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# taz.de -- Nachrichten zur Coronakrise: Organspenderegister verspätet
> Wegen Corona kann das Organspenderegister nicht wie geplant starten. Die
> Polizei durchsucht 40 Wohnungen und eine Praxis wegen Impfpassfälschung.
> Die Inzidenz fällt.
Bild: Lockern wollen fast alle Medizinerverbände – uneinig sind sie bei der …
## Start des Organspenderegisters verzögert sich wegen der Corona-Pandemie
Das geplante Organspende-Register verzögert sich. „Der ursprünglich
avisierte Starttermin 1. März 2022 wird nicht erreicht werden können“,
sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums der
Nachrichtenagentur AFP am Dienstag. Hintergrund ist demnach die
Coronapandemie: Um eine weitere Belastung der Krankenhäuser durch
notwendige technisch-organisatorische Vorarbeiten zu vermeiden, werde das
Register seinen Betrieb frühestens Ende des Jahres aufnehmen.
In dem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
angesiedelten Online-Organspenderegister sollen Menschen die Möglichkeit
erhalten, eine Erklärung zu ihrer Spendebereitschaft abzugeben. Die
Neuerung geht zurück auf das Gesetz zur Stärkung der
Entscheidungsbereitschaft, das im Januar 2020 beschlossen worden war und am
1. März in Kraft tritt. (afp)
## Wüst: Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal startet am 15. März
In Nordrhein-Westfalen kann mit der umstrittenen Impfpflicht für Pflege-
und Klinikpersonal ab dem 15. März begonnen werden. Das sagte
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Dienstag in einer Sondersitzung des
Landtags. „Wir brauchen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, um die
vulnerablen Gruppen zu schützen“, betonte er. Der Impfstatus der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung könne ab Mitte März
erhoben und an die Gesundheitsämter gemeldet werden. Aber es müsse klar
sein, wie man mit Ungeimpften umgehe: „Das muss bundeseinheitlich und klar
geregelt sein.“
Die Bundesregierung sei über Wochen Antworten zu den arbeitsrechtlichen
Konsequenzen für Ungeimpfte und zu weiteren Fragen schuldig geblieben. „Wir
brauchen Klarheit“, sagte Wüst. Die Kommunen und die Einrichtungen
brauchten jetzt zügig eine Klärung, um eine praxisorientierte Umsetzung der
Impfpflicht zu ermöglichen. Zugleich betonte Wüst, er halte eine allgemeine
Impfpflicht für richtig, damit es im nächsten Winter nicht wieder zu
Einschränkungen komme. (dpa)
## Gericht: Kein Anspruch auf Luftfilter im Klassenraum
Schüler in Nordrhein-Westfalen haben auf Basis von
Unfallverhütungsvorschriften während der Corona-Pandemie keinen Anspruch
auf Luftfilter im Klassenraum. Das hat das nordrhein-westfälische
Oberverwaltungsgericht (OVG) in zwei Eilverfahren entschieden und am
Dienstag mitgeteilt. Damit bestätigten die Richter in Münster zwei
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Minden aus der Vorinstanz. Die
Beschlüsse sind nicht anfechtbar (Az.: 12 B 1683/21 und 12 B 1713/21,
Beschlüsse vom 14. Februar).
Anlass für die Eilanträge der Schüler einer Grundschule in Bünde im Kreis
Herford war der Wunsch, das Absinken der Raumtemperatur während des
Unterrichts besonders im Winter unter 20 Grad Celsius zu vermeiden. Dazu
sollte die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen als für die Schulen zuständiger
Unfallversicherungsträger eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, damit die
nötigen technischen Schutzmaßnahmen mit Hilfe eines Luftfilters ergriffen
werden könnten. Beim zweiten Verfahren erging die gleiche Forderung an die
Stadt Bünde als Schulträger.
Das OVG folgte dieser Argumentation nicht. Mit Blick auf den
Infektionsschutz sei geeignete Kleidung und regelmäßiges Lüften
ausreichend. Mobile Luftreinigungsgeräte seien allenfalls eine Ergänzung
zum aktiven Lüften. (dpa)
## Impfpassfälschungen: Polizei durchsucht Arztpraxis und 40 Wohnungen
Rund 200 Polizist*innen sind am frühen Dienstagmorgen zu Durchsuchungen
in Köln, Leverkusen und Erftstadt ausgerückt, um dem Verdacht der Fälschung
von Corona-Impf- und -Testzertifikaten nachzugehen. Die Ermittlungsgruppe
„Stempel“ habe deswegen insgesamt 40 Wohnungen und eine Arztpraxis
durchsucht, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Köln mit.
