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# taz.de -- Embryonale Stammzellenforschung: Abgeordnete verlangen Förderverbot
> Eine parteiübergreifende Initiative von Abgeordneten will das
> EU-Forschungsprogramm in der Frage der Stammzellen beschränken.
Bild: Die EU bezahlt immer noch Forschungsvorhaben, bei denen embryonale Stammz…
BERLIN taz | „Horizont 2020“, das kürzlich beschlossene, 80 Milliarden Euro
schwere Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Kommission,
soll künftig keine Forschungsvorhaben mit embryonalen Stammzellen mehr
fördern. Das fordert eine parteiübergreifende Initiative von
Bundestagsabgeordneten aus SPD, CDU, Grünen und Linken sowie der
CDU-Europaabgeordnete und Bioethik-Experte Peter Liese.
„Es kann nicht sein, dass mit deutschen Steuergeldern über den Brüsseler
Umweg Forschungsprojekte finanziert werden, die nach deutschem Recht bei
Strafe verboten sind“, sagte Liese am Dienstag in Berlin.
Derzeit ist die EU-Förderung lediglich für solche Projekte ausgeschlossen,
bei denen Embryonen direkt zerstört werden. Dagegen bezahlt die EU immer
noch Forschungsvorhaben, bei denen embryonale Stammzellen eingesetzt
werden, die nach dem gesetzlichen Stichtag vom 1. Mai 2007 gewonnen worden
sind.
Hiergegen richtet sich die Kritik der Abgeordneten: In Deutschland nämlich
dürfen nur solche Zellen eingesetzt werden, die vor diesem Stichtag
produziert wurden. In anderen Ländern existiert diese Einschränkung nicht,
und genau hier liegt der innereuropäische Konflikt um die Frage, was
förderungszulässig sei und was nicht.
## Angriff auf die Menschenwürde
Die Abgeordneten Günter Krings (CDU), René Röspel (SPD), Birgitt Bender
(Grüne) und Ilja Seifert (Linkspartei) regen nun an, die EU-Förderung möge
sich einzig auf Forschungsvorhaben mit adulten Stammzellen oder Stammzellen
aus Nabelschnurblut konzentrieren. Der Einsatz embryonaler Stammzellen sei
ein Angriff auf die Menschenwürde, begründete Seifert den gemeinsamen
Vorstoß.
Ohnehin, argumentierte Liese, hätten sich die Forschungen mit adulten
Stammzellen und solchen aus Nabelschnurblut als weitaus
erfolgversprechender herausgestellt als jene mit embryonalen Stammzellen.
So gebe es inzwischen klinische Studien zu insgesamt 73 Krankheiten.
Embryonale Stammzellen dagegen würden nur noch in einer laufenden
klinischen Studie verwendet mit dem Ziel, eine Netzhautkrankheit zu
behandeln.
Unterstützung erhalten die Parlamentarier vom Rechtsausschuss des
EU-Parlaments: Dieser hatte sich vorige Woche für ein vollständiges
Förderverbot für die Embryonenforschung ausgesprochen.
25 Sep 2012
## AUTOREN
Heike Haarhoff
## TAGS
Europäischer Gerichtshof
Stammzellen
Stammzellen
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