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# taz.de -- Auflagen für Thomas Middelhoff: Haftentlassung für 895.000 Euro
> Der ehemalige Spitzenmanager Thomas Middelhoff kann aus der U-Haft
> entlassen werden. Dafür muss er seinen Pass abgeben und eine hohe Kaution
> hinterlegen.
Bild: Der Ex-Manager Thomas Middelhoff, hier im Landgericht Essen, darf gegen A…
DÜSSELDORF rtr | Der ehemalige Spitzenmanager Thomas Middelhoff ist noch
nicht auf freiem Fuß. Die Auflagen des Gerichts für eine Entlassung aus der
Untersuchungshaft seien noch nicht erfüllt worden, sagte ein Sprecher des
Landgerichts Essen am Dienstag.
Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen Middelhoff am Montag außer Vollzug
gesetzt. Die Kammer habe aber zugleich Auflagen erlassen, die der ehemalige
Chef des Medienriesen Bertelsmann und des früheren Karstadt-Mutterkonzerns
Arcandor noch vor einer Haftentlassung erfüllen muss. So müssen Middelhoff
eine Kaution von rund 895.000 Euro stellen, der Manager hatte eine
entsprechende Summe bereits angeboten.
Zudem muss der ehemalige Star-Manager seine Reisepässe abgeben. Nach einer
Entlassung muss er sich regelmäßig bei der Polizei melden. Middelhoff war
am 14. November 2014 vom Landgericht Essen zu einer dreijährigen Haftstrafe
verurteilt worden. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft – das
Gericht vermutete Fluchtgefahr.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er unter anderem Privatflüge mit
Charterjets und Hubschraubern über Arcandor abgerechnet und seinem
ehemaligen Arbeitgeber insgesamt einen Schaden von rund einer halben
Million Euro zugefügt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig,
Middelhoffs Anwälte haben vor der Bundesgerichtshof Revision eingereicht.
Die Anwälte des ehemaligen Spitzenmanagers hatten dessen Haftbedingungen
scharf kritisiert. Ihr Mandant sei in Untersuchungshaft erkrankt – bei dem
61jährigen sei eine Autoimmunkrankheit festgestellt worden. Er sei in der
Essener Untersuchungshaft alle 15 Minuten kontrolliert worden, ihm sei
massiv Schlaf entzogen worden. Middelhoff hatte in den vergangenen Monaten
mehrfach erfolglos Haftbeschwerde erhoben.
Die Richter betonten nun, Middelhoff sei wegen seiner Erkrankung nicht
haftunfähig. Vielmehr sei der „Fluchtanreiz“ für Middelhoff gemindert –…
saß bereits rund fünf Monate in Untersuchungshaft, die zu erwartende
Reststrafe sei dadurch deutlich geringer geworden. Auch sei Middelhoff
erkrankt, er müsse regelmäßig behandelt worden.
21 Apr 2015
## TAGS
Kaution
Haftentlassung
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Schadensersatz
Schlafentzug
Gedöns
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