| # taz.de -- Neuer Kabinettsbeschluss für Erneuerbare: Mehr Tempo für Windkraf… | |
| > Veränderte Verfahren sollen den Ausbau von Windkraftanlagen in | |
| > Deutschland beschleunigen. Unter anderem fallen Umwelt- und | |
| > Artenschutzprüfungen weg. | |
| Bild: Friedliche Koexistenz von Schafen und Windkraftanlagen im niedersächsisc… | |
| Berlin afp | Die Bundesregierung hat weitgehende Gesetzesänderungen für | |
| eine Beschleunigung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf Land und auf See | |
| verabschiedet. In vielen Fällen sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen und | |
| artenschutzrechtliche Prüfungen künftig nicht mehr nötig sein, wie das | |
| Bundeswirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Wirtschaftsminister | |
| Robert Habeck (Grüne) versicherte aber, dass der Artenschutz dennoch | |
| „wichtig ist und bleibt“. | |
| Die Gesetzesänderungen sehen vor allem vor, dass Umwelt- und | |
| Artenschutzprüfungen für Anlagen entfallen, wenn für das ausgewiesene | |
| Gebiet bereits eine „strategische Umweltprüfung“ vorgenommen wurde. Im | |
| Einklang mit einer entsprechenden Entscheidung der EU-Energieminister | |
| werden auch die EU-Vorgaben der Vogelschutz- und Habitatrichtlinie außer | |
| Kraft gesetzt. | |
| Die Energieminister hatten im Dezember in einer Notfallverordnung den Weg | |
| für die Gesetzesänderungen frei gemacht. Die Bundesregierung will die | |
| entsprechenden Änderungen nun im Bundestag einbringen, damit sie rasch | |
| verabschiedet werden und in Kraft treten. Sie gelten laut BMWK für | |
| Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen und Stromnetzen, die vor dem | |
| 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch bereits begonnene Genehmigungsverfahren | |
| profitieren. | |
| Minister Habeck sprach von einem „Windausbau-Beschleuniger (…), wie wir ihn | |
| noch nicht hatten“. Er erwarte, dass die Bundesländer und die | |
| Genehmigungsbehörden den Windkraftausbau künftig „mit voller Kraft“ | |
| vorantreiben und Anlagen „zügig“ genehmigen. Zugleich werde der Artenschutz | |
| „materiell gewahrt“. | |
| Die vom Kabinett beschlossene Gesetzesvorlage sieht demnach vor, dass | |
| Behörden dafür sorgen müssen, dass die Betreiber von Windanlagen | |
| „angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen“ | |
| unternehmen und andernfalls „einen finanziellen Ausgleich in ein | |
| Artenhilfsprogramm leisten“. | |
| 30 Jan 2023 | |
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