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# taz.de -- Urteil zu Pegidachef Lutz Bachmann: Gericht erlaubt Versammlungsfü…
> Die Stadt Dresden darf Pegidachef Bachmann nicht pauschal als
> Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Das gibt das
> Versammlungsrecht nicht her.
Bild: Dresden hatte Bachmann nach Störungen der Einheitsfeier bis zum Jahr 202…
Dresden epd | Die Stadt Dresden darf „Pegida“-Chef Lutz Bachmann und seinem
Stellvertreter Siegfried Däbritz nicht pauschal [1][verbieten, als
Versammlungsleiter aufzutreten]. Das Verwaltungsgericht Dresden kippte
einen entsprechendes Verbot, das für die nächsten fünf Jahre gelten sollte.
Für den Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung gebe es „keine
hinreichende Rechtsgrundlage“, teilte das Gericht am Freitag in Dresden
mit. Damit gab es einem Eilantrag Bachmanns statt.
Das Gericht machte allerdings deutlich, dass es die dem Antragsteller
vorgehaltenen Verstöße gegen versammlungsrechtliche Vorschriften
„keinesfalls für belanglos“ halte. Die zuständige Behörde könne eine
Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, hieß es. Der generelle
Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung lasse sich aber mit dem
Versammlungsrecht zunächst nicht begründen.
Die Stadt hatte das Verbot nach den Krawallen in Dresden bei der Feier zum
Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen. Die Versammlungsbehörde begründete
ihre Verfügung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung. Demnach durften beide „Pegida“-Chefs die
Versammlungen des fremdenfeindlichen Bündnisses nicht leiten, jedoch daran
teilnehmen – auch als Redner.
Bei Verstoß drohten Bachmann und Däbritz Geldstrafen. Gegen den Beschluss
des Verwaltungsgerichtes kann Beschwerde eingelegt werden.
2 Dec 2016
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