Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Verwaltungsgericht urteilt über Umweltpolitik der Stadt: Die Luft …
> Auf Hamburg könnten Umweltzone und Tempolimits zukommen, denn das
> Verwaltungsgericht ließ durchblicken: Jetzt reicht’s.
Bild: Vier Luftmessstationen messen seit Jahren miese Luft: Passiert ist bisher…
HAMBURG taz | Umweltzone, Tempolimits auch für Hauptstraßen, Tempo-30-Zonen
– auf Hamburgs Straßen könnten einschneidende Änderungen zukommen. Das ist
die Tendenz aus der Verhandlung des Hamburger Verwaltungsgerichts über zwei
Klagen gegen die Luftreinhaltepolitik der Stadt. Vertreter der Stadt
räumten ein, „dass da ein paar Knackpunkte auf uns zukommen werden“. Am
morgigen Donnerstag will das Gericht sein Urteil verkünden.
Geklagt haben der Privatmann Matthias Pätzold und der Bund für Umwelt und
Naturschutz (BUND). Pätzold wohnt in nahe der Luftmessstation an der
Max-Brauer-Allee in Altona, die seit Jahren Überschreitungen der Grenzwerte
von Schadstoffen in der Luft misst. 2012 lag der Jahresmittelwert für
Stickstoffdioxid (NO2) bei 65 Mikrogramm pro Kubikmeter Atemluft – erlaubt
sind 40 Mikrogramm. Auch an drei anderen Messstellen in Hamburg werden die
Grenzwerte regelmäßig überschritten. Das bestritten die Vertreter der Stadt
bei der gestrigen Verhandlung nicht. Nur könne eine Hafen- und
Industriestadt wie Hamburg wenig dagegen tun. Es sei denn, der Autoverkehr
als Hauptverursacher werde halbiert.
Damit könnten Pätzold und BUND gut leben und sie können sich über die
Schützenhilfe der EU-Kommission freuen. In einem Schreiben vom 22.
September erkundigte sich die dortige Generaldirektion Umwelt bei der
Bundesregierung, wann Deutschland gedenke, „die verbindlichen Grenzwerte
für Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Luft“ einzuhalten. In 33
Gebieten der Bundesrepublik werde gegen diese Bestimmung verstoßen – im
Norden zählen der „Ballungsraum Hamburg“ und der „Ballungsraum
Niedersachsen-Bremen“ dazu.
Nach Einschätzung des BUND sind in Hamburg mehr als 200.000 Menschen von
verschmutzter Luft betroffen. Hauptursache ist nach Einschätzung der
Umweltbehörde der Autoverkehr. In internen Unterlagen hatte die Behörde vor
Jahren eingeräumt, dass die Grenzwerte „nur mit sehr einschneidenden
verkehrsbeschränkenden Maßnahmen“ eingehalten werden können. Höhere
Parkgebühren, Tempo-30-Zonen, Umweltzone und City-Maut für die Innenstadt
schweben dem BUND vor. All das lehnt Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) aber
kategorisch ab.
Die EU hatte bereits 2013 Hamburgs Bitte um Fristverlängerung für die Suche
nach „geeigneten Maßnahmen“ bis 2015 abgelehnt. Gebessert hat sich nichts
und nun verliert Brüssel die Geduld. Die Umweltdirektion will in ihrem
Schreiben vom 22. September wissen, welche zusätzlichen Maßnahmen geplant
oder bereits ergriffen wurden, um den Verpflichtungen zur Luftreinhaltung
nachzukommen. Sie hätte auch gern einen Zeitplan und eine Prognose der zu
erwartenden Ergebnisse. Deutschland und damit auch Hamburg haben nun bis
Anfang Dezember Zeit. Bis dahin wird auch der Beschluss des Hamburger
Verwaltungsgerichts vorliegen.
5 Nov 2014
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Luftverschmutzung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Urteil in Hamburg: Richter fordern bessere Luft
Das Verwaltungsgericht gibt einer Klage statt und fordert von Hamburg
Maßnahmen für bessere Luftqualität. Die EU droht mit hohen Geldstrafen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.