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# taz.de -- Prozess gegen Sebastian Edathy: Kinderschutzbund will kein Geld
> Das Verfahren gegen Edathy wurde eingestellt, er soll 5.000 Euro an den
> Kinderschutzbund zahlen. Der Verband will das Geld nicht. Die
> Entscheidung sei ein „fatales Signal“.
Bild: Bleibt zunächst auf seinem Geld sitzen: Sebastian Edathy.
HANNOVER dpa | Der Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht
Verden verhängte Geldauflage von Sebastian Edathy nun doch nicht annehmen.
Die Entscheidung, das Kinderporno-Verfahren gegen den ehemaligen
SPD-Bundestagsabgeordneten für eine Zahlung von 5000 Euro einzustellen, sei
ein „fatales Signal“, teilte der Verband am Dienstag in Hannover mit. Es
dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen
gegen Kinder freikaufen zu können. Der Verband hat nach eigenen Angaben das
Gericht bereits gebeten, einen neuen Empfänger für die Geldauflage zu
bestimmen.
„Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen und ihnen zu helfen, wenn
sie Gewalt erfahren haben, ist seit fast 60 Jahren unser Hauptanliegen und
Ziel unserer Arbeit“, betonte der Vorsitzende des Kinderschutzbundes
Niedersachsen, Johannes Schmidt. Aufgrund persönlicher und der öffentlich
an den Verband herangetragenen Resonanz habe der Vorstand „nach reiflicher
Überlegung entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen
zu können.“
Ungeachtet der nun beschlossenen nachträglichen Ablehnung – am Montag hatte
Schmidt zunächst erklärt, das Geld annehmen zu wollen – seien Spenden und
Bußgelder aber weiterhin eine überaus wichtige Quelle für die
Verbandsarbeit. Im Unterschied zu anderen Verfahren, die mit einer
Verurteilung zu Ende gehen, sei das Geld bei Edathy keine Strafe und könne
daher nicht angenommen werden.
„Das ist ganz ungewöhnlich“, sagte eine Gerichtssprecherin. Ihr sei kein
Fall bekannt, bei dem das Gericht je eine entsprechende Bitte eine
Geldempfängers erhalten habe. Das Gericht werde nun zeitnah in Absprache
mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung einen neuen gemeinnützigen
Empfänger der Geldauflage bestimmen. Dabei werde erneut darauf geachtet,
dass der Empfänger „sachbezogenen“ sei.
Der Prozess gegen Edathy war am Montag ohne eine Verurteilung zu Ende
gegangen. Darauf hatten sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht
geeinigt, nachdem Edathy zugegeben hatte, die von der Staatsanwaltschaft
als kinder- und jugendpornografisch eingestuften Fotos, Videos sowie einen
Bildband besessen zu haben. Die Entscheidung des Gerichtes wird seither
massiv kritisiert.
Erst wenn Edathy das Geld überwiesen hat, ist der Prozess endgültig
beendet. Dieser hatte noch im Gerichtssaal erklärt, den Betrag umgehend
überweisen zu wollen. Nach dem Ende des Prozesses hatte Edathy umgehend auf
seiner Facebook-Seite und über seinen Anwalt erklärt, bei seiner Einlassung
habe es sich nicht um ein Geständnis gehandelt. Zwar habe er den Besitz der
in der Anklage formulierten Bilder und Videos zugegeben, nicht aber die
Einschätzung geteilt, dass es sich dabei tatsächlich um verbotene
Kinderpornos handele.
3 Mar 2015
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Kinderporno-Verdacht
Kinderschutz
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