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# taz.de -- Niebels Teppich-Äffare: Was alles so zollfrei ist – und was nicht
> Entwicklungshilfeminister Niebel sagt, der von ihm in Afghanistan
> gekaufte Teppich sei zollfrei gewesen. Laut Medienbericht ist das nicht
> so sicher. Die Staatsanwaltschaft prüft die Rechtslage.
Bild: Dirk Niebel hat sich etwas mitgebracht aus Afghanistan – doch ob der Te…
BERLIN afp | In der Teppich-Affäre von Entwicklungshilfeminister Dirk
Niebel gibt es Zweifel an der Darstellung des FDP-Politikers, die Einfuhr
des Souvenirs aus Afghanistan sei zollfrei gewesen. „Wer beim Schmuggel
einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der
Abgabenberechnung“, sagte der namentlich nicht genannte Leiter eines
Zollamtes der Tageszeitung Die Welt.
In einem Standardkommentar zum Zollkodex heißt es laut Welt zu der Frage,
ob eine solche Zollbefreiung auch dann noch möglich ist, wenn es
Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung gab: „Bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Vorschriftsverletzung scheidet eine nachträgliche
Berücksichtigung der Vorzugsbehandlung aus.“
Niebel hatte in einem Hörfunkinterview kürzlich gesagt, der eingeführte
Teppich sei „überhaupt nicht zollpflichtig“. Als eines der „am wenigsten
entwickelten Länder“ unterliege Afghanistan einer Sonderregelung der
Europäischen Union, derzufolge auch Privatpersonen Gegenstände wie Teppiche
zollfrei nach Deutschland einführen dürften.
Die Frage eines möglichen Steuervergehens beschäftigt auch die Justiz. Ein
Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte der Welt, die Behörde sei
sich der Rechtslage sehr wohl bewusst. Die Prüfung, ob ein „Anfangsverdacht
auf eine Steuerstraftat“ vorliege, werde noch einige Tage dauern. Mit der
Angelegenheit hatte sich zunächst die Berliner Staatsanwaltschaft befasst,
nun hat die Potsdamer Behörde den Fall übernommen.
Niebel hatte den Teppich bei einem Besuch in Afghanistan für etwa 1.100
Euro von einem Händler erworben, vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach
Deutschland bringen lassen und zunächst nicht verzollt.
19 Jun 2012
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