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# taz.de -- Reproduktion in Grossbritannien: Bezahlte Eizellen
> Wieviel ist ein Leben wert? In Grossbritannien gibt es zu wenige Eizell-
> und Samenspender. Nun wird geprüft, ob das die finanzielle Entschädigung
> dafür erhöht werden kann.
Bild: Wo sind die Eizellen? Eine Laboringenieurin der Universitätsfrauenklinik…
In Großbritannien wird derzeit darüber gestritten, ob Eizellspenderinnen
und Samenspender mehr Geld für ihre Bemühungen bekommen sollen. Mitte
Januar eröffnete dazu die für künstliche Befruchtung und Embryonenforschung
zuständige Behörde, die Human Fertilisation and Embryology Authority
(HFEA), ein öffentliches Konsultationsverfahren. Bis 8. April können
Betroffene oder auch nur Interessierte ihre Meinung dazu bei der HFEA
vorbringen. Die Behörde will dann bis Mitte Juli eine Entscheidung treffen.
Die HFEA sieht in der besseren Bezahlung eine Möglichkeit, dem Mangel an
Eizellen und Spermien in Großbritannien entgegenzuwirken. Besonders
Kinderwunschpaare, die auf eine Eizellspende für eine künstliche
Befruchtung angewiesen sind, müssen zum Teil mehrere Monate warten.
Ein Grund dafür ist, so sieht es zumindest die HFEA, eine EU-Regelung, die
den gewerblichen Handel mit Eizellen oder Spermien verbietet.
Reproduktionskliniken oder Forschungseinrichtungen dürfen lediglich eine
Aufwandsentschädigung zahlen. Diese Regelung wird jedoch in der EU
unterschiedlich ausgelegt. In Dänemark gibt es für eine Spermienspende 50
bis 150 Euro. In Spanien erhalten Samenspender laut HFEA 45 Euro,
Eizellspenderinnen hingegen können dort sogar bis zu 900 Euro erhalten. In
Großbritannien gibt es für die Eizellspende lediglich ein Drittel davon,
300 Euro. Diesen Betrag kann man in Deutschland schon als Samenspender
erhalten. Eine Eizellspende für eine künstliche Befruchtung hingegen ist
hierzulande nicht erlaubt.
In ihrem Aufruf zur öffentlichen Konsultation hat die HFEA noch weitere
Probleme angeführt, die eventuell neu geregelt werden sollen. So nutzen
einige britische Reproduktionskliniken die Möglichkeit, mit
Kinderwunscheltern, die nicht auf fremde Keimzellen angewiesen sind, ein
Kompensationsgeschäfte abzuschließen. Wenn sie ihre überzähligen Eizellen
als "Spende" für andere Paare zur Verfügung stellen, müssen sie die eigene
In-vitro-Fertilisation nur zum Teil bezahlen.
Kritisiert wird schon seit längerem, dass bei diesen
Kompensationsgeschäften oftmals die Grenze zur nicht erlaubten Bezahlung
überschritten werde. Eine Kontrolle ist jedoch schwierig. Die HFEA will
auch hier eine Lösung finden. Sollte jedoch die Bezahlung für die
Fortpflanzungszellen erlaubt werden, ist dieser Punkt auch so vom Tisch.
Erörtert werden soll unter anderem auch, ob die Begrenzung bei der Nutzung
der Eizell- beziehungsweise der Samenspende weiter gefasst werden sollte.
Derzeit dürfen in Großbritannien die Keimbahnzellen einer Spenderin oder
eines Spenders bei maximal zehn Familien eingesetzt werden. Damit soll die
Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass zwei Nachkommen eines Spenders
zufällig eine Beziehung eingehen.
Nicht auf dem Prüfstand steht die seit 2005 gültige Vorschrift, dass Kinder
spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit das Recht haben, die Identität
ihrer genetischen Eltern zu erfahren. Ein Samenspender oder eine
Eizellspenderin muss also immer damit rechnen, dass nach 18 Jahren
plötzlich ein oder auch mehrere der eigenen Nachkommen an der Tür klingeln.
Vor allem nach der Einführung dieser Regelung ging in Großbritannien die
Spendenbereitschaft drastisch zurück.
4 Feb 2011
## AUTOREN
Wolfgang Löhr
## TAGS
Eizellspende
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