# taz.de -- Tödlicher Unfall und Berliner Polizei: Polizisten sollen freiwilli… | |
> Nach dem tödlichen Unfall eines möglicherweise betrunkenen Beamten hat | |
> die Polizeipräsidentin erste Konsequenzen gezogen. | |
Bild: 29. Januar 2018: Bei dem Unfall war eine 21-jährige Autofahrerin ums Leb… | |
Es war das erste Mal, dass sich Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu dem | |
Fall äußerte. „Alkohol im Dienst ist absolut tabu“, sagte Geisel am Montag | |
im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. Etwaige Versäumnisse würden | |
aufgearbeitet. „Allein der Verdacht wiegt schwer.“ | |
Der 51-jährige Polizeihauptkommissar Peter G. steht wie berichtet im | |
Verdacht, alkoholisiert gewesen zu sein, als er vor einem Jahr mit dem | |
Funkwagen in das Auto einer 21-Jährigen gerast war. Die Frau starb sofort. | |
Am Unfallort selbst war bei G. kein Alkoholtest durchgeführt worden. Erst | |
danach, in der Charité, wurde ihm Blut abgenommen. | |
Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Raupach, sagte am Montag im | |
Innenausschuss, erst im Herbst habe seine Behörde durch anonyme Hinweise | |
Kenntnis von der Existenz einer Blutprobe erhalten. Medienberichten zufolge | |
hatte die Probe einen Wert von 1,1 Promille Alkohol aufgewiesen. Raupach | |
bestätigte das Messergebnis, ohne die Zahl zu nennen. | |
Die Frage, ob die Probe verwertbar sei, werde in dem anstehenden Verfahren | |
gegen G. eine entscheidende Rolle spielen, so Raupach. Verschiedene | |
Grundrechte des Beschuldigten seien berührt. | |
Wie berichtet steht der Verdacht im Raum, G.s mutmaßliche Alkoholisierung | |
könnte vertuscht worden sein. Eine mögliche Trunkenheit werfe laut Raupach | |
Fragen auf: „Wer wusste davon und warum ist das nicht weitergegeben | |
worden?“ Eine gesetzliche Verpflichtung, am Unfallort einen Alkoholtest | |
durchzuführen, bestehe allerdings nur, wenn es einen Anfangsverdacht gebe, | |
sagte der Oberstaatsanwalt. Zu dem Beifahrer in dem Polizeiwagen äußerte er | |
sich nicht. | |
Indirekt bestätigte Raupach auch, dass G. mit rund 130 Stundenkilometern | |
durch die Stadt gefahren und mit über 90 Stundenkilometern in den | |
Kleinwagen der Frau gerast war. Die Zahlen ergäben sich „zirka“ aus dem von | |
der Staatsanwaltschaft eingeholten Verkehrsgutachten. „Damit müssen wir | |
rechtlich umgehen.“ | |
Der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei, Benjamin Jendro, hatte letzte | |
Woche darauf hingewiesen, dass es für die Geschwindigkeit bei | |
Blaulichtfahren keine gesetzliche Regelung gebe, sondern nur eine | |
Handlungsempfehlung. Demnach dürfe die Geschwindigkeit 50 Prozent über der | |
jeweils zulässigen liegen. G. sei demnach „deutlich zu schnell“ gewesen. | |
Polizeipräsidentin Barbara Slowik erklärte im Ausschuss, sie habe | |
inzwischen Konsequenzen aus dem Fall gezogen: Gegen Polizisten, die in | |
schwere Verkehrsunfälle verwickelt seien, werde künftig stets eine andere | |
Direktion ermitteln als die, der „die Kollegen entstammen“. G. gehört der | |
Direktion 3 an, diese hatte auch die Ermittlungen in der Unfallsache | |
geführt. Der Direktion 3 habe sie den Fall inzwischen entzogen und das | |
Landeskriminalamt damit betraut, so Slowik. Allen Mitarbeiterinnen und | |
Mitarbeitern, die in Unfälle mit Personenschäden verwickelt seien, rate | |
sie, sich am Unfallort freiwillig einem Alkoholtest zu unterziehen, „um | |
jedem Verdacht vorzubeugen“. | |
Neben den Ermittlungen läuft gegen G. ein Disziplinarverfahren. Das habe | |
sie an sich gezogen und gegen G. ein Verbot der Dienstausübung verhängt, so | |
die Polizeipräsidentin. | |
18 Feb 2019 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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