# taz.de -- Rente mit 63 Jahren: Sozialverbände ziehen vor Gericht | |
> Der SoVD und der VdK Deutschland kündigen zwei Verfassungsbeschwerden an. | |
> Denn das Rentengesetz berücksichtigt Arbeitslosigkeit vor der Rente | |
> nicht. | |
Bild: Das Gesetz berücksichtigt unverschuldete Zeiten der Arbeitslosigkeit in … | |
BERLIN epd | Zwei große Sozialverbände haben bei der abschlagsfreien Rente | |
mit 63 Jahren verfassungsrechtliche Bedenken und klagen deshalb in | |
Karlsruhe. Der Sozialverband SoVD und der Sozialverband VdK Deutschland | |
kündigten am Dienstag in Berlin zwei gemeinsame Verfassungsbeschwerden an | |
(1 BvR 323/18 und 1 BvR 324/18). | |
Sie wenden sich gegen zwei Urteile des Bundessozialgerichtes. Das höchste | |
Sozialgericht hatte keine Einwände dagegen, dass für den Rentenanspruch | |
Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nur | |
ausnahmsweise bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe berücksichtigt werden. | |
(Az: B 5 R 8/16 R und Az: B 5 R 16/16 R) | |
„Es ist völlig unverständlich, dass ein Arbeitsplatzverlust nur bei | |
Insolvenz und Geschäftsaufgabe zur abschlagsfreien Rente führen kann. Wir | |
sehen in dieser willkürlichen Ungleichbehandlung bei der Bewertung von | |
Zeiten der Arbeitslosigkeit einen Verstoß gegen den allgemeinen | |
Gleichheitsgrundsatz“, erklärte Ulrike Mascher, Präsidentin des | |
Sozialverbands VdK Deutschland. Das Gesetz berücksichtigt unverschuldete | |
Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor der Rente nicht. | |
Der Gesetzgeber habe über das Ziel hinausgeschossen, rügte SoVD-Präsident | |
Adolf Bauer. Das müssten jene Arbeitnehmer ausbaden, die kurz vor der Rente | |
unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten, soweit das nicht Folge einer | |
Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sei. Deshalb seien die | |
Verfassungsbeschwerden erforderlich, sagte Bauer. | |
Seit dem 1. Juli 2014 können langjährig Versicherte bereits mit Vollendung | |
des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Dafür muss unter anderem | |
neben den Pflichtbeitragszeiten und weiteren Kriterien die Wartezeit von 45 | |
Jahren erfüllt sein. Alle Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld zählen | |
hier mit, allerdings nicht die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn. Hier | |
gibt es lediglich zwei Ausnahmen: Entweder ist die Arbeitslosigkeit Folge | |
einer Insolvenz des Arbeitgebers oder dieser hat sein Geschäft oder | |
Unternehmen vollständig aufgegeben. Nur dann wird die Arbeitslosigkeit des | |
Versicherten auf die Wartezeit angerechnet. | |
27 Feb 2018 | |
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Jens Spahn | |
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