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# taz.de -- Urteil zu Stammzellforschung: EuGH stärkt Biotechnologie-Firma
> Ist eine unbefruchtete menschliche Eizelle ein Embryo oder nur ein
> Zellhaufen? Damit befasste sich der EuGH aufgrund der Klage eines
> US-Unternehmens.
Bild: Sollen einmal schwere Krankheiten heilen können: aus Stammzellen gewonne…
LUXEMBURG dpa | Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln
kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der
Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag in einem Urteil zur
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Ein auf die Entwicklung
von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson
spezialisiertes Unternehmen kann damit zumindest theoretisch eine neue
Technologie zur Herstellung von Stammzellen schützen lassen.
Generalanwalt Cruz Villalón hat in seinen Schlussanträgen aber darauf
hingewiesen, dass der EU-weite Ausschluss menschlicher Embryonen von der
Patentierbarkeit nur ein Mindestverbot darstelle. Es sei den
Mitgliedstaaten gestattet, das Patentierungsverbot aus ethischen oder
moralischen Erwägungen auf andere Organismen auszudehnen.
Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der International Stem Cell
Corporation. Das US-Biotechnologieunternehmen hatte bei den zuständigen
britischen Behörden zwei nationale Patente für eine Technologie anmelden
wollen, mit der sogenannte pluripotente Stammzellen aus parthenogenetisch
aktivierten Eizellen hergestellt werden. Die Behörde wies beide Anmeldungen
mit der Begründung zurück, dass die fraglichen Erfindungen die Verwendung
und sogar die Zerstörung menschlicher Embryonen umfassten und daher nach
einem EU-Urteil nicht patentierbar seien.
Die International Stem Cell schaltete daraufhin den englischen High Court
of Justice ein, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte.
In dem Verfahren argumentierte das Unternehmen, dass die gültigen
Patent-Beschränkungen nicht auf ihre Technologie anwendbar seien, da die
aktivierte Eizelle ohne väterliche DNA nicht fähig sei, sich zu einem
Menschen zu entwickeln.
Das britische Gericht wollte deswegen von der EU geklärt haben, ob
unbefruchtete menschliche Eizellen, die über die sogenannte Parthenogenese
zur Weiterentwicklung angeregt wurden, als menschliche Embryonen anzusehen
sind. Solche Eizellen sind nicht fähig, sich zu einem Menschen zu
entwickeln.
Als Parthenogenese wird ein Verfahren zur künstlichen Erzeugung von
Embryonen bezeichnet, bei dem es nicht zur Verschmelzung von männlichem und
weiblichem Erbgut kommt. Der Embryo entwickelt sich dabei aus einer
unbefruchteten Eizelle, das gesamte Erbgut ist weiblichen Ursprungs. In der
Natur kommt die sogenannte Jungfernzeugung bei einigen Insekten- und
Reptilienarten vor, nicht aber bei Säugetieren.
Die International Stem Cell Corporation hat eine Technologie entwickelt,
mit dem aus parthenogenetisch aktivierten Eizellen sogenannte pluripotente
Stammzellen hergestellt werden. Pluripotent werden Zellen genannt, die sich
zu jedem Zelltyp eines Organismus differenzieren, aber keinen gesamten
Organismus bilden können. Pluripotente Stammzellen sollen helfen, schwere
Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson zu heilen sowie Gewebe- und
Organschäden zu reparieren.
18 Dec 2014
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
Embryonen
Ethikrat
Patent
Medizin
Embryonen
Stammzellen
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