| # taz.de -- Urteil zu Kundenbewertungen: Die Meinung ist frei | |
| > Händler müssen sich nicht darum kümmern, irreführende Kundenbewertungen | |
| > ihrer Produkte löschen zu lassen, urteilt der Bundesgerichtshof. | |
| Bild: Kleb den Schmerz einfach weg. So einfach ist es doch nicht | |
| Karlsruhe taz | Wer auf Internet-Plattformen Waren verkauft, haftet in der | |
| Regel nicht für den Inhalt von Kundenbewertungen. Nur wenn Gefahren für die | |
| Gesundheit drohen, kann den Händler eine Pflicht zur Richtigstellung | |
| treffen. [1][Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag]. | |
| Ein Essener Händler verkaufte auf Amazon so genannte Kinesio-Tapes (auch | |
| als „Muskel-Tapes“ bekannt). Früher wurden sie als schmerzlindernd beworben | |
| („Kleb den Schmerz einfach weg“). Da sich die Wirkung aber nicht beweisen | |
| ließ, gilt solche Werbung inzwischen als irreführend und wettbewerbswidrig. | |
| 2013 musste der Essener Händler eine Unterlassungserklärung abgeben. | |
| Bei den Kundenbewertungen seiner Tapes standen aber weiterhin Aussagen wie | |
| „Schnell lässt der Schmerz nach“. Der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) | |
| forderte den Händler daher auf, er solle von Amazon eine Beseitigung | |
| solcher Kundenkommentare verlangen. Falls Amazon sich weigere, solle der | |
| Händler dort nichts mehr verkaufen. Als der Shop-Betreiber stur blieb, | |
| forderte der VSW 4.500 Euro Vertragsstrafe von ihm plus 1.141 Euro | |
| Abmahnkosten. Der Händler lasse die Kunden für sich sprechen und mache sich | |
| deren Aussagen zueigen. | |
| Das Landgericht Essen und das Oberlandesgericht Hamm entschieden klar gegen | |
| den VSW. Kundenbewertungen seien einem Händler nicht zuzurechnen. Im | |
| konkreten Fall war auch unstreitig, dass der Händler die Bewertungen nicht | |
| veranlasst hatte. | |
| ## Alles gut, so lange es die Gesundheit nicht gefährdet | |
| In der Revision beim BGH verlangte der VSW vor allem, dass Händler die | |
| Kundenbewertungen regelmäßig überprüfen. Sollten Händler dort irreführende | |
| Aussagen finden, müssten sie diese selbst richtigstellen. | |
| Das lehnte der BGH nun aber weitgehend ab. Ein Händler habe in der Regel | |
| keine Garantenpflicht für die Richtigkeit von Kundenkommentaren. Diese | |
| seien von der Meinungsfreiheit geschützt, so der Vorsitzende Richter Thomas | |
| Koch. Außerdem sei die freie Diskussion auf Online-Marktplätzen | |
| „gesellschaftlich erwünscht“. | |
| Eine Pflicht zur Richtigstellung komme, so Koch, nur dann in Betracht, wenn | |
| irreführende Kundenaussagen zu Gesundheitsgefahren führen. Das aber sei | |
| nicht zu befürchten, wenn Kunden Kinesio-Tapes ohne Beweis als | |
| „schmerzlindernd“ bezeichnen. | |
| 20 Feb 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Geric… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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