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# taz.de -- Tödlicher Unfall und Berliner Polizei: Polizisten sollen freiwilli…
> Nach dem tödlichen Unfall eines möglicherweise betrunkenen Beamten hat
> die Polizeipräsidentin erste Konsequenzen gezogen.
Bild: 29. Januar 2018: Bei dem Unfall war eine 21-jährige Autofahrerin ums Leb…
Es war das erste Mal, dass sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu dem
Fall äußerte. „Alkohol im Dienst ist absolut tabu“, sagte Geisel am Montag
im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Etwaige Versäumnisse würden
aufgearbeitet. „Allein der Verdacht wiegt schwer.“
Der 51-jährige Polizeihauptkommissar Peter G. steht wie berichtet im
Verdacht, alkoholisiert gewesen zu sein, als er vor einem Jahr mit dem
Funkwagen in das Auto einer 21-Jährigen gerast war. Die Frau starb sofort.
Am Unfallort selbst war bei G. kein Alkoholtest durchgeführt worden. Erst
danach, in der Charité, wurde ihm Blut abgenommen.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, sagte am Montag im
Innenausschuss, erst im Herbst habe seine Behörde durch anonyme Hinweise
Kenntnis von der Existenz einer Blutprobe erhalten. Medienberichten zufolge
hatte die Probe einen Wert von 1,1 Promille Alkohol aufgewiesen. Raupach
bestätigte das Messergebnis, ohne die Zahl zu nennen.
Die Frage, ob die Probe verwertbar sei, werde in dem anstehenden Verfahren
gegen G. eine entscheidende Rolle spielen, so Raupach. Verschiedene
Grundrechte des Beschuldigten seien berührt.
Wie berichtet steht der Verdacht im Raum, G.s mutmaßliche Alkoholisierung
könnte vertuscht worden sein. Eine mögliche Trunkenheit werfe laut Raupach
Fragen auf: „Wer wusste davon und warum ist das nicht weitergegeben
worden?“ Eine gesetzliche Verpflichtung, am Unfallort einen Alkoholtest
durchzuführen, bestehe allerdings nur, wenn es einen Anfangsverdacht gebe,
sagte der Oberstaatsanwalt. Zu dem Beifahrer in dem Polizeiwagen äußerte er
sich nicht.
Indirekt bestätigte Raupach auch, dass G. mit rund 130 Stundenkilometern
durch die Stadt gefahren und mit über 90 Stundenkilometern in den
Kleinwagen der Frau gerast war. Die Zahlen ergäben sich „zirka“ aus dem von
der Staatsanwaltschaft eingeholten Verkehrsgutachten. „Damit müssen wir
rechtlich umgehen.“
Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, hatte letzte
Woche darauf hingewiesen, dass es für die Geschwindigkeit bei
Blaulichtfahren keine gesetzliche Regelung gebe, sondern nur eine
Handlungsempfehlung. Demnach dürfe die Geschwindigkeit 50 Prozent über der
jeweils zulässigen liegen. G. sei demnach „deutlich zu schnell“ gewesen.
Polizeipräsidentin Barbara Slowik erklärte im Ausschuss, sie habe
inzwischen Konsequenzen aus dem Fall gezogen: Gegen Polizisten, die in
schwere Verkehrsunfälle verwickelt seien, werde künftig stets eine andere
Direktion ermitteln als die, der „die Kollegen entstammen“. G. gehört der
Direktion 3 an, diese hatte auch die Ermittlungen in der Unfallsache
geführt. Der Direktion 3 habe sie den Fall inzwischen entzogen und das
Landeskriminalamt damit betraut, so Slowik. Allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, die in Unfälle mit Personenschäden verwickelt seien, rate
sie, sich am Unfallort freiwillig einem Alkoholtest zu unterziehen, „um
jedem Verdacht vorzubeugen“.
Neben den Ermittlungen läuft gegen G. ein Disziplinarverfahren. Das habe
sie an sich gezogen und gegen G. ein Verbot der Dienstausübung verhängt, so
die Polizeipräsidentin.
18 Feb 2019
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Andreas Geisel
Barbara Slowik
Polizei Berlin
Polizei Berlin
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