# taz.de -- Urteil zu Pegidachef Lutz Bachmann: Gericht erlaubt Versammlungsfü… | |
> Die Stadt Dresden darf Pegidachef Bachmann nicht pauschal als | |
> Versammlungsleiter bei Kundgebungen ausschließen. Das gibt das | |
> Versammlungsrecht nicht her. | |
Bild: Dresden hatte Bachmann nach Störungen der Einheitsfeier bis zum Jahr 202… | |
DRESDEN epd | Die Stadt Dresden darf „Pegida“-Chef Lutz Bachmann und seinem | |
Stellvertreter Siegfried Däbritz nicht pauschal [1][verbieten, als | |
Versammlungsleiter aufzutreten]. Das Verwaltungsgericht Dresden kippte | |
einen entsprechendes Verbot, das für die nächsten fünf Jahre gelten sollte. | |
Für den Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung gebe es „keine | |
hinreichende Rechtsgrundlage“, teilte das Gericht am Freitag in Dresden | |
mit. Damit gab es einem Eilantrag Bachmanns statt. | |
Das Gericht machte allerdings deutlich, dass es die dem Antragsteller | |
vorgehaltenen Verstöße gegen versammlungsrechtliche Vorschriften | |
„keinesfalls für belanglos“ halte. Die zuständige Behörde könne eine | |
Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen, hieß es. Der generelle | |
Ausschluss einer Person von der Versammlungsleitung lasse sich aber mit dem | |
Versammlungsrecht zunächst nicht begründen. | |
Die Stadt hatte das Verbot nach den Krawallen in Dresden bei der Feier zum | |
Tag der Deutschen Einheit ausgesprochen. Die Versammlungsbehörde begründete | |
ihre Verfügung mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen | |
Sicherheit und Ordnung. Demnach durften beide „Pegida“-Chefs die | |
Versammlungen des fremdenfeindlichen Bündnisses nicht leiten, jedoch daran | |
teilnehmen – auch als Redner. | |
Bei Verstoß drohten Bachmann und Däbritz Geldstrafen. Gegen den Beschluss | |
des Verwaltungsgerichtes kann Beschwerde eingelegt werden. | |
2 Dec 2016 | |
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