# taz.de -- Vorstoß von Ferda Ataman: Angriff auf die Kirchenklausel | |
> Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman stellt sich gegen die | |
> Ausnahmen für Kirchen im Arbeitsrecht. Die Regelung begünstige | |
> Diskriminierung. | |
Bild: Möchte an die sogenannte Kirchenklausel ran, Antidiskriminierungsbeauftr… | |
BERLIN taz | Es ist eines dieser „heißen Eisen“, die die | |
[1][Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman] jetzt angehen will: Die | |
sogenannte Kirchenklausel. Im Kern geht es darum, dass die Regelungen im | |
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Kirchen nur bedingt | |
gelten. Es geht um Abfragen zur Religionszugehörigkeit, zur Lebensweise, | |
zum Beziehungsleben von Mitarbeiter:innen kirchlicher Arbeitgeber. | |
Also um intimste Fragen an diejenigen, die im Dienste der Kirchen stehen | |
wollen. | |
Zwar hat die Deutsche Bischofskonferenz erst am Dienstag beschlossen, | |
Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht anzustoßen. Allerdings gehen diese | |
Schritte Ataman nicht weit genug. | |
Es sei überfällig, dass sich [2][die katholische Kirche] nicht mehr in das | |
Privatleben ihrer Mitarbeiter*innen einmischen wolle, sagte die | |
Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes. Allerdings enthalte auch diese | |
neue Grundordnung noch zu viele Ausnahmen. „So kann zum Beispiel eine | |
Krankenpflegerin, die in einem kirchlichen Krankenhaus arbeitet, immer noch | |
ihren Job verlieren, wenn sie aus persönlichen Gründen aus der Kirche | |
austritt“, sagte Ataman. | |
Für sie ist dies ein Eingriff in die Rechte der Beschäftigten und ein | |
Einfallstor für Diskriminierungen. Ataman will daher die im AGG | |
festgeschriebene Kirchenklausel beschränken und Anforderungen an die | |
Religionszugehörigkeit oder an die Lebensweise von Mitarbeiter:innen | |
nur noch im engsten Verkündungsbereich zulassen. | |
## 800.000 Beschäftigte allein bei katholischer Kirche | |
Über die geltende Ausnahmeregelung ist es bisher etwa möglich, dass die | |
Kirchen [3][die Religionszugehörigkeit zum Einstellungskriterium machen | |
können]. Gilt dies für die Pfleger:in? Für die Erzieher:in? Für | |
Ärzt:innen in den kirchlichen Krankenhäusern? Oder sind dies Kriterien, | |
die vor allem wichtig sind für Kirchengremien, im Pfarr- oder Messdienst? | |
Dass die Sonderregelung immer noch angewendet wird, ist zunehmend | |
umstritten. | |
Am Dienstag hatte die Vollversammlung des Verbands der Diözesen | |
Deutschlands eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. | |
Damit gilt für rund 800.000 Mitarbeiter:innen der katholischen Kirche | |
in Deutschland, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe oder eine neue Hochzeit | |
nach der Scheidung kein Grund mehr für eine Kündigung sind. Der Beschluss | |
muss von jedem Bistum einzeln umgesetzt werden, damit er greift. | |
Die Grünen im Bundestag begrüßten den „wichtigen Schritt hin zu einem | |
inklusiven, fairen und zeitgemäßen Arbeitsrecht“. Die religionspolitische | |
Fraktionssprecherin Lamya Kaddor warnte jedoch davor, dass der Vorwurf | |
sogenannter kirchenfeindlicher Betätigung weiterhin einen Möglichkeit | |
biete, um Mitarbeiter:innen „für ihre persönliche Lebensführung zu | |
sanktionieren“: Pascal Meiser von der Linken forderte, „die umfassende | |
Geltung des individuellen Arbeitsrechts genauso sicherzustellen wie der | |
betrieblichen Mitbestimmung“. | |
Die beiden christlichen Kirchen zählen zu den größten Arbeitgebern in | |
Deutschland, insbesondere im Pflege- und Erziehungsbereich. „Der Schutz der | |
Mitarbeitenden vor jeglicher Form von Diskriminierung muss | |
selbstverständlich und für alle Beschäftigen in Deutschland gleich sein“, | |
so Ataman. Ausnahmeregelungen, die noch dazu Diskriminierungen möglich | |
machten, seien nicht nachvollziehbar. | |
23 Nov 2022 | |
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## AUTOREN | |
Tanja Tricarico | |
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