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# taz.de -- EU-Forschungsförderung: Umstrittene Embryonenforschung
> Die EU-Kommission will erstmals auch Geld für die verbrauchende
> Embryonenforschung zur Verfügung stellen. Aus dem EU-Parlament wird der
> Ruf nach einer Korrektur laut.
Bild: Die EU-Kommission möchte eine Tür aufstoßen für die verbrauchende Emb…
BRÜSSEL epd | Die EU-Kommission erwägt, künftig Fördergelder für die
verbrauchende Embryonenforschung bereitzustellen. Das geht aus einem bisher
noch unveröffentlichten Gesetzentwurf für die Finanzperiode 2014 bis 2020
hervor. Laut dem Dokument soll die Forschung an embryonalen menschlichen
Stammzellen im Grundsatz förderungsfähig sein.
Der Prozess zur Gewinnung der Stammzellen – der ethisch sehr umstritten
ist, weil dabei Embryonen getötet werden müssen – soll dabei den Gesetzen
und Kontrollen des betreffenden EU-Landes unterliegen.
In der Finanzperiode 2007 bis 2013 war die Zerstörung von Embryonen zur
Gewinnung von Stammzellen noch ausdrücklich von der Forschungsförderung
ausgeschlossen. Diese Regelung war unter anderem auf Drängen Deutschlands
zustande gekommen, das über vergleichsweise strenge Gesetze auf dem Gebiet
verfügt.
Im neuen Entwurf der Kommission heißt es lediglich, dass die Erzeugung von
Embryonen zu Forschungszwecken, das reproduktive Klonen und
erbgutverändernde Eingriffe in die Keimbahn nicht gefördert werden können.
Dies schließt aber die Zerstörung von Embryonen nicht aus, wie der
EU-Parlamentarier Peter Liese (CDU) erläuterte: So findet die verbrauchende
Forschung häufig an Embryonen statt, die bei der künstlichen Befruchtung
übrig geblieben sind.
Liese fordert die EU-Kommission auf, Experimente mit menschlichen
embryonalen Stammzellen komplett aus der Förderung auszuklammern. Diese
Position vertritt die ganze CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament.
Offiziell vorlegen will die EU-Kommission ihren Vorschlag für die
Forschungsförderung Ende November. Zu den Ethik-Aspekten gibt es laut Liese
noch heftige interne Diskussionen. Anschließend beraten das EU-Parlament
und der -Ministerrat über den Text.
Die EU-Staaten haben sehr unterschiedliche Gesetze zur Forschung mit
Embryonen. So darf in Deutschland zwar mit etablierten embryonalen
Stammzelllinien geforscht werden, die Herstellung jedoch ist strikt
verboten.
18 Nov 2011
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Stammzellen
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