# taz.de -- Regeln für Online-Plattformen: Tricksen trotz Verbot | |
> Große Internetkonzerne müssen sich in der EU seit 100 Tagen an strengere | |
> Regeln halten. Doch eine Studie zeigt, dass es weiterhin große Defizite | |
> gibt. | |
Bild: EU-Richtlinien werden nicht eingehalten | |
BERLIN dpa | Große Internetkonzerne aus den USA und China kommen auch | |
hundert Tage nach dem Inkrafttreten des europäischen Gesetzes über | |
[1][digitale Dienste (Digital Services Act, DSA)] nicht den neuen | |
rechtlichen Verpflichtungen nach. | |
Das geht aus einer Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) | |
hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. So nutzen Amazon, Booking.com, | |
Google Shopping und YouTube noch immer [2][illegale Design-Tricks] („Dark | |
Patterns“), um Verbraucherinnen und Verbraucher in eine bestimmte Richtung | |
zu lenken. | |
Seit August 2023 ist es Anbietern von sehr großen Online-Plattformen | |
verboten, menschliche Verhaltens- oder Wahrnehmungsmuster durch | |
Designtricks auszunutzen – beispielsweise über die Farbgestaltung von | |
Buttons oder lange Klickwege. „Die Menschen fühlen sich von Designtricks | |
auf Online-Plattformen manipuliert, verwirrt oder ausgetrickst“, sagte | |
Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Es ist wirklich erstaunlich, mit welcher | |
Beharrlichkeit Unternehmen die geltenden Gesetze missachten oder nur | |
halbherzig umsetzen.“ | |
Auch bei der Transparenz von Werbekriterien entdeckten die | |
Verbraucherschützer gravierende Mängel. Große Online-Plattformen seien | |
verpflichtet, nachvollziehbar und leicht zugänglich darüber zu informieren, | |
nach welchen Kriterien Werbungen ausgespielt werden, erklärte der vzbv. | |
## Probleme auch beim Kleingedruckten | |
Diese Informationen müssten direkt über einen Klick auf die Werbung | |
abgerufen werden können. „Keiner der untersuchten Anbieter ist dieser | |
Verpflichtung bislang nachgekommen.“ Der Verband hatte die | |
Werbeeinblendungen bei Instagram aus dem Meta-Konzern, Snapchat, TikTok und | |
X/Twitter untersucht. Immerhin hätten alle bis auf Snapchat die | |
Anzeigen-Inhalte als Werbung gekennzeichnet und den jeweiligen | |
Werbetreibenden namentlich ausgewiesen. | |
Nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer auch mit der Art und Weise, | |
wie die großen Internet-Player das „Kleingedruckte“ präsentieren. Nach dem | |
DSA müssen die Anbieter beispielsweise ihre Kontaktinformationen gut | |
auffindbar präsentieren und ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) | |
transparent machen. Beim App-Store von Apple sowie bei Facebook und TikTok | |
sei mittlerweile zwar eine Kontaktmöglichkeit auffindbar. Diese ist aus | |
Sicht der Verbraucherschützer jedoch „eher schwer zugänglich“. | |
Auch die AGB seien teilweise nur schwer auffindbar und enthielten nicht | |
immer alle Pflichtinformationen, beispielsweise zu internen | |
Beschwerdesystemen, bemängelte der Verband. Untersucht wurden die AGB der | |
Webseiten von Booking.com und der Google-Suche sowie der Apps von TikTok | |
und X/Twitter – zum Teil mit einer Länge von über 50 DIN-A4-Seiten. | |
4 Dec 2023 | |
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[1] /Neue-EU-Regeln-fuer-Tech-Giganten/!5955996 | |
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