# taz.de -- Urteil zu Stammzellforschung: EuGH stärkt Biotechnologie-Firma | |
> Ist eine unbefruchtete menschliche Eizelle ein Embryo oder nur ein | |
> Zellhaufen? Damit befasste sich der EuGH aufgrund der Klage eines | |
> US-Unternehmens. | |
Bild: Sollen einmal schwere Krankheiten heilen können: aus Stammzellen gewonne… | |
LUXEMBURG dpa | Ein Organismus, der sich nicht zu einem Menschen entwickeln | |
kann, ist nach EU-Recht kein menschlicher Embryo. Das entschied der | |
Gerichtshof der Europäischen Union am Donnerstag in einem Urteil zur | |
Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Ein auf die Entwicklung | |
von neuen Therapieverfahren für schwere Krankheiten wie Parkinson | |
spezialisiertes Unternehmen kann damit zumindest theoretisch eine neue | |
Technologie zur Herstellung von Stammzellen schützen lassen. | |
Generalanwalt Cruz Villalón hat in seinen Schlussanträgen aber darauf | |
hingewiesen, dass der EU-weite Ausschluss menschlicher Embryonen von der | |
Patentierbarkeit nur ein Mindestverbot darstelle. Es sei den | |
Mitgliedstaaten gestattet, das Patentierungsverbot aus ethischen oder | |
moralischen Erwägungen auf andere Organismen auszudehnen. | |
Hintergrund der Entscheidung war eine Klage der International Stem Cell | |
Corporation. Das US-Biotechnologieunternehmen hatte bei den zuständigen | |
britischen Behörden zwei nationale Patente für eine Technologie anmelden | |
wollen, mit der sogenannte pluripotente Stammzellen aus parthenogenetisch | |
aktivierten Eizellen hergestellt werden. Die Behörde wies beide Anmeldungen | |
mit der Begründung zurück, dass die fraglichen Erfindungen die Verwendung | |
und sogar die Zerstörung menschlicher Embryonen umfassten und daher nach | |
einem EU-Urteil nicht patentierbar seien. | |
Die International Stem Cell schaltete daraufhin den englischen High Court | |
of Justice ein, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof wandte. | |
In dem Verfahren argumentierte das Unternehmen, dass die gültigen | |
Patent-Beschränkungen nicht auf ihre Technologie anwendbar seien, da die | |
aktivierte Eizelle ohne väterliche DNA nicht fähig sei, sich zu einem | |
Menschen zu entwickeln. | |
Das britische Gericht wollte deswegen von der EU geklärt haben, ob | |
unbefruchtete menschliche Eizellen, die über die sogenannte Parthenogenese | |
zur Weiterentwicklung angeregt wurden, als menschliche Embryonen anzusehen | |
sind. Solche Eizellen sind nicht fähig, sich zu einem Menschen zu | |
entwickeln. | |
Als Parthenogenese wird ein Verfahren zur künstlichen Erzeugung von | |
Embryonen bezeichnet, bei dem es nicht zur Verschmelzung von männlichem und | |
weiblichem Erbgut kommt. Der Embryo entwickelt sich dabei aus einer | |
unbefruchteten Eizelle, das gesamte Erbgut ist weiblichen Ursprungs. In der | |
Natur kommt die sogenannte Jungfernzeugung bei einigen Insekten- und | |
Reptilienarten vor, nicht aber bei Säugetieren. | |
Die International Stem Cell Corporation hat eine Technologie entwickelt, | |
mit dem aus parthenogenetisch aktivierten Eizellen sogenannte pluripotente | |
Stammzellen hergestellt werden. Pluripotent werden Zellen genannt, die sich | |
zu jedem Zelltyp eines Organismus differenzieren, aber keinen gesamten | |
Organismus bilden können. Pluripotente Stammzellen sollen helfen, schwere | |
Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson zu heilen sowie Gewebe- und | |
Organschäden zu reparieren. | |
18 Dec 2014 | |
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