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# taz.de -- Prozess gegen Lutz Bachmann: Urteil hat Bestand
> Pegida-Mitbegründer Bachmann bleibt wegen Volksverhetzung verurteilt.
> Verteidigung und Anklage haben die Berufung zurückgenommen.
Bild: Beim Urlaub in Dresden: Lutz Bachmann
Dresden taz | Die Verurteilung von Pegida-Anführer Lutz Bachmann wegen
Volksverhetzung ist rechtskräftig. Eine Strafkammer des Landgerichtes
Dresden konnte am Mittwoch sowohl Staatsanwalt Tobias Uhlemann als auch
Verteidigerin Katja Weichel zur Rücknahme ihrer Berufungen bewegen. Das
Urteil des Amtsgerichts Dresden vom 3. Mai sei „gut begründet und gut
vertretbar“, sagte der Vorsitzende Martin Schultze-Griebler.
Damit muss der auf Teneriffa lebende Bachmann, der zur Verhandlung nicht
persönlich erschien, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 80
Euro zahlen, in Summe 9.600 Euro. Zunächst hatte der 43-Jährige noch
vollmundig angekündigt, „bis zur letzten Instanz“ gehen zu wollen. Daraus
wird jetzt nichts.
Anlass für die Anklageerhebung waren Facebook-Äußerungen Bachmanns vom
September 2014, in denen er Flüchtlinge als „Gelumpe, Dreckspack und
Viehzeug“ beschimpft hatte. Damit habe er eine Störung des öffentlichen
Friedens billigend in Kauf genommen, befand das Dresdner Amtsgericht und
verurteilte ihn wegen Volksverhetzung.
Zunächst hatte der Chef der fremdenfeindlichen „Pegida“-Bewegung
bestritten, Verfasser des inkriminierten Textes zu sein. Erst Anfang
November legte Bachmann ein nachträgliches Geständnis ab. Vor der gestrigen
Verhandlung hatte es bereits eine Einigung der Prozessparteien gegeben,
nicht mehr über den Tatbestand selbst, also Bachmanns Schuld zu verhandeln,
sondern nur noch über die Rechtsfolgen, also das Strafmaß. Schnell zeigte
sich in der Verhandlung an, dass aber auch hier Bachmann kein Erfolg
beschieden sein wird.
Demonstrativ verlas der Vorsitzende Richter die bislang 16 Verurteilungen
Bachmanns aus dem Strafregister, darunter Diebstähle, Fahren ohne
Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Handel mit Betäubungsmitteln und
Verletzung der Unterhaltspflicht. Auch wenn es sich nun um ein anderes
Delikt als die Vorstrafen auf „klassisch-kriminellem Gebiet“ handele, sei
der Angeklagte mit der jetzigen Verurteilung noch gut weggekommen, deutete
Schultze-Griebler an.
Zur allwöchentlichen Dredner Pegida-Demonstration am vergangenen Montag
erschienen nur noch knapp 2.000 Teilnehmer. Seit Bekanntwerden seines
Wohnsitzwechsels auf die spanische Ferieninsel Teneriffa im Sommer wird
spekuliert, wie lange Lutz Bachmann noch zu dem rechten Wutbürgerevent
einfliegen werde. Über seine gegenwärtigen Einkommensverhältnisse wurde vor
Gericht nichts bekannt. Er lebe als „Privatier“, sagte seine Anwältin.
30 Nov 2016
## AUTOREN
Michael Bartsch
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Schwerpunkt Pegida
Lutz Bachmann
Gericht
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