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# taz.de -- Flüchtlinge vom Oranienplatz: Gericht bestätigt Einigungspapier
> Die Einigung zwischen dem Berliner Senat und Flüchtlingen interpretierten
> beide Seiten unterschiedlich. Nun gab erstmals ein Gericht einem
> Asylbewerber Recht.
Bild: Bleiberecht für alle gibt's zwar noch nicht, aber immerhin eine Einzelfa…
BERLIN dpa | Ein Flüchtling vom Berliner Oranienplatz hat vor Gericht einen
Erfolg gegen den Senat erstritten. Der Asylbewerber aus Nigeria kann
vorerst in Berlin bleiben und muss nicht nach Bayern ziehen, wie es das
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) angeordnet hatte.
Das entschied das Verwaltungsgericht bereits am Dienstag und verwies dabei
ausdrücklich auf das „Einigungspapier Oranienplatz“ des Senats mit den
Flüchtlingen.
Das Gericht gab einem Eilantrag des Mannes statt. Die Entscheidung gilt,
bis über die eigentliche Klage gegen den Umzug nach Bayern entschieden
wird. Das Gericht betonte, dass „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“
der Zuweisung des Mannes nach Bayern bestünden. Der Flüchtling hat ein
laufendes Asylverfahren in Italien, will aber in Berlin erneut Asyl
beantragen.
Das Gericht bezog sich in seiner knapp sechsseitigen Begründung auf das
Aufenthaltsgesetz, wonach Asylbewerber nicht auf andere Bundesländer
verteilt werden, wenn familiäre oder „sonstige zwingende Gründe“ bestehen.
Diese Gründe sehen die Richter in dem Einigungspapier der Flüchtlinge mit
dem Senat. Auf dieses Papier hätten sich auch die Senatsmitglieder
gemeinsam verständigt und es entsprechend vorgestellt.
## Piraten sprechen von Meilenstein
Die Richter betonten, das Einigungspapier lege nahe, dass das LaGeSo „seine
ihm im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestehenden
Entscheidungsspielräume ausschöpft“. Es spreche vieles dafür, dass der
Senat „mit dem Abschluss des 'Einigungspapiers Oranienplatz' von einer
Verteilung“ des Flüchtlings absieht, ihn also nicht in ein anderes
Bundesland schickt. Das gilt laut Gericht aber nicht zwingend für
Flüchtlinge, deren Asylverfahren bereits in anderen Bundesländern laufen.
Der Piraten-Abgeordnete Fabio Reinhardt sprach von einem „Meilenstein“ der
Rechtsprechung zugunsten der Flüchtlinge. Das müsse Konsequenzen für
weitere laufenden Verfahren von Flüchtlingen in Berlin haben. Anwälte der
Flüchtlinge hatten dem Senat mehrfach vorgeworfen, seine Zusagen nicht
einzuhalten.
Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte hingegen betont, die vereinbarten
Einzelfallprüfungen der Asylverfahren hätten gezeigt, dass die Verfahren
der Flüchtlinge in anderen Bundesländern oder Staaten liefen.
6 Nov 2014
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