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# taz.de -- US-Justizministerium zum Kapitolsturm: Trump nicht immun gegen Zivi…
> Trotz Immunität ist der Ex-Präsident laut Justizministerium nicht gegen
> Klagen geschützt. Polizisten und Abgeordnete wollen Schadenersatz
> fordern.
Bild: Könnte wegen Aufstachelung zu Gewalt verklagt werden: Ex-Präsident Dona…
Washington dpa | Die Immunität als Präsident bewahrt Donald Trump nach
Einschätzung des US-Justizministeriums nicht vor Zivilklagen im
Zusammenhang mit der Erstürmung des US-Kapitols Anfang 2021. Das geht aus
einer am Donnerstag veröffentlichten Einschätzung des Justizministeriums
hervor.
Sie war von einem Berufungsgericht angefordert worden, das mehrere
Zivilklagen gegen den früheren US-Präsidenten wegen seines Verhaltens kurz
vor dem Sturm auf den Parlamentssitz in Washington prüft.
Am 6. Januar 2021 [1][hatten Anhänger Trumps den Sitz des US-Kongresses
gestürmt], in dem die Wahlniederlage des Republikaners gegen Joe Biden
beglaubigt werden sollte. Eine von Trump aufgestachelte Menge drang
gewaltsam in das Gebäude ein, fünf Menschen starben.
Zwei [2][Kapitol-Polizisten] und mehrere demokratische Abgeordnete des
US-Repräsentantenhauses versuchen, Trump für physische und psychische
Verletzungen vor Gericht verantwortlich zu machen, die sie während der
Attacke erlitten haben. Sie fordern Schadenersatz.
Trump hatte argumentiert, er sei durch seine „absolute Immunität“ als
Präsident vor solchen Schadenersatzforderungen geschützt, auch für
Handlungen im „äußeren Rahmen“ seines Amtes.
Das Justizministerium kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Öffentliche
Reden über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse seien zwar eine
traditionelle Aufgabe des Präsidenten und der „äußere Rahmen“ umfasse ein
weites Feld. Die Immunität des Präsidenten schütze aber nicht vor
Aufstachelung zu Gewalt.
3 Mar 2023
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