Einem in Köln niedergelassenen Arzt werde zur Last gelegt,
Impfbescheinigungen ohne tatsächlich durchgeführte Corona-Impfungen
ausgestellt zu haben. In weiteren Verfahren werde den Beschuldigten
vorgeworfen, gefälschte Impfzertifikate hergestellt beziehungsweise
gefälschte Testnachweise oder Impfpässe beschafft und verwendet zu haben.
Zwischen den einzelnen Ermittlungsverfahren bestehe nach aktuellem Stand
aber kein Zusammenhang. (dpa)
## Ärzt:innen befürworten Lockerungen
In der Ärzteschaft werden [1][Überlegungen für eine schrittweise Lockerung
der Coronaregeln] gutgeheißen. „Die Gesellschaft braucht einen Plan für
schrittweise Lockerungen, diesen aber selbstverständlich mit Augenmaß“,
sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft,
Gerald Gaß, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). „Dies gilt
vor allem auch, weil die Zahlen ja erkennen lassen, dass wir auch den
Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten haben.“
In einem am Montag bekannt gewordenen und zwischen Kanzleramt, Vorsitz und
Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgestimmten Vorschlag
ist davon die Rede, dass bis zum 20. März die Coronaschutzmaßnahmen
weitgehend und stufenweise wegfallen sollen. Bei dem der Deutschen
Presse-Agentur vorliegenden Papier handelt es sich um eine
Diskussionsgrundlage für einen Beschlussentwurf für die
Bund-Länder-Gespräche.
Auch der Ärzteverband Marburger Bund hält ein gestuftes Vorgehen für einen
„richtigen Ansatz“. „Es kann nur schrittweise gehen und mit Augenmaß“,
sagte Verbandschefin Susanne Johna der Neuen Osnabrücker Zeitung
(Dienstag). Als letztes sollte die FFP2-Maskenpflicht fallen. Diese sei
angesichts der noch hohen Infektionsaktivität gerade in Innenräumen
unentbehrlich. „Wahrscheinlich wird man sie erst im Frühsommer nicht mehr
brauchen, in Teilbereichen des Gesundheitswesens werden sie aber wohl zum
Alltag gehören“, sagte Johna voraus.
Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery,
sieht „viel Vernünftiges in diesem Papier.“ Dass man aber die Lockerungen
an kalendarische Daten festmache, halte er „für problematisch, denn das
Virus kümmert sich nicht um den kalendarischen Frühlingsanfang“, sagte
Montgomery den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). „Sinnvoller
wäre es, das an einen Mix von Daten zu Hospitalisierungen,
Intensivbettenbelegungen und die Inzidenz der Neuinfektionen zu binden“,
schlug er vor.
Die Beschlussvorlage beinhaltet einen Drei-Stufen-Plan, der einen Wegfall
aller Schutzmaßnahmen außer der Maskenpflicht bis zum 20. März vorsieht.
Der in der Beschlussvorlage nicht genau terminierte erste Lockerungsschritt
sieht private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene statt mit bisher
zehn Personen für bis zu 20 Personen vor, wobei es hierüber noch keine
Einigung zwischen Bund und Ländern gibt. Für Ungeimpfte sollen die
bisherigen Kontaktbeschränkungen aber bis zum 19. März bestehen bleiben.
Im Einzelhandel sollen im ersten Schritt bundesweit keine Beschränkungen
mehr beim Zugang bestehen. Der Zugang ohne Kontrollen ist aber inzwischen
sowieso bereits weitgehend in den Bundesländern gestattet.
Der zweite Lockerungsschritt wird in der Vorlage auf den 4. März
terminiert. Ab dann soll überall in der Gastronomie die 3G-Regelung gelten,
auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test können dann in die Gastronomie.
Dasselbe soll für Übernachtungsangebote gelten, für Diskotheken und Klubs
soll dann die 2G-Plus-Regelung greifen. Das heißt, Ungeimpfte sollen hier
weiter zunächst ausgeschlossen bleiben.
Im zweiten Schritt sollen außerdem wieder mehr Menschen zu überregionalen
Großveranstaltungen zugelassen werden. Ab dem 20. März sollen dann alle
tiefergreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Neben Kontakt- und
Zugangsbeschränkungen soll dann auch die Homeofficepflicht auslaufen.
