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# taz.de -- Richter mit Neonazi-Vergangenheit: Keine Robe für Extremisten
> Ein Amtsrichter in Bayern, der früher in rechtsradikalen Bands spielte,
> steht vor seiner Entlassung. Am Dienstag muss Maik B. sich rechtfertigen.
Bild: Weg mit der Robe
MÜNCHEN dpa | Ein Amtsrichter aus Brandenburg mit Neonazi-Vergangenheit
steht in Bayern offenbar vor seiner baldigen Entlassung. „Extremisten
dürfen in Bayern keine Roben tragen, in bayerischen Roben ist kein Platz
für Extremisten“, sagte der bayerische Justizminister Winfried Bausback
(CSU) am Montag in München. Bei dem Fall geht es um einen Juristen, der am
1. November 2013 zum Richter auf Probe am Amtsgericht Lichtenfels
(Oberfranken) ernannt worden war. Bis zum Jahr 2012 war Maik B. nach
derzeitigem Kenntnisstand während seiner Studentenzeit in Brandenburg
Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands und wurde dort auch vom
Verfassungsschutz beobachtet.
Der Mann ist derzeit suspendiert und soll an diesem Dienstag dem
Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Rede und Antwort stehen. „Wenn
sich die Vorwürfe bestätigen, werden wir handeln“, sagte Bausback. Die
Grundlage eines Rauswurfs könnte möglicherweise gegeben sein, wenn der
Richter vor seiner Einstellung seine rechtsextreme Vergangenheit
verschwieg.
Sowohl Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) als auch Bausback
plädierten für die Wiederbelebung der vor über 20 Jahren abgeschafften
Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei der Einstellung von Staatsdienern.
Der sogenannte Radikalenerlass hatte in den siebzigern und achtziger Jahren
hitzige Debatten über Berufsverbote ausgelöst. „Das sollten wir jedenfalls
für Richter und Staatsanwälte wieder ändern“, sagte Bausback. Herrmann
hatte zuvor in der Süddeutschen Zeitung die Wiedereinführung der
Regelanfrage für alle Beamten ins Spiel gebracht.
Laut Innenministerium teilte der Brandenburger Verfassungsschutz den
bayerischen Kollegen am 26. Februar mit, dass Maik B. nach Bayern umgezogen
war und dass er Sänger mehrerer rechtsradikaler Bands war - allerdings ohne
Hinweis darauf, dass der Mann Jurist ist. Zu diesem Zeitpunkt war B.
bereits im Staatsdienst. Der bayerische Verfassungsschutz überprüfte
daraufhin nach Angaben eines Sprechers, ob B. in Bayern in der rechten
Szene aktiv war. Dafür fanden sich aber keine Indizien.
Dass es sich bei Richter B. um einen mutmaßlichen Extremisten handelte,
fand dann nach Angaben des Innenministeriums die Polizei Bayreuth heraus.
B. erstattete im März Anzeige, weil sein Spind aufgebrochen worden war. Bei
einer Dienstbesprechung erinnerte sich einer der Beamten an den Namen im
Zusammenhang mit Neonazi-Musik. Die anschließend eingeleitete Überprüfung
ergab dann, dass es sich bei dem Neonazi-Sänger B. und Richter B. um
dieselbe Person handelte. Vergangene Woche informierten die Bayreuther
Beamten dann Justiz und Innenministerium.
13 Oct 2014
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Bayern
Rechtsradikalismus
Justiz
Rechtsextremismus
Richter
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