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# taz.de -- Tierschutz in Schleswig-Holstein: Klagen erwünscht
> Tierschutzorganisationen können nun gerichtlich gegen Tierbetriebe
> vorgehen. Der Bauernverband befürchte eine Klagewelle.
Bild: Ein Huhn in Schleswig-Holstein.
KIEL dpa | Tierschutzorganisationen können künftig in Schleswig-Holstein
mit Verbandsklagen gegen tierschutzrelevante Missstände in Betrieben
vorgehen. Der Landtag beschloss am Freitag in Kiel ein entsprechendes
Gesetz mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und SSW,
unterstützt von den Piraten und dem Parlamentarischen Geschäftsführer der
FDP, Heiner Garg.
Die CDU und die anderen FDP-Abgeordneten stimmten dagegen - sie sehen eine
Verletzung des Datenschutzes, befürchten eine Klagewelle und
Vorverurteilungen betroffener Betriebe sowie mehr Bürokratie. Auch der
Bauernverband wandte sich mit ähnlicher Argumentation gegen das
Verbandsklagerecht.
Mit dem Klagerecht können Tierschutzvereine bei vermuteten Quälereien -
etwa bei der Massentierhaltung – die Gerichte anrufen oder auch
einstweilige Anordnungen erwirken. Anlass können zum Beispiel zu kleine
oder unhygienische Ställe oder das umstrittene Abschneiden – Kupieren – von
Schweineschwänzen sein. Bislang konnten Tierschutzorganisationen Verstöße
nur den Behörden melden, aber nicht selbst klagen.
Vor Beginn der Landtagssitzung demonstrierten in Kuh-Kostümen Mitglieder
von Tierschutzvereinen wie „pro vieh“ für das Verbandsklagerecht. Auf
Transparenten stand „Tieren eine Stimme geben“ oder „Da klagen ja die
Hühner“. Der „pro vieh“-Vorsitzende, der Kieler Zoologe Sievert Lorenzen,
betonte den im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankerten
Tierschutz, dem Rechnung zu tragen sei. Es werde aber nur wenige
Grundsatzklagen geben. Dies zeigten die Erfahrungen mit dem
Verbandsklagerecht bei den Naturschutzverbänden.
Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) verwies darauf, dass es in
fünf Ländern bereits ein Tierschutz-Verbandsklagerecht gebe. In
Nordrhein-Westfalen sei bisher eine einzige Klage eingereicht worden. Zum
Vorwurf des CDU-Abgeordneten Heiner Rickers, mit dem Gesetz werde den
eigenen Behörden, die die Aufsicht hätten, misstraut, sagte Habeck: „Die
Tierschutzvereine können klagen, sie sollen parteiisch sein – aber die
Gerichte entscheiden!“ Gewandt an den Grünen-Abgeordneten Detlef
Matthiessen, der den Gesetzesantrag im Auftrag der Koalition vorgestellt
hatte, sagte er: „Detlef, Du bist heute wirklich der Weihnachtsmann für die
Tiere.“
12 Dec 2014
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