Arbeitgeber können Homeoffice aber weiter anbieten, insbesondere bei
Großraumbüros. Die Maskenpflicht soll aber über den 20. März hinaus in
Innenräumen sowie Bussen und Bahnen gelten. (afp/dpa)
## Virologe Stöhr für schnellere Lockerungen
Der Virologe Klaus Stöhr rief die Regierungschefs von Bund und Ländern in
den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben)
zu schnelleren Lockerungen auf.
„Man muss überall dort lockern, wo es nachweislich nicht zu
Corona-Ausbrüchen kommt“, sagte Stöhr. „Eine Aufhebung aller G-Regeln in
Einzelhandel und in Gastronomie ist zwingend notwendig, da beides nie
Hotspots waren.“ Der Epidemiologe kritisierte die am Montag
bekanntgewordene Beschlussvorlage für das Bund-Länder-Treffen am Mittwoch,
laut der schrittweise gelockert werden soll. „Da den Krankenhäusern
offensichtlich keine Überlastung droht, muss ein weiteres Herauszögern von
Lockerungen genau begründet werden: mit Zahlen und Fakten“, sagte Stöhr dem
RND.
## Wieder Zehntausende bei Coronademos
In zahlreichen deutschen Städten sind am Montagabend erneut zehntausende
Menschen auf die Straßen gegangen, um gegen die Coronamaßnahmen zu
protestieren. Allein in Thüringen gingen insgesamt rund 23.000 Teilnehmer
bei 85 überwiegend nicht angemeldeten Versammlungen auf die Straße. In den
Landkreisen Görlitz und Bautzen in Sachsen wurden 12.200 Teilnehmer
gezählt. Den Mitteilungen der Polizei zufolge verliefen die oft als
„Spaziergänge“ deklarierten Proteste in den meisten Fällen friedlich.
In Weimar wurde eine Polizeibeamtin durch einen „tätlichen“ Angriff leicht
verletzt. In Kaiserslautern biss ein Mann einem Polizisten in die Hand, als
dieser seine Personalien feststellen wollte. Er widersetzte sich der
Festnahme und verletzte dabei einen weiteren Polizisten leicht am Arm. In
Hildesheim „entblößte“ sich eine Demonstrantin bei einer Kontrolle
„eigenständig bis auf ihre Unterwäsche“. Sie konnte nach Feststellung ihr…
Personalien weiterdemonstrieren.
Vereinzelt schritt die Polizei ein, um Zusammenstöße mit Gegendemonstranten
zu unterbinden. Vielerorts stellte die Polizei erneut Verstöße gegen
Versammlungsauflagen und Coronaschutzmaßnahmen fest. Die Behörden
erstellten deshalb hunderte Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten sowie
Strafanzeigen wegen Beleidigungen, Widerstand gegen die Polizei und des
Mitführens verbotener Gegenstände. (dpa)
## Knapp 160.000 Neuinfektionen
Das Robert Koch-Institut (RKI) meldet 159.217 Positivtests binnen 24
Stunden. Das sind [2][10.354 Fälle weniger als am Dienstag vor einer
Woche], als 169.571 Neuinfektionen gemeldet wurden. Die bundesweite
Sieben-Tage-Inzidenz sinkt auf 1.437,5 von 1.459,8 am Vortag.
243 Menschen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht sich die
Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 120.220. Insgesamt fielen in Deutschland
bislang mehr als 12,58 Millionen Coronatests positiv aus. (rtr)
## Demo vor Haus von Kretschmann
Kritiker der Coronapolitik haben den zweiten Tag in Folge in unmittelbarer
Nähe des Wohnhauses von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried
Kretschmann (Grüne) protestiert. Rund 350 Menschen seien am Montagabend in
einem Abstand von 50 bis 100 Metern am Haus des Regierungschefs in
Sigmaringen vorbeigelaufen, bestätigte ein Sprecher der Polizei am
Dienstag. Für ein paar Minuten hätten sie angehalten und ein
Trillerpfeifenkonzert angestimmt. Es habe keine weiteren Zwischenfälle
gegeben. Die Versammlung sei nicht angemeldet gewesen. Ob der
Ministerpräsident zu dem Zeitpunkt zu Hause war, konnte der Sprecher nicht
sagen. Zunächst hatte die Schwäbische Zeitung berichtet.
Bereits am Sonntag hatten rund 60 Demonstranten versucht, zu dem Wohnhaus
Kretschmanns vorzudringen. Eine kleine Gruppe habe dabei versucht, eine
Absperrung der Straße zu umgehen. Dies sei jedoch verhindert worden.
