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# taz.de -- Verhandlung vor dem Landgericht Köln: Middelhoff kommt nicht an Mi…
> Schlechte Aussichten für die Klage des Ex-Arcandor-Chefs gegen die Bank
> Sal. Oppenheim: Der Richter sieht keinen „Anspruch auf Rückzahlung“.
Bild: Landgericht Köln: Middelhoff scheint hier keinen Stich machen zu können
KÖLN taz | Weiterer Tiefschlag für den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas
Middelhoff: Die Aussichten, per Klage an seine von der Bank Sal. Oppenheim
als Pfand festgehaltenen Millionen zu kommen, sind schlecht. Nach
derzeitigem Sach- und Streitstand sehe er „recht ungünstige Aussichten für
die Klage“, sagt Richter Stefan Singbartl bei der mündlichen Verhandlung
vor dem Landgericht Köln am Dienstag.
Middelhoff war nicht anwesend, obwohl der Richter ursprünglich sein
persönliches Erscheinen angeordnet hatte. Nach einem Haftprüfungstermin am
Montag hat das Landgericht Essen ihn nicht auf freien Fuß gesetzt. Der
61-Jährige war am Freitag wegen Untreue zulasten von Arcandor zu drei
Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Das Ehepaar Middelhoff verlangt von der mittlerweile zur Deutschen Bank
gehörenden Bank Sal. Oppenheim die Auszahlung von Festgeldern in Höhe von
23 Millionen Euro. Zudem wollen die beiden die Rückabwicklung ihrer
Beteiligungen an acht Fonds durchsetzen, darunter vier Fonds mit ehemaligen
Karstadt-Immobilien. Für die Beteiligungen hatten sie Kredite bei Oppenheim
aufgenommen. Insgesamt soll es um 100 Millionen Euro gehen. Der Streitwert
im Prozess liegt bei 30 Millionen Euro, weil das die Obergrenze für
Zivilverfahren ist.
Die Middelhoffs argumentieren, das Bankhaus habe sie über die Person des
Vermögensberaters Josef Esch falsch beraten, etwa nicht auf die Risiken der
Anlage hingewiesen. Die Bank verweigert die Herausgabe des Geldes, weil sie
auf die Bedienung der Kredite besteht, und hat Gegenklage eingereicht.
## Das Gericht hat Zweifel
„Wir sehen erst mal nicht, dass grundsätzlich Anspruch auf Rückzahlung
besteht“, sagte der Richter. Die beklagte Bank habe ein Pfandrecht. Das
Gericht hat Zweifel, dass zwischen Bank und Manager überhaupt ein Vertrag
über Anlageberatung zustande gekommen ist. Selbst wenn, würde der Vorwurf
Falschberatung wohl nicht greifen – schließlich war Middelhoff als
Topmanager bestens über Anlagerisiken bei Karstadt-Immobilien im Bilde.
Auch seien die meisten möglichen Ansprüche verjährt. Das Urteil wird am 3.
Februar 2015 verkündet.
Middelhoff und Sal. Oppenheim liegen seit der Insolvenz des von ihm in
Arcandor umbenannten Karstadt-Konzerns im Clinch. Middelhoff hatte mit
Hinweis auf sein bei der Bank liegendes Geldes stets bestritten, dass er
pleite ist. Gläubiger fordern Millionen von ihm.
18 Nov 2014
## AUTOREN
Anja Krüger
## TAGS
Karstadt
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Arcandor
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