# taz.de -- Urteil zur Bestrafung von Fanvergehen: Geldstrafen sind keine Straf… | |
> Der Bundesgerichtshof hält eine gegen den FC Carl Zeiss Jena verhängte | |
> DFB-Strafe für rechtens – auch wenn der Verein sich nicht schuldig | |
> gemacht hat. | |
Bild: Blaue Wolke: Fans des FC Carl Zeiss Jena vernebeln die Kurve | |
KARLSRUHE taz | Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf weiter Geldstrafen | |
gegen Vereine verhängen, wenn deren Anhänger im Stadion [1][Pyrotechnik] | |
abbrennen oder sich sonst daneben benehmen. Das entschied jetzt der | |
Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Sanktionen ohne | |
Verschulden des Vereins seien möglich, weil es um Prävention gehe. | |
Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena, dem das DFB-Sportgericht 2018 eine | |
Geldstrafe von 24.800 Euro auferlegt hatte. Geahndet wurde, dass die | |
Anhänger des damaligen Drittligisten bei zwei Heimspielen (gegen Halle und | |
Großaspach) sowie bei einem Auswärtsspiel (in Braunschweig) bengalische | |
Feuer abbrannten und Nebeltöpfe zündeten. 8.000 Euro der Summe durfte der | |
Verein für eigene Sicherheitsmaßnahmen ausgeben. | |
Der Verein wollte [2][die durchaus übliche Strafe] nicht akzeptieren und | |
begann einen Rechtsstreit um Grundsätzliches. „Wir werden hier für etwas | |
bestraft, für das wir nichts können“, sagte FCC-Geschäftsführer Chris | |
Förster. „Pyrotechnik im Stadion lässt sich nie völlig unterbinden, das hat | |
noch kein Verein geschafft.“ Die Geldstrafen seien nur eine Einnahmequelle | |
für den DFB, argumentierte man in Jena. | |
## Erzieherische Wirkung | |
Doch das „Ständige Schiedsgericht“ der DFB-Lizenzligen, das von | |
Ex-Verfassungsrichter Udo Steiner geleitet wird, bestätige 2019 die | |
Geldstrafe. Sanktionen gegen die Vereine seien das einzige Mittel, die | |
Vereine dazu zu bringen, mäßigend auf ihre Fans einzuwirken und so | |
Ausschreitungen zu verhindern. Es bestehe die Hoffnung, dass Fans auf | |
Fehlverhalten verzichten, um „ihrem“ Verein Sanktionen zu ersparen. | |
Staatliche Gerichte können den Schiedsspruch eines neutralen | |
Schiedsgerichts nur aufheben, wenn dieser gegen den ordre public verstößt. | |
Gemeint sind damit die wesentlichen Grundsätze des staatlichen Rechts. Zum | |
ordre public gehört auch der Schuldgrundsatz („keine Strafe ohne Schuld“). | |
In letzter Instanz beim Bundesgerichtshof ging es deshalb zentral um die | |
Frage, ob ein Verein ohne eigenes Verschulden für Fehlverhalten seiner Fans | |
bestraft werden darf. Der FC Carl Zeiss Jena sah darin eine Verletzung des | |
ordre public. Die Geldstrafen gegen den Verein müssten deshalb annulliert | |
werden. | |
Dies lehnte der BGH nun aber ab. „Der Schuldgrundsatz gilt nur bei Strafen | |
und strafähnlichen Sanktionen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. | |
Die DFB-Geldstrafen seien aber trotz ihres Namens keine Strafen, sondern | |
präventive Maßnahmen. Es gehe hier nicht um eine Sanktion für ein | |
Fehlverhalten des Vereins in der Vergangenheit, betonte Richter Koch. | |
Vielmehr solle Druck auf den Verein ausgeübt werden, damit dieser in der | |
Zukunft besser auf seine Fans einwirkt. Die Einstufung solcher | |
Vereinsstrafen als Prävention entspreche auch der Rechtsprechung des | |
Sportgerichtshofs CAS. | |
FCC-Geschäftsführer Chris Förster zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. | |
„Wir empfinden solche Geldstrafen auch weiterhin als Strafen.“ Zu | |
präventiven Zwecken seien sie ungeeignet. „Wir können nicht mehr machen als | |
appellieren und im Rahmen unserer Möglichkeiten kontrollieren. Wir können | |
ja keine Körper-Scanner wie auf dem Flughafen hinstellen.“ Der DFB bekomme | |
es bei seinen eigenen Veranstaltungen doch selbst nicht richtig hin, so | |
Förster, „auch beim DFB-Pokal-Finale in Berlin wird Pyrotechnik gezündet.“ | |
Eventuell will der Verein noch eine Verfassungsbeschwerde einlegen. | |
4 Nov 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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