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# taz.de -- Pränataltests auf Downsyndrom: Es geht nicht um Behindertenrechte
> Abgeordnete wollen die Folgen der Kassenzulassung des Trisomien-Bluttests
> untersuchen lassen. Sie glauben, es fehle an Beratung. Das ist falsch.
Bild: Schwangere können ihr Ungeborenes seit 2022 kostenlos auf Trisomien test…
In die falsche Richtung zielt ein Antrag zu nicht invasiven pränatalen
Bluttests (NIPT) auf das Downsyndrom und andere Gendefekte, über den am
Mittwoch im Bundestag abgestimmt wird. Dieser fordert die Bundesregierung
dazu auf, die [1][Folgen der Kassenzulassung des Tests] untersuchen zu
lassen.
An sich ist das sinnvoll, denn die Kostenübernahme ist nicht an eine
Indikation geknüpft. So kann jede Schwangere einen solchen Test machen
lassen. Medizinisch ergibt das keinen Sinn, weil die Falsch-positiv-Rate
bei Jüngeren hoch ist und ein positives Ergebnis invasive Untersuchungen
wie eine Punktion von Fruchtblase oder Plazenta zur weiteren Abklärung nach
sich zieht. Zudem warnen Pränatalmediziner:innen, dass sich
Schwangere nach einem negativen Ergebnis in falscher Sicherheit wiegen und
andere Fehlbildungen erst sehr spät entdeckt werden.
Doch darum geht es den Antragsteller:innen nicht. Sie fokussieren auf
Beratung – für die Schwangeren, noch bevor sie den Test machen lassen und
für den Fall, dass dieser positiv ausfällt. Dahinter steckt die
Überzeugung, dass sich dann mehr Eltern für das Leben mit einem behinderten
Kind entscheiden. Das erinnert nicht von ungefähr an die in Paragraf 218
festgeschriebene [2][Zwangsberatung vor Schwangerschaftsabbrüchen] bis zur
zwölften Woche nach Empfängnis: Ein Teil der Abgeordneten, die den Antrag
unterzeichnet haben, verknüpft den Einsatz für Behindertenrechte mit dem
[3][Kampf gegen Abtreibung].
Doch werdende Eltern können selbst entscheiden, ob sie sich das Leben mit
einem Kind zutrauen. Im Fall einer vor der Geburt diagnostizierten
Behinderung wissen sie, dass sie einen [4][lebenslangen Kampf um Inklusion]
vor sich haben. Deshalb versuchen sich viele möglichst früh in der
Schwangerschaft abzusichern. Das war auch schon so, bevor der Bluttest
eingeführt wurde.
Dass man das Kind nicht „gesund testen“ kann, sagen ihnen Ärzt:innen, die
mehrheitlich verantwortungsvoller handeln, als ihnen der Antrag
unterstellt. Es gibt Schwangere, die hin- und hergerissen sind. Für diese
existieren bereits Beratungsangebote. Sie würden nur wenig nachgefragt,
sagen die Beratungsstellen. Wer die Probleme lösen will, die die
Kassenzulassung geschaffen hat, sollte den Blick nicht auf
Behindertenrechte verengen.
24 Apr 2024
## LINKS
[1] /Debatte-ueber-Praenataltests-im-Bundestag/!6003386
[2] /Debatte-um-Paragraf-218/!5912487
[3] https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/H/hueppe_hubert-860964
[4] /Scheiternde-Inklusion/!5971775
## AUTOREN
Eiken Bruhn
## TAGS
Inklusion
Pränataldiagnostik
Down-Syndrom
Behinderung
Lebensschützer
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Down-Syndrom
Inklusion
Trisomie 21
Ableismus
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