# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofes: Balkonqualmen auf der Kippe | |
> Unten rauchen die Nachbarn auf dem Balkon, oben stören sich zwei | |
> Nichtraucher am Qualm. Müssen sie den Rauch dulden? Nicht unbedingt, sagt | |
> der Bundesgerichtshof. | |
Bild: Heißt es bald: Kippe aus, wenn ein Nachbar sich daran stört? Eine letzt… | |
KARLSRUHE/PREMNITZ dpa | Raucher können verpflichtet werden, nur zu | |
bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen. Das hat der | |
Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. | |
Voraussetzung ist demzufolge, dass der Rauch für Andere eine „wesentliche | |
Beeinträchtigung“ darstellt. Die endgültige Entscheidung in einem | |
erbitterten Nachbarschaftsstreit ist das aber noch nicht: Die Juristen | |
wiesen den Fall an das Landgericht Potsdam zurück. (Az.: V ZR 110/14) | |
Es ging um die Klage eines Ehepaars aus dem brandenburgischen Premnitz. Die | |
beiden Nichtraucher wollten nicht akzeptieren, dass sie den Zigarettenqualm | |
ihrer Nachbarn aus der unteren Etage ertragen sollen. Wie viel diese auf | |
dem Balkon rauchen, blieb ungeklärt. Die Zahlen schwankten zwischen 12 und | |
20 Zigaretten täglich. | |
Der Bundesgerichtshof gab im Grundsatz dem klagenden Ehepaar recht. Die | |
Richter legten jedoch keine allgemeingültigen rauchfreien Zeiten für | |
Balkone fest. Diese müssten immer am Einzelfall orientiert bestimmt werden, | |
hieß es. Auch legten sie keine Höchstmengen für Zigaretten fest. | |
Ein zeitweiliges Rauchverbot ist dem Urteil zufolge grundsätzlich möglich, | |
wenn der Rauch wegen der damit verbundenen Geruchsbelästigung als störend | |
empfunden wird. Ist das nicht der Fall, muss der Mieter nachweisen können, | |
dass durch den Qualm eine reale Gefahr von Gesundheitsschäden besteht. | |
Das Landgericht Potsdam muss jetzt genau klären, ob und wie stark die | |
klagenden Nichtraucher durch den Zigarettenrauch gestört werden oder ob er | |
gesundheitsschädlich sein kann. Dann müssen die Richter gegebenenfalls die | |
rauchfreien Zeiten festlegen. | |
Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gelte auch beim Streit ums | |
Rauchen, sagte die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann am | |
Freitag. Es müssten die Rechte beider Seiten berücksichtigt werden. | |
16 Jan 2015 | |
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