# taz.de -- Rechtsextreme Rede in Köthen: Ein klarer Fall von Volksverhetzung | |
> Wer von „Rassenkrieg“ faselt, stachelt zu Hass auf. Und wer Menschen zu | |
> zerfleischenden Wölfen machen will, fordert Gewalt und Willkür. | |
Bild: Extrem rechts: die Demonstration am Sonntagabend in Köthen | |
KARLSRUHE taz | Die [1][„Rassenkrieg“-Rede bei der Nazi-Kundgebung in | |
Köthen] ist eindeutig als Volksverhetzung strafbar. Die Polizei in | |
Sachsen-Anhalt [2][ermittelt bereits]. Es gab auch rund zehn Strafanzeigen, | |
unter anderem von der Thüringer Landtagsabgeordneten Katharina König-Preuss | |
(Linke). | |
Als Volksverhetzung wird unter anderem bestraft, wer gegen „Teile der | |
Bevölkerung“ wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer „rassisch“ bestimmten | |
Gruppe „zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert“ | |
– und dies geeignet ist, den „öffentlichen“ Frieden zu stören. Es droht | |
Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, wobei Strafen bis zu | |
zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden können. | |
David Köckert, der Chef des rechsextremen Bündnisses Thügida, [3][hat in | |
seiner Kundgebungsrede beim Köthener „Trauermarsch“] mehrfach | |
Volksverhetzung begangen. Es beginnt schon damit, dass er die Straftaten | |
einzelner Migranten zum Bestandteil eines „Rassenkriegs“ erklärt und vom | |
„Abschlachten des deutschen Volkes“ spricht. Damit stachelt er eindeutig | |
zum Hass gegen die nicht-deutschen Teile der Bevölkerung auf. | |
Noch weitergehender ist seine Aufforderung zur Gewalt: „Wir müssen endlich | |
erwachen und sagen: Die wollen nicht friedlich mit uns leben. Also: Auge um | |
Auge, Zahn um Zahn.“ Da er eingangs von „Totschlag, Vergewaltigung“ sprac… | |
fordert er hier also zu ähnlichen Taten an hier lebenden Migranten auf. | |
Dies geht auch weit über übliche Selbstjustiz-Forderungen hinaus, weil sich | |
die „Auge um Auge“-Parole nicht auf die konkreten Täter bezieht, sondern | |
auf ihre rassisch definierte Gruppe. | |
## Erinnert an das NS-Regime | |
Am deutlichsten ist die Gewaltaufforderung ganz am Ende: „Wollt Ihr | |
weiterhin die Schafe bleiben, die blöken, oder wollt Ihr zu Wölfen werden | |
und sie zerfetzen?“ Das Objekt „sie“ sind hier die Gegner im eingebildeten | |
„Rassenkrieg“. Die Frage ist nicht offen formuliert, sondern rhetorisch | |
gemeint. Das ist im Kontext der Rede ganz deutlich, wo es darum geht, dass | |
das deutsche Volk „endlich erwachen“ und „sich wehren wird“. Der Begriff | |
des Menschen, der zum Wolf werden soll, erinnert dabei an die „Operation | |
Werwolf“ des NS-Regimes am Ende des Zweiten Weltkriegs. | |
Andere Äußerungen könnten auch als Beleidigung, als öffentliche | |
Aufforderung zu Straftaten oder als Bedrohung strafbar sein. Da Köckert | |
aber teilweise bewusst unbestimmt bleibt und die Meinungsfreiheit zudem | |
auch polemische und drastische Äußerungen schützt, ist die Strafbarkeit | |
hier nicht so eindeutig wie bei der Volksverhetzung. | |
Die beim Trauermarsch skandierte Parole „Nationaler Sozialismus – jetzt, | |
jetzt, jetzt“ dürfte wohl nicht strafbar sein. Als strafbare Verwendung von | |
NS-Kennzeichen gilt zwar auch die Verwendung typischer NS-Parolen wie „Blut | |
und Ehre“, der bloße inhaltliche Bezug zum Nationalsozialismus genügt aber | |
nicht. | |
10 Sep 2018 | |
## LINKS | |
[1] /Nach-Chemnitz/!5534202/ | |
[2] /!5534278 | |
[3] https://twitter.com/martinkaul/status/1038840200493858817 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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