# taz.de -- EuGH-Urteil zu Flugtickets: Der Preis muss der Preis sein | |
> Der Betrag für einen Flug muss auf Online-Portalen von vornherein | |
> vollständig ersichtlich sein. Über die Praxis hatten Air Berlin und | |
> Verbraucherzentralen gestritten. | |
Bild: Maschine der Lufthansa landet am Airport in Frankfurt am Main. | |
LUXEMBURG dpa | Kunden müssen bei Online-Buchungen eines Fluges sofort den | |
Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erkennen können. Das hat der | |
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil klar gestellt | |
(Rechtssache C-573/13). Die Luxemburger Richter erklärten die Praxis von | |
Air Berlin aus dem Jahr 2008 für nicht rechtens. Airlines müssten bei jedem | |
Flug von einem Flughafen in der EU schon von Anfang an den Endpreis | |
anzeigen. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern | |
auch für alternative Verbindungen. | |
Die Vorwürfe sind nach Einschätzung von Air Berlin inzwischen überholt, | |
weil das Unternehmen die Preisanzeige auf seiner Internetseite geändert | |
habe. Verbraucherschützer sehen das Urteil als Signal zur Stärkung der | |
Rechte der Kunden. | |
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte in Deutschland gegen Air | |
Berlin geklagt, weil der Endpreis nicht in jedem Fall ersichtlich gewesen | |
sei. So habe Air Berlin in einer Tabelle Preise ohne Steuern, | |
Flughafengebühren oder Kerosinzuschlägen angezeigt. Damit habe die Airline | |
sich nicht an die EU-Regeln zur Transparenz von Preisen gehalten. Der | |
Streit ging bis vor den Bundesgerichtshof, der den Europäischen Gerichtshof | |
um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht bat. | |
Laut einer EU-Verordnung muss dem Kunden sofort der Endpreis für Flüge | |
inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er Angebote | |
besser vergleichen kann. | |
Die EU-Gesetzgebung schreibt auch vor, dass der Kunde Extras wie Hotels, | |
Mietwagen oder Versicherungen bei der Online-Flugbuchung ausdrücklich | |
wählen muss. Auch in diesem Fall hatte der Luxemburger Gerichtshof schon | |
die Rechte von Verbrauchern gestärkt, weil Billigfluggesellschaften in der | |
Vergangenheit solche Zusatzleistungen einfach automatisch beim | |
Online-Ticketkauf dazugebucht hatten. | |
15 Jan 2015 | |
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