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# taz.de -- Zugriff auf Leerstände: Bremen eilt zur Beschlagnahme
> Als zweites Bundesland nach Hamburg bringt Bremen ein
> Beschlagnahme-Gesetz auf den Weg, um Flüchtlinge unterzubringen.
Bild: Unter diesen Dächern ist jede Menge Luft – nun kann sie genutzt werden…
Auch gegen den Willen der Eigentümer sollen Flüchtlinge in Bremen zukünftig
in leerstehende Gebäude einziehen können. Bremen ist damit nach Hamburg das
zweite Bundesland, das eine Gesetzesgrundlage für die Beschlagnahmung
ungenutzter Immobilien durch die Behörden beschließt. Die neue Regelung
entspricht sehr weitgehend dem Hamburger Vorbild und soll für Gebäude und
Grundstücke ab 300 Quadratmetern gelten – und nur dann greifen, wenn es
keine freien Plätze mehr in den bestehenden Flüchtlingsunterkünften gibt.
Die Besitzer sollen eine Entschädigung erhalten. Das Gesetz ist bis März
2017 befristet.
Das Sozialressort hat bereits mehrere Gebäude ins Auge gefasst, wo das neue
Gesetz angewandt werden könnte. „Wir sind in Gesprächen mit den
Eigentümern, um eine Sicherstellung zu vermeiden“, sagt
Sozialressort-Sprecher Bernd Schneider. Um welche Objekte es sich handelt,
wollte er nicht sagen. Bremen erwartet in diesem Jahr 11.000 Asylbewerber
und etwa 2.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die CDU sprach sich im Landtag gegen diese Pläne aus. Der
Immobilienbesitzerverband Haus und Grund spricht sogar von einer
„Enteignung“, wenn Flüchtlinge zwangsweise in Häuser eingewiesen werden,
ohne dass der Eigentümer dem zustimmt.
16 Oct 2015
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Beschlagnahme
Unterbringung von Geflüchteten
Bremen
Recht auf Wohnung
Schwerpunkt Flucht
Frankfurt am Main
Flüchtlinge
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