| # taz.de -- Prozess gegen Lutz Bachmann: Urteil hat Bestand | |
| > Pegida-Mitbegründer Bachmann bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt. | |
| > Verteidigung und Anklage haben die Berufung zurückgenommen. | |
| Bild: Beim Urlaub in Dresden: Lutz Bachmann | |
| Dresden taz | Die Verurteilung von Pegida-Anführer Lutz Bachmann wegen | |
| Volksverhetzung ist rechtskräftig. Eine Strafkammer des Landgerichtes | |
| Dresden konnte am Mittwoch sowohl Staatsanwalt Tobias Uhlemann als auch | |
| Verteidigerin Katja Weichel zur Rücknahme ihrer Berufungen bewegen. Das | |
| Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 3. Mai sei „gut begründet und gut | |
| vertretbar“, sagte der Vorsitzende Martin Schultze-Griebler. | |
| Damit muss der auf Teneriffa lebende Bachmann, der zur Verhandlung nicht | |
| persönlich erschien, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80 | |
| Euro zahlen, in Summe 9.600 Euro. Zunächst hatte der 43-Jährige noch | |
| vollmundig angekündigt, „bis zur letzten Instanz“ gehen zu wollen. Daraus | |
| wird jetzt nichts. | |
| Anlass für die Anklageerhebung waren Facebook-Äußerungen Bachmanns vom | |
| September 2014, in denen er Flüchtlinge als „Gelumpe, Dreckspack und | |
| Viehzeug“ beschimpft hatte. Damit habe er eine Störung des öffentlichen | |
| Friedens billigend in Kauf genommen, befand das Dresdner Amtsgericht und | |
| verurteilte ihn wegen Volksverhetzung. | |
| Zunächst hatte der Chef der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung | |
| bestritten, Verfasser des inkriminierten Textes zu sein. Erst Anfang | |
| November legte Bachmann ein nachträgliches Geständnis ab. Vor der gestrigen | |
| Verhandlung hatte es bereits eine Einigung der Prozessparteien gegeben, | |
| nicht mehr über den Tatbestand selbst, also Bachmanns Schuld zu verhandeln, | |
| sondern nur noch über die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Schnell zeigte | |
| sich in der Verhandlung an, dass aber auch hier Bachmann kein Erfolg | |
| beschieden sein wird. | |
| Demonstrativ verlas der Vorsitzende Richter die bislang 16 Verurteilungen | |
| Bachmanns aus dem Strafregister, darunter Diebstähle, Fahren ohne | |
| Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln und | |
| Verletzung der Unterhaltspflicht. Auch wenn es sich nun um ein anderes | |
| Delikt als die Vorstrafen auf „klassisch-kriminellem Gebiet“ handele, sei | |
| der Angeklagte mit der jetzigen Verurteilung noch gut weggekommen, deutete | |
| Schultze-Griebler an. | |
| Zur allwöchentlichen Dredner Pegida-Demonstration am vergangenen Montag | |
| erschienen nur noch knapp 2.000 Teilnehmer. Seit Bekanntwerden seines | |
| Wohnsitzwechsels auf die spanische Ferieninsel Teneriffa im Sommer wird | |
| spekuliert, wie lange Lutz Bachmann noch zu dem rechten Wutbürgerevent | |
| einfliegen werde. Über seine gegenwärtigen Einkommensverhältnisse wurde vor | |
| Gericht nichts bekannt. Er lebe als „Privatier“, sagte seine Anwältin. | |
| 30 Nov 2016 | |
| ## AUTOREN | |
| Michael Bartsch | |
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