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# taz.de -- Urteil in Hamburg: Richter fordern bessere Luft
> Das Verwaltungsgericht gibt einer Klage statt und fordert von Hamburg
> Maßnahmen für bessere Luftqualität. Die EU droht mit hohen Geldstrafen.
Bild: Bessere Luft durch weniger Abgase: Mehr Tempo-30-Zonen wären eine Mögli…
HAMBURG taz | Hamburg muss mehr für die Luftverbesserung unternehmen. Das
Verwaltungsgericht gab am Donnerstag der Klage der Umweltorganisation BUND
und eines Bürgers statt. Die Stadt sei verpflichtet, „in den
Luftreinhalteplan Maßnahmen aufzunehmen, die zu einer möglichst schnellen
Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen“.
Eine konkrete Vorgabe wie zum Beispiel die Einführung einer Umweltzone
machte das Gericht nicht, die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde
zugelassen. „Das ist ein guter Tag für die Lebensqualität in Hamburg“,
freute sich dennoch der Landesgeschäftsführer des BUND, Manfred Braasch.
Seit 2010 verstößt Hamburg gegen die EU-Grenzwerte für die
Schadstoffbelastung in der Atemluft, nach Berechnungen des BUND seien mehr
als 200.000 HamburgerInnen davon betroffen. Stickstoffdioxid gilt als
Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten.
Für etwa drei Viertel dieser Emissionen ist unstrittig der Autoverkehr
verantwortlich. Auch die Rechtsvertreter der Stadt räumten bei der
mündlichen Verhandlung vor dem Gericht am Mittwoch ein, dass an vier
Luftmessstellen in der Stadt die Grenzwerte permanent um bis zu 50 Prozent
überschritten werden. Jedoch sei der Trend rückläufig, nach 2020 könnten
die Grenzwerte möglicherweise eingehalten werden. Andere und rascher
wirksame Maßnahmen, um die Luftqualität umgehend zu verbessern, seien
„unverhältnismäßig“.
## Umweltzonen, Stadtbahn, Tempo-Limits
Das aber dauert dem BUND und dem privaten Kläger aus Altona zu lange. Sie
wollen Hamburg zwingen, zügig weitere Maßnahmen einzuleiten, so Braasch.
Hamburg gehe es wie vielen anderen Städten in Europa.
Andernorts aber sei „ein breiter Instrumentenmix“ aus Umweltzonen,
Stadtbahn, Tempo-Limits oder Förderung des Radverkehrs angewendet worden.
Hamburg habe „nicht alles getan, was getan werden kann und muss“,
kritisierte Braasch.
In der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Claus von Schlieffen
darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung die Überschreitung von
Grenzwerten „so kurz und gering wie möglich gehalten werden“ müsse. Ob der
Plan des Hamburger SPD-Senats, nach 2025 mit dem Bau einer neuen U-Bahn zu
beginnen, diesem Anspruch genüge, sei zweifelhaft. Nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes müssten entsprechende Maßnahmen „rasch wirksam
und zielgerichtet“ sein. Welche das im Einzelnen seien, lässt das Gericht
vorerst offen. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt erst in einigen
Wochen vor.
Der Gerichtsbeschluss sei „die Quittung für jahrelanges Nichtstun der SPD
im Umwelt- und Klimaschutz“, kommentierte der grüne Fraktionsvorsitzende in
der Bürgerschaft, Jens Kerstan. Der Senat müsse „die Gesundheit von
Tausenden HamburgerInnen endlich ernst nehmen“. CDU und FDP warnten
hingegen vor „grünen Anti-Autofahrer-Schnellschüssen“.
Sie kündigten übereinstimmend an, „Umweltzone, City-Maut oder Tempolimits
nicht mitzutragen“. Senatssprecher Christoph Holstein erklärte
schmallippig, weitere Optionen zur Verbesserung der Luft wären nicht von
Hamburg, sondern nur auf Bundes- und EU-Ebene umzusetzen. Deshalb werde die
Stadt Berufung einlegen.
Bis Anfang Dezember allerdings muss Hamburg der EU-Generaldirektion Umwelt
mitgeteilt haben, welche zusätzlichen Maßnahmen geplant oder bereits
ergriffen wurden, um den Verpflichtungen zur Luftreinhaltung nachzukommen.
Dies hatte die EU im September angemahnt und Strafzahlungen in
Millionenhöhe angedroht – für jeden Tag des Nichtstuns.
6 Nov 2014
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Luftverschmutzung
Umweltzonen
Verkehr
Grenzwerte
Stickoxide
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