| # taz.de -- Niebels Teppich-Äffare: Was alles so zollfrei ist – und was nicht | |
| > Entwicklungshilfeminister Niebel sagt, der von ihm in Afghanistan | |
| > gekaufte Teppich sei zollfrei gewesen. Laut Medienbericht ist das nicht | |
| > so sicher. Die Staatsanwaltschaft prüft die Rechtslage. | |
| Bild: Dirk Niebel hat sich etwas mitgebracht aus Afghanistan – doch ob der Te… | |
| BERLIN afp | In der Teppich-Affäre von Entwicklungshilfeminister Dirk | |
| Niebel gibt es Zweifel an der Darstellung des FDP-Politikers, die Einfuhr | |
| des Souvenirs aus Afghanistan sei zollfrei gewesen. „Wer beim Schmuggel | |
| einer Ware erwischt wird, erhält keine präferenzierte Behandlung bei der | |
| Abgabenberechnung“, sagte der namentlich nicht genannte Leiter eines | |
| Zollamtes der Tageszeitung Die Welt. | |
| In einem Standardkommentar zum Zollkodex heißt es laut Welt zu der Frage, | |
| ob eine solche Zollbefreiung auch dann noch möglich ist, wenn es | |
| Unregelmäßigkeiten bei der Anmeldung gab: „Bei vorsätzlicher oder grob | |
| fahrlässiger Vorschriftsverletzung scheidet eine nachträgliche | |
| Berücksichtigung der Vorzugsbehandlung aus.“ | |
| Niebel hatte in einem Hörfunkinterview kürzlich gesagt, der eingeführte | |
| Teppich sei „überhaupt nicht zollpflichtig“. Als eines der „am wenigsten | |
| entwickelten Länder“ unterliege Afghanistan einer Sonderregelung der | |
| Europäischen Union, derzufolge auch Privatpersonen Gegenstände wie Teppiche | |
| zollfrei nach Deutschland einführen dürften. | |
| Die Frage eines möglichen Steuervergehens beschäftigt auch die Justiz. Ein | |
| Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam sagte der Welt, die Behörde sei | |
| sich der Rechtslage sehr wohl bewusst. Die Prüfung, ob ein „Anfangsverdacht | |
| auf eine Steuerstraftat“ vorliege, werde noch einige Tage dauern. Mit der | |
| Angelegenheit hatte sich zunächst die Berliner Staatsanwaltschaft befasst, | |
| nun hat die Potsdamer Behörde den Fall übernommen. | |
| Niebel hatte den Teppich bei einem Besuch in Afghanistan für etwa 1.100 | |
| Euro von einem Händler erworben, vom Bundesnachrichtendienst (BND) nach | |
| Deutschland bringen lassen und zunächst nicht verzollt. | |
| 19 Jun 2012 | |
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