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# taz.de -- Nazi-Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“: Anklage fordert hohe H…
> Im Prozess gegen „Revolution Chemnitz“ haben die Plädoyers begonnen. Die
> Rechtsterroristen sollen für bis zu fünf Jahre ins Gefängsnis, findet die
> Staatsanwaltschaft.
Bild: Ein Angeklagter im Prozess gegen die „Revolution Chemnitz“ wird in de…
Dresden epd | Im Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterrorgruppe
„Revolution Chemnitz“ hat die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen drei
und fünfeinhalb Jahren für die acht Angeklagten gefordert. In ihrem knapp
zweistündigen Plädoyer vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden betonte die
Bundesanwaltschaft am Donnerstag, dass die acht Männer im Alter zwischen 22
und 32 Jahren der Ideologie des Nationalsozialismus verhaftet seien. Sie
hätten eine [1][terroristische Vereinigung] gegründet und seien in dieser
Mitglied gewesen.
Fünf der Angeklagten werde zudem schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, in
einem Fall gefährliche Körperverletzung. Die höchste Freiheitsstrafe wurde
für [2][den mutmaßlichen Rädelsführer Christian K.] gefordert.
Die Anklagepunkte seien „hieb- und stichfest bewiesen“, sagte der Vertreter
der Bundesanwaltschaft, Kai Lohse. Es gebe keinen Raum für
Verschwörungstheorien. Das Urteil im Prozess wird am 27. März erwartet. Die
Hauptverhandlung hatte am 30. September 2019 in Dresden begonnen. Bisher
gab es 32 Verhandlungstage. Während der Beweisaufnahme wurden nach Angaben
des OLG Dresden 80 Zeugen sowie zwei Sachverständige gehört. Die Plädoyers
der Verteidigung sollen am 17. und 24. März gesprochen werden.
Der kommunikative Austausch und die Planung von Straftaten seien über die
Chatgruppe „Revolution Chemnitz“ erfolgt, sagte Lohse. Diese hatte sich
laut Anklage am 10. September 2018 gegründet. Rädelsführer Christian K.
habe zuvor einen Einführungstext in den Chat gestellt, dem alle
mutmaßlichen Mitglieder zugestimmt und damit ihren Gemeinwillen bekundet
hätten.
12 Mar 2020
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