| # taz.de -- Tödlicher Unfall und Berliner Polizei: Blutprobe vorerst gültig | |
| > Staatsanwaltschaft wird Blutalkoholtest des beschuldigten Polizisten | |
| > Peter G. als Beweismittel verwenden. GdP-Sprecher bezweifelt, dass die | |
| > Gerichte dem folgen. | |
| Bild: Mit Blaulicht und 134 Sachen durch die Stadt gefahren | |
| Im Fall des tödlichen Unfalls, an dem ein 51-jähriger Polizeihauptmeister | |
| beteiligt war, sind nach wie vor viele Fragen offen. Immerhin eines hat die | |
| Staatsanwaltschaft inzwischen aber geklärt: Die Blutprobe der Ärzte der | |
| Charité – sie hatten bei dem Fahrer des Funkwagens 1,1 Promille Alkohol | |
| gemessen – kann gerichtlich verwertet werden. Benjamin Jendro, Sprecher der | |
| Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte dazu am Montag auf taz-Nachfrage, er | |
| bezweifele, dass die Blutprobe am Ende zum Nachweis der Trunkenheit reiche. | |
| Aber auch ohne Trunkenheit: Die Karten für den beschuldigten Beamten | |
| stünden schlecht – wegen der hohen Geschwindigkeit, die er gefahren sei. | |
| Bei dem Unfall im Januar 2018 in der Grunerstraße nahe Alexanderplatz war | |
| eine 21-jährige Frau ums Leben gekommen. Sie war gerade beim Einparken, als | |
| ihr der Funkwagen in die Seite raste. Am Steuer saß der Hauptkommissar | |
| Peter G., auf dem Beifahrersitz ein junger Polizeibeamter. | |
| Laut vorläufigem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft eingeholt hat, soll | |
| G. mit 134 Kilometern durch die Stadt gerast sein. Bei der Kollision seien | |
| immer noch mehr als 90 Stundenkilometer gemessen worden, heißt es. Wäre er | |
| nur 100 gefahren, hätte der tödliche Unfall wahrscheinlich verhindert | |
| werden können, soll es in dem Gutachten heißen. GdP-Sprecher Jendro sagt, | |
| es gebe keine gesetzliche Regelung für die Geschwindigkeit bei | |
| Blaulichtfahren, aber eine Handlungsempfehlung. Demnach dürfe die | |
| Geschwindigkeit maximal 50 Prozent über der jeweils zulässigen liegen. „Er | |
| war deutlich zu schnell.“ | |
| Der Verdacht, dass G. bei dem Unfall zudem alkoholisiert war, kam erst in | |
| der letzten Woche auf. Am Unfallort selbst war kein Alkoholtest | |
| durchgeführt worden. Das war erst in der Charité erfolgt, in die G. nach | |
| dem Unfall mit einem Krankenwagen transportiert worden war. Durch einen | |
| anonymen Hinweis hatte die Staatsanwaltschaft erst kürzlich Kenntnis von | |
| der Existenz der Blutprobe, bei der 1,1 Promille gemessen wurden, erhalten. | |
| G. sieht somit nicht nur einem Verfahren wegen Verdachts der fahrlässigen | |
| Tötung entgegen, sondern auch wegen gefährlichen Eingriffs in den | |
| Straßenverkehr. | |
| Aber nicht nur gegen G. wird dem Vernehmen nach ermittelt. Der | |
| Staatsanwaltschaft lägen mehrere Anzeigen gegen unbekannt wegen Verdachts | |
| der Strafvereitelung vor, erfuhr die taz. Es sei aber zu früh, um zu sagen, | |
| ob da etwas dran sei. Allein aus der Tatsache an sich, dass bei G. am | |
| Unfallort keine Alkoholkontrolle durchgeführt wurde, lasse sich aber keine | |
| Vertuschungsabsicht ablesen, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz. Es gebe | |
| keine pauschale Anordnung für so eine Kontrolle. Ermächtigungsgrundlage | |
| sei, dass ein Anfangsverdacht bestehen müsse. | |
| Dem Vernehmen nach ist der Beschuldigte, der der Gothic-Szene angehört, | |
| sehr aktiv in den sozialen Medien war und sich mit einer an die Schläfe | |
| gerichteten Pistole ablichten ließ, krankgeschrieben. Die Sprache, die G. | |
| in seinem eigenen Blog benutzte, hat rechtsgerichtete, menschenverachtende | |
| Anklänge. Seine Dienstauffassung ist offenbar die, dass „Wir“, die Polizei, | |
| tagtäglich „unseren verdammten Arsch hinhalten“. Aber er sei verdammt froh, | |
| dass die Polizeifamilie funktioniere, schrieb G. Der Eintrag eine Woche | |
| nach dem Unfall vorgenommen, wirft die Frage auf: Haben Kollegen | |
| absichtlich weggeschaut? | |
| Wegen des Unfalls läuft gegen G. ein Disziplinarverfahren, es ruht aber bis | |
| zum Ausgang des Strafverfahrens. Ob G. vom Dienst zu suspendieren sei, | |
| werde aber auch unabhängig davon geprüft, sagte Cablitz. Er begründete das | |
| mit dem möglicherweise disziplinarrechtlich relevanten Inhalt von Gs. Posts | |
| und Tweets. | |
| 11 Feb 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Plutonia Plarre | |
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