# taz.de -- Prozess um Ausweisung von Deniz B.: 10 Jahre Deutschland-Verbot | |
> Keine Anklage, kein Ermittlungsverfahren, keine Vorstrafen: Doch die | |
> Justiz droht Deniz B. mit Sanktionen, weil er ein PKK-Funktionär sein | |
> soll. | |
Bild: Protest gegen das PKK-Verbot am 29. November in Frankfurt. Dieses hat Den… | |
BERLIN taz | Vor dem Verwaltungsgericht in Köln beginnt am Dienstag der | |
Prozess um die Ausweisung von Deniz B.. Dem 33-jährigen Kurden wird | |
vorgeworfen, für die PKK in Deutschland politisch aktiv gewesen zu sein. | |
Die Behörden betrachten ihn deshalb als Gefahr, die Ausländerbehörde in | |
Bergisch Gladbach hat ihn im August 2013 für zehn Jahre aus Deutschland | |
ausgewiesen. | |
Die Sanktion läuft komplett jenseits aller Instrumente der Strafverfolgung: | |
B. ist weder vorbestraft noch einer Straftat angeklagt. Er lebt seit 10 | |
Jahren in Köln und Umgebung und hatte 2005 politisches Asyl bekommen. Im | |
letzten Jahr hatte B. eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis | |
beantragt. Verfassungsschutz und BKA meldeten jedoch „Sicherheitsbedenken“ | |
an: B. sei „Funktionär“ der PKK. Er habe sich unter anderem an einem | |
Hungerstreik für die Freilassung Öcalans beteiligt, bei einer | |
PKK-Veranstaltung in Hannover Anwesende aufgefordert, sich aktiv an der | |
Vereinsarbeit zu beteiligen und eine Jugendgruppe geleitet. | |
B. selbst bestritt seine Haltung zur PKK nicht: „Die Aussage, dass nach | |
Ihrem Dafürhalten es sich bei der PKK um keine terroristische Vereinigung | |
handelt, zeigt Ihre innere Verbundenheit zu dieser Organisation“, schreibt | |
der Landrat des Kreises Bergisch-Gladbach in der Ausweisungsverfügung. Als | |
Unterstützer müsse sich B. die „Gefährdung, die von dieser | |
Terrororganisation ausgeht, auch persönlich zurechnen lassen.“ | |
Weil B. in der Türkei Folter droht kann die Ausweisung nicht vollstreckt | |
werden. „Da mir derzeit die Möglichkeit Ihrer Entfernung aus dem | |
Bundesgebiet nicht gegeben ist, schöpfe ich alle mir vom Gesetzgeber | |
gegebenen Mittel aus, die von Ihnen ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit | |
so gering wie möglich zu halten“, schreibt der Landrat weiter. S. muss nun | |
sich täglich bei der Polizei melden und darf den Landkreis | |
Bergisch-Gladbach nicht verlassen. Bei Verstößen drohen Zwangsgeld und | |
Haft. Zu den Auflagen gehört auch, dass S. in einem Flüchtlingslager bei | |
Rösrath leben muss, statt sich eine Wohnung nehmen zu dürfen. | |
„So versuchen die Behörden, Kurdinnen und Kurden ihrer politischen | |
Identität zu berauben, ihre Persönlichkeit zu brechen und sie von ihren | |
sozialen und politischen Kontakten zu isolieren“, erklärte die kurdische | |
Rechtshilfeorganisation Azadi. | |
2 Dec 2014 | |
## AUTOREN | |
Christian Jakob | |
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