| # taz.de -- Urteil zu Rüstung für Israel: Waffenexporte bleiben erlaubt | |
| > Keine Untersagung von Kriegswaffenexporten nach Israel: | |
| > Palästinenser:innen scheitern mit mehreren Eilanträgen am | |
| > Verwaltungsgericht Berlin. | |
| Bild: Kaum noch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel seit Jahresbeginn | |
| Berlin taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat der Bundesregierung | |
| nicht verboten, Waffenlieferungen nach Israel zu genehmigen. Den | |
| palästinensischen Antragsstellern fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so die | |
| Richter:innen, weil Deutschland schon seit Monaten keine | |
| Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigte. Zudem sei nicht zu | |
| erwarten, dass die Bundesregierung bei solchen Entscheidungen das | |
| Völkerrecht missachten würde. | |
| Das Gericht musste über drei Anträge von Palästinenser:innen | |
| entscheiden, die in Gaza leben. Ihre Antragsbefugnis leiteten sie aus den | |
| deutschen Grundrechten ab, die auch im Ausland gelten. Die Bundesregierung | |
| sei verpflichtet, sie vor völkerrechtswidrigen Angriffen der israelischen | |
| Armee zu schützen und dürfe daher jedenfalls keine deutschen | |
| Kriegswaffenexporte an Israel genehmigen. Das Verwaltungsgericht Berlin | |
| solle die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten, | |
| solche Genehmigungen zu unterlassen. | |
| Eine der Klagen wurde vom [1][European Center of Constitutional and Human | |
| Rights (ECCHR)] aus Berlin unterstützt. Hinter anderen Klagen steht eine | |
| Gruppe von deutschen Anwält:innen sowie propalästinensische | |
| Organisationen wie das Palestine Institute for Public Diplomacy. Es | |
| handelte sich also um gut geplante strategische Klagen. Das VG Berlin hat | |
| nun alle drei Eilanträge als unzulässig abgelehnt. Denn den | |
| Antragssteller:innen fehle das Rechtsschutzbedürfnis. | |
| Zunächst wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die Bundesregierung | |
| bereits „seit Anfang des Jahres“ keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr | |
| genehmigt hat. Es seien auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass | |
| entsprechende Exportgenehmigung bevorstehen. Dass Israel Interesse | |
| insbesondere an Munitionslieferungen geäußert hatte, genüge nicht. | |
| Vor allem aber gebe es keine Hinweise, dass die Bundesregierung bei | |
| entsprechenden Exportgenehmigungen ihre rechtlichen Pflichten nicht | |
| beachten werde. So habe die Bundesregierung im Verfahren ausdrücklich die | |
| „strikte Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen“ zugesagt. Sie werde | |
| keine Genehmigungen erteilen, wenn sie Kenntnis davon hat, dass solche | |
| Waffen bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit | |
| eingesetzt werden. | |
| Das VG Berlin hält diese Zusicherung der Bundesregierung offensichtlich für | |
| glaubwürdig und verweist dabei auf „die spätestens ab dem Frühjahr 2024 | |
| geänderte Genehmigungspraxis“ der Bundesregierung hin, die sich „gerade als | |
| Reaktion auf die Vorkommnisse“ im Gazakrieg darstelle. | |
| Mit keinem Wort gehen die Richter:innen auf die weitverbreiteten Zweifel | |
| an der Antragsbefugnis der Palästinenser aus Gaza ein. Viele | |
| Beobachter:innen hatten die Eilanträge schon deshalb für unzulässig | |
| gehalten, weil Ausländer:innen aus dem Ausland nicht vor deutschen | |
| Gerichten gegen die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung klagen | |
| können. | |
| Die Entscheidung des VG Berlin ähnelt nun dem Eilbeschluss des | |
| Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem April. Der IGH hatte damals | |
| einen Antrag Nicaraguas auf Maßnahmen gegen deutsche Rüstungsexporte nach | |
| Israel abgelehnt. Auch damals war ein zentrales Argument, dass es kaum noch | |
| deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel gebe. | |
| 11 Jun 2024 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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