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# taz.de -- Kommentar Stammzellen: Wir waren gewarnt
> Patente auf Stammzellen, wie der Forscher Oliver Brüstle sie anfordert,
> sind umstritten. Denn das wäre ein Einstieg in die Kommerzialisierung von
> menschlichen Embryonen.
Der Bonner Stammzellpionier Oliver Brüstle bewegt sich bei seinen
Forschungen mit menschlichen Stammzelllinien im Rahmen des Gesetzes.
Trotzdem sollte Brüstle kein Patent auf Erfindungen bekommen, für die
ursprünglich einmal Embryonen getötet worden sind - auch wenn er selbst
nichts mit der Vernichtung dieser Embryonen zu tun hatte.
In Deutschland ist nach dem Embryonenschutzgesetz die "verbrauchende
Embryonenforschung" eindeutig verboten. Es sollte daher auch klar sein,
dass Erfindungen nicht patentiert werden dürfen, für die Embryonen - im
Ausland und nach den dortigen Gesetzen legal - vernichtet worden sind. Das
Bundespatentgericht, das vor drei Jahren schon das Brüstle-Patent in Teilen
einschränkte, weil es gegen die "öffentliche Ordnung" und "guten Sitten"
verstoße, hatte insofern richtig entschieden.
Auch ist Brüstles Argumentation brüchig, wenn er ausführt, das Gesetz
erlaube ihm schließlich, mit importierten menschlichen Stammzelllinien zu
forschen - wieso sollten dann die damit gewonnen Erkenntnisse nicht
patentfähig sein?
Hier vergisst Brüstle, dass das Bundespatentgericht nicht seine Forschung
verboten hat, sondern die kommerzielle Nutzung seiner aus den menschlichen
Stammzelllinien gewonnen Nervenzellen. Ein Patentschutz setzt per
gesetzlicher Definition voraus, dass die "Erfindung" kommerziell verwertbar
ist. Sollten Brüstles Nervenzellen unter Patentschutz und damit zur
Handelsware werden, wäre das der endgültige Einstieg in die
Kommerzialisierung von menschlichen Embryonen.
Vor dieser Entwicklung wurde aber schon gewarnt, als der Bundestag den
Import der embryonalen Zelllinien zuließ.
13 Nov 2009
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
## TAGS
Stammzellen
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