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# taz.de -- Vor Gericht: Radtour mit brutalem Ende
> Bei einer Kontrolle wird ein Mann durch einen Polizisten schwer verletzt.
> Der Beamte wird vom Gericht freigesprochen.
Bild: Betrunken Fahrradfahren ist nicht ungefährlich. Vor allem, wenn man dabe…
Das Amtsgericht Tiergarten hat am Montag einen Polizeibeamten von dem
Vorwurf der Körperverletzung im Amt freigesprochen. Der Polizist Andreas G.
hatte dem Dolmetscher Ninh K. das rechte Ellenbogengelenk gebrochen. Das
sei ihm nicht anzurechnen, urteilte die Richterin. "Er ist berechtigt davon
ausgegangen, von dem Mann angegriffen werden zu können, und musste sich
verteidigen.
Ninh K. war im Frühjahr im angetrunkenen Zustand Fahrrad gefahren - in
Schlangenlinien und ohne Beleuchtung -, als eine Polizeistreife ihn
anhielt. Die Beamten wollten einen Alkoholtest machen und den Ausweis
sehen. Bis zu diesem Zeitpunkt stimmen die Aussagen der Polizisten und des
Dolmetschers überein.
Die Polizeibeamten sprachen von einen aggressiven Mann, der wild mit den
Armen gestikuliert und lautstark geschimpft hätte. Der gebürtige
Vietnamesen hätte sich geweigert, seinen Ausweis zu zeigen und immer wieder
ausgerufen, er hätte auch Rechte. Als Ninh K. in seine Tasche greifen
wollte, sah sich der Polizist bedroht: "Ich habe deshalb mit dem
Kreuzfesselgriff das von mir erlernte mildeste Mittel angewandt, um ihn zu
fassen", so Andreas G. vor Gericht. Im Kreuzfesselgriff werden die Arme
hinter dem Rücken gekreuzt und der Körper durch den Armhebel mit dem Bauch
nach unten auf den Boden gepresst.
Ninh K. hingegen schilderte, er habe sich wegen des "geringfügigen Delikts"
Trunkenheit durch die Polizisten wie ein Schwerverbrecher behandelt
gefühlt. Er hätte sich anfangs geweigert, seinen Pass zu zeigen. "Dann
wollte ich ihn aus der Tasche holen. Doch dazu kam es nicht. Der Polizist
warf mich auf die Erde." Durch den Bruch im Ellenbogengelenk und eine
Prellung am Daumen hat K. bleibende Schäden. Er kann trotz langer
Physiotherapie seinen rechten Arm nicht ausstrecken und verspürt Schmerzen
im Daumen.
Wie so oft stehen bei Strafverfahren gegen Polizisten keine unabhängigen
Zeugen zur Verfügung. Staatsanwaltschaft und Gericht schenkten der Variante
der Polizisten mehr Glauben und sprachen Andreas G. frei. K.s Anwalt sprach
von einer "Showveranstaltung". Da er auf eine Nebenklage verzichtet hat,
stehen ihm jedoch keine Rechtsmittel zur Verfügung. Somit wird das Urteil
wohl rechtskräftig werden. Der Dolmetscher hat auch kaum Aussichten, in
einem Zivilverfahren eine Entschädigung zu erstreiten. Ninh K. muss sich
zudem noch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.
MARINA MAI
9 Dec 2008
## AUTOREN
Marina Mai
Marina Mai
## TAGS
Andreas Geisel
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