# taz.de -- Urteil nach Edward-Snowden-Enthüllung: Britische Überwachung rech… | |
> Der britische Geheimdienst zweigte massenhaft Daten ab und filterte sie | |
> auf Terrorhinweise. Das hätte so nicht geschehen dürfen. | |
Bild: Nach Snowden-Enthüllung: Die Überwachung des britischen Geheimdienstes … | |
STRAßBURG dpa | Das britische System zur massenhaften Überwachung von | |
Kommunikationsdaten hat in Teilen die Menschenrechte von Internetnutzern | |
verletzt. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag der Europäische Gerichtshof | |
für Menschenrechte in Straßburg (Beschwerdenummer 58170/13 und andere). | |
Das System, mit dem sich der britische Geheimdienst Zugang zu riesigen | |
Datenmengen verschaffte, habe gegen das Recht auf Privatleben und auf freie | |
Meinungsäußerung verstoßen, heißt es in dem Urteil. In der Tatsache, dass | |
die Daten auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden, sahen die Richter aber | |
keinen Verstoß. | |
Eine Strafe droht London durch das Urteil nicht. Allerdings muss der | |
britische Staat einigen der Beschwerdeführer einen Teil der | |
Verfahrenskosten erstatten, insgesamt 185 000 Euro. | |
Schadenersatzforderungen gab es nicht. Sowohl London als auch die | |
Beschwerdeführer – Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten – können … | |
Urteil noch innerhalb von drei Monaten anfechten. | |
Der Ex-US-Geheimdienstler Edward Snowden hatte 2013 enthüllt, dass der | |
britische Geheimdienst GCHQ in großem Umfang Informationen aus Kabeln | |
abzweigte, über die die Kommunikationsdaten zwischen Großbritannien und den | |
USA fließen. Die Erkenntnisse wurden zum Teil mit US-Geheimdiensten | |
ausgetauscht. | |
## Sind die Rechte von Internetnutzern heute geschützt? | |
Ob das britische System auch heute noch gegen die Rechte der Internetnutzer | |
verstößt und damit eine Anpassung nötig ist, untersuchten die Richter | |
nicht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Es habe in der Zwischenzeit eine | |
umfangreiche Gesetzesänderung gegeben, deren Auswirkungen noch nicht klar | |
seien. | |
Das britische Innenministerium teilte am Donnerstag mit, inzwischen seien | |
mehrstufige Verfahren eingeführt worden, um die Überwachung zu begrenzen. | |
Zudem sei der Posten eines unabhängigen Beauftragten geschaffen worden, der | |
die Einhaltung der Vorschriften kontrolliere. | |
Beschwert hatten sich Bürgerrechtler, Datenschützer und Journalisten, | |
darunter die britische Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch. Deren | |
Direktorin Silkie Carlo zeigte sich nach dem Richterspruch zufrieden. | |
„Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung hat das Vereinigte Königreich eines | |
der autoritärsten Überwachungssysteme der westlichen Staaten eingeführt“, | |
erklärte sie. „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um Millionen von | |
rechtschaffenen Bürgern vor ungerechtfertigten Eingriffen in ihr | |
Privatleben zu schützen.“ | |
Das Gericht stellte klar, dass eine Massenüberwachung von | |
Kommunikationsdaten nicht automatisch gegen die Menschenrechte verstoßen | |
muss. Am britischen Vorgehen kritisieren die Richter jedoch die ungenügende | |
Kontrolle der Mechanismen, nach denen die Daten abgezweigt und nach | |
geheimdienstlich relevanten Inhalten durchsucht wurden. Potenziell könnten | |
die Geheimdienste damit sehr viel über die persönlichen Gewohnheiten und | |
Kontakte von Personen herausfinden. Insgesamt bestehe eine Verletzung des | |
Rechts auf Privatleben. | |
## Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung | |
Außerdem habe die Massenüberwachung in Großbritannien die Pressefreiheit | |
beschnitten. In den entsprechenden früheren gesetzlichen Regeln seien | |
keinerlei Schutzmechanismen für Journalisten und deren Quellen erwähnt. | |
Damit habe die Möglichkeit bestanden, vertrauliches journalistisches | |
Material absichtlich herauszufiltern und zu untersuchen. Das stelle eine | |
Verletzung des Menschenrechts auf freie Meinungsäußerung dar, urteilten die | |
Richter. | |
Dass abgezweigte Informationen auch mit US-Geheimdiensten geteilt wurden, | |
sei hingegen rechtens gewesen. Die Regeln dafür seien ausreichend klar | |
formuliert gewesen. Anzeichen für Missbrauch gebe es nicht. | |
13 Sep 2018 | |
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