassungsschutz
V-Mann
Thüringer Heimatschutz
Schwerpunkt Rechter Terror
Tino Brandt
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
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