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# taz.de -- Haftbedingungen von Thomas Middelhoff: Zweifel am Schlafentzug-Vorw…
> Eine Expertin bezweifelt, dass Middelhoff alle 15 Minuten zur
> Lebenskontrolle geweckt wurde. Dessen Millionen-Prozess gegen die Bank
> Sal. Oppenheim verzögert sich.
Bild: Ist zur Kontrolle von Suizidverdächtigen eigentlich ausreichend: die Kos…
BERLIN afp | Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Suizidprävention im
Gefängnis, Katharina Bennefeld-Kersten, hat erhebliche Zweifel an dem
Vorwurf, dass der frühere Topmanager Thomas Middelhoff in Haft über Wochen
alle 15 Minuten geweckt wurde. Es sei die Rede davon gewesen, dass immer
wieder die Tür zu Middelhoffs Zelle geöffnet, das Licht angemacht und
überprüft worden sei, ob dieser noch lebend im Bett liege, sagte
Bennefeld-Kersten, die ehemalige Leiterin der JVA Celle, am Donnerstag
[1][article_id=316520:im Deutschlandradio Kultur]. „Ich glaube, das wird
nicht so gewesen sein.“
Eine solche Überwachung brauche zu viel Personal. Ein Bediensteter dürfe
eine Zellentür in der Nacht alleine nicht öffnen. Vermutlich sei die
Überwachung von Middelhoff wegen Suizidgefahr über die sogenannte
Kostklappe erfolgt. Durch die Kostklappe könne einfach gesehen werden, ob
es einen Suizidversuch gegeben habe.
Die Anwälte Middelhoffs hatten den Vorwurf erhoben, dass diesem über Wochen
Schlaf entzogen wurde. Sie beantragten Haftprüfung, weil Middelhoff ihrer
Ansicht nach haftunfähig ist. Die Ärzte gingen demnach von einer seltenen
Autoimmunkrankheit aus, die sich unter den Haftbedingungen verschlechterte.
Middelhoff war am 14. November 2014 vom Essener Landgericht wegen Untreue
und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und in
Untersuchungshaft genommen worden. Der Bundesgerichtshof wird wohl erst in
einigen Monaten über seine Revision entscheiden.
## 100 Millionen Euro Schadensersatz
Ein Urteil im Kölner Zivilprozess von Middelhoff gegen das Bankhaus Sal.
Oppenheim ist derweil in weite Ferne gerückt. Middelhoff fordert gut 100
Millionen Euro von seiner früheren Hausbank als Schadenersatz. Er sei bei
der Anlage in mehrere Fonds falsch beraten worden. Doch weil er Ende März
Privatinsolvenz beantragte, sei das Verfahren nach der Zivilprozessordnung
unterbrochen worden, teilte das Kölner Landgericht am Donnerstag auf
Anfrage mit. Zuvor hatte es die Prozessbeteiligten informiert.
Sal. Oppenheim wiederum fordert mehr als 100 Millionen Euro von Middelhoff
im Rahmen einer Widerklage. Er habe Darlehen nicht zurückgezahlt. Zu
Prozessbeginn im November 2014 hatte der Vorsitzende Richter Stefan
Singbartl dem Kläger wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Er sprach von
„recht ungünstigen Aussichten für die Klage“. Singbartl sagte damals, er
habe „ziemliche Probleme mit der Substanz des klägerischen Vortrags“. Das
Urteil war zunächst Anfang Februar erwartet worden, hatte sich dann aber
verzögert.
Wie es nun weitergeht, ist offen. Eine Gerichtssprecherin erklärte, laut
Zivilprozessordnung sei es auch möglich, dass der vorläufige
Insolvenzverwalter eine Fortsetzung des Verfahrens beantrage. Middelhoff
hatte am 31. März beim Amtsgericht Bielefeld Privatinsolvenz beantragt. Zum
vorläufigen Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Thorsten Fuest bestellt
worden.
9 Apr 2015
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