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# taz.de -- Strafgerichtshof in Den Haag: Geld für Ex-Kindersoldaten im Kongo
> Der IstGH legt fest, nach welchem Prozedere Opfer der von ihm
> verhandelten Verbrechen entschädigt werden. Ex- Warlord Lubanga müsste
> nun zahlen.
Bild: Käme Thomas Lubangaje wieder zu Geld, müsste er es gleich wieder an sei…
STUTTGART taz | Zum ersten Mal hat ein internationales Gericht eine
rechtsverbindliche Regelung zur Entschädigung von Opfern von
Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geschlossen. Eine
Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag
legte am Dienstag fest, wie solche „Reparationen“ bestimmt und geleistet
werden.
Konkret ging es um die Folgen des allerersten Urteils, das der IStGH je
gefällt hat: die Verurteilung des Kongolesen Thomas Lubanga zu 14 Jahren
Haft im März 2012 wegen der Rekrutierung und des Einsatzes von
Kindersoldaten durch die von ihm geführte Miliz UPC (Union kongolesischer
Patrioten) in den Jahren 2002-03.
Da das Statut des Strafgerichtshofs vorsieht, die Opfer der von ihm
behandelten Verbrechen zu unterstützen und zu entschädigen, und dafür einen
Treuhandfonds (Trust Fund) eingerichtet hat, befand das Gericht damals,
dass alle Fragen möglicher Reparationen vom Treuhandfonds zu klären seien.
Dagegen hatten sowohl Lubanga als auch die Opferverbände Berufung
eingelegt.
Die Berufungskammer hat nun fünf Grundsätze für Reparationen genannt, die
selbstverständlich klingen, aber Rechtsgeschichte darstellen. Erstens:
Reparationen muss die verurteilte Person leisten. Zweitens: Diese Person
muss darüber informiert werden. Drittens: Es muss klar sein, ob
individuelle oder kollektive Entschädigungen oder beides zu leisten sind.
Viertens: Die zu entschädigenden Schäden müssen genannt und auf die im
Urteil genannten Straftaten zurückgeführt werden. Fünftens: Die Empfänger
von Reparationen müssen genannt bzw. die Kriterien für ihre Bestimmung
formuliert werden.
## Bisher gab es kein Regelwerk
Konkret heißt dies, dass Ex-Warlord Lubanga persönlich haftbar für
Reparationszahlungen wäre, sollte er jemals wieder zu Geld kommen; der
Treuhandfonds springt lediglich für ihn ein. Es heißt auch, dass in diesem
Falle ausschließlich Opfer von Lubangas Kindersoldatenrekrutierung zu
entschädigen sind, also die Kindersoldaten selbst, nicht aber Opfer anderer
UPC-Verbrechen, die nicht Thema des Prozesses gegen Lubanga waren.
Da 2012 kollektive Entschädigungen festgelegt wurden, geht es nun um die
kongolesischen Gemeinden, aus denen die Kindersoldaten stammten. Innerhalb
von sechs Monaten soll der Treuhandfonds einen Reparationsplan vorlegen,
über den das Gericht dann befindet.
In bisherigen internationalen Gerichten wie den Jugoslawien- und
Ruanda-Tribunalen sind Entschädigungen nicht vorgesehen. Beim IStGH ist das
anders, aber es gab bisher kein Regelwerk dafür. Der Treuhandsfonds
unterstützt zwar schon seit Jahren in Kongo und Uganda Opferverbände und
Herkunftsorte von Opfern der in Den Haag behandelten Verbrechen, aber nun
kann er sich erstmals konkreten Entschädigungen in Folge eines Urteils
widmen.
3 Mar 2015
## AUTOREN
Dominic Johnson
## TAGS
Entschädigung
Internationaler Strafgerichtshof
Schwerpunkt Kongo-Kriegsverbrecherprozess
Afrika
OLG Stuttgart
Goma
Frank-Walter Steinmeier
Milo Rau
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