# taz.de -- Vattenfall klagt gegen Deutschland: Regierung lehnt Schiedsverfahre… | |
> Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg jetzt erst recht für | |
> unzulässig. Sie begründet dies mit einem EuGH-Urteil. | |
Bild: Das AKW Krümmel in Geesthacht (Schleswig-Holstein) | |
Die Bundesregierung stellt die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun ganz | |
grundsätzlich infrage und beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen | |
Gerichtshofs (EuGH) vom März. Das erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Thomas | |
Bareiß (CDU) in einer parlamentarischen Antwort auf eine Anfrage der | |
Linksfraktion, die der taz vorliegt. | |
Vattenfall hat 2012 die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank | |
(ICSID) in Washington verklagt. Das schwedische Unternehmen verlangt von | |
Deutschland 4,4 Milliarden Euro plus Zinsen. Durch den beschleunigten | |
Atomausstieg nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima seien seine | |
Reststrommengen entwertet worden. | |
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Vattenfall 2016 bereits Schadenersatz | |
zugesprochen. Doch der schwedische Energiekonzern verlangt vor dem | |
Schiedsgericht ein Mehrfaches davon. Dabei beruft sich Vattenfall auf den | |
Energiecharta-Vertrag von 1994, der ausländische Investoren in der | |
Energiebranche vor Enteignung und unfairer Behandlung schützt. | |
Eigentlich sollte das Washingtoner Urteil im ersten Quartal 2018 verkündet | |
werden. Doch dann eröffnete das ICSID-Schiedsgericht das Verfahren erneut | |
und bat um Stellungnahmen zum EuGH-Urteil „Achmea“. Darin hatte der EuGH | |
bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten beanstandet. Mit | |
der Begründung: Die darin vorgesehenen Schiedsgerichte könnten das EU-Recht | |
anders auslegen als der EuGH. | |
## Eigentlich findet sie Investitionsschutzabkommen gut | |
Der Vattenfall-Konzern erklärte schnell, dass das EuGH-Urteil für den | |
multilateralen Energiecharta-Vertrag keine Bedeutung habe, da dort die EU | |
selbst eine der Vertragsparteien sei. Doch wie würde sich die | |
Bundesregierung positionieren? Eigentlich findet sie | |
Investitionsschutzabkommen gut, doch im Vattenfall-Streit könnte ihr das | |
EuGH-Urteil gelegen kommen. | |
Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst fragte die Bundesregierung und bekam | |
jetzt Antwort. Wenn der Europäische Gerichtshof Investitionsschutzabkommen | |
zwischen zwei EU-Staaten für unzulässig hält, dann sei dies auch auf Klagen | |
im Rahmen der Energiecharta übertragbar, so Staatssekretär Bareiß. Das | |
heißt: Die Klage eines Unternehmens aus dem EU-Staat Schweden gegen den | |
EU-Staat Deutschland wäre auch im Kontext der Energiecharta ein Verstoß | |
gegen EU-Recht. Die Bundesregierung habe erneut beantragt, die Klage von | |
Vattenfall abzuweisen. | |
Klaus Ernst ist das noch nicht genug: „Die Bundesregierung sollte sich aus | |
der Energiecharta und der Paralleljustiz für Konzerne insgesamt | |
verabschieden.“ | |
6 May 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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