Kretschmann war am Sonntag nicht daheim. Der Vorfall rief viel politische
Empörung hervor. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) warf
den Demonstranten „Psychoterror“ vor.
In der Pandemie ist es mehrfach vorgekommen, dass der Protest von Gegnern
der Coronamaßnahmen vor die Wohnhäuser von Politikerinnen und Politikern
getragen wurde. Für bundesweite Aufmerksamkeit sorgte etwa ein
Fackelaufmarsch vor dem Wohnhaus der sächsischen Gesundheitsministerin
Petra Köpping (SPD) Anfang Dezember. Kretschmann hatte den Vorfall damals
scharf verurteilt. (dpa)
## Pflegepersonal in Australien streikt erstmals seit fast zehn Jahren
Tausende von Krankenpfleger*innen legen in Australiens
bevölkerungsreichstem Bundesstaat New South Wales zum ersten Mal seit fast
einem Jahrzehnt die Arbeit nieder. Hintergrund des zunächst auf 24 Stunden
angesetzten Streiks ist der durch die Pandemie verschärfte
Pflegepersonalmangel und schlechte Lohnbedingungen. Mitarbeiter aus rund
150 Krankenhäusern versammeln sich vor dem Parlamentsgebäude in Sydney mit
Plakaten, auf denen „Müde, erschöpft, abgekämpft und ausgebrannt“, „Wir
brauchen sofort mehr Pfleger“ und „Sagt uns nicht, dass wir klarkommen
sollen“ zu lesen ist. Sie fordern eine Lohnerhöhung von mehr als 2,5
Prozent und einen besseren Pflegepersonalschlüssel in Krankenhäusern.
Gespräche mit der Regierung waren zuvor gescheitert. (rtr)
## Intensivmediziner: Lockerungen in Stufen sinnvoll
Der Intensivmediziner Christian Karagiannidis hält die angedachten
Lockerungen der Coronamaßnahmen für grundsätzlich sinnvoll. Vor allem das
Stufenkonzept sei wichtig, sagt das Mitglied des Expertenrats der
Bundesregierung in der ARD. Es sollte aber angepasst sein an die Zahlen. Es
dürfe am 20. März auch nicht alles auslaufen. Zumindest die Möglichkeit der
Maskenpflicht und des Abstandsgebots sollte im Gesetz verstetigt werden.
„Weil ich befürchte, dass wir es im Herbst/Winter nochmal brauchen werden.“
Karagiannidis fordert zudem ein zentrales Bundesinstitut zur Sammlung der
Hospitalisierungsdaten. Man habe noch immer keinen tagesaktuellen Überblick
über die Lage in den Krankenhäusern. Eine wesentliche Lehre der Pandemie
sei, dass dieses Defizit beseitigt werden müsse, damit man im nächsten
Herbst und Winter gut vorbereitet sei. (rtr)
## Gesundheitsminister wollen gestuftes Verfahren bei Pflege-Impfpflicht
Die Gesundheitsminister der Länder sind sich nach Angaben ihrer
Vorsitzenden weitgehend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und
Gesundheitspersonal ausgewogen und in einem gestuften Verfahren umzusetzen.
Auch wenn noch viele Fragen offen seien, solle das Gesetz vollzogen und
umgesetzt werden, sagte Petra Grimm-Benne (SPD) am Montag in Magdeburg. Es
gebe eine große Einigkeit in den Ländern über ein gestuftes Verfahren ab
Mitte März. Ein Beschluss zu dem Thema wurde allerdings nicht gefasst.
Binnen 14 Tagen sollten die betroffenen Beschäftigten einen Impfnachweis
vorweisen, sagte Grimm-Benne. Alle die, die sich noch impfen lassen wollen
oder beispielsweise erst eine Impfung haben, sollten weiterarbeiten dürfen.
Es solle auch unterschieden werden zwischen Arbeitnehmern, die direkt an
Patienten arbeiten, und solchen, die andere Tätigkeiten ausüben.
Wenn die Arbeitgeber oder Gesundheitsämter die Gefährdung der Versorgung
annähmen, solle es möglich sein, dass ein nicht geimpfter Arbeitnehmer für
eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf, erklärte Grimm-Benne, die
Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt ist. Dann sollten Auflagen wie eine
tägliche Testung oder Arbeit im Vollschutz greifen, auch der Wechsel an
einen anderen Arbeitsplatz sei möglich.
„Das sind aber alles Einzelfallentscheidungen. Wir sind der Auffassung, es
gehört ein geordnetes Anhörungsverfahren dazu“, sagte Grimm-Benne. Das
brauche Zeit. Es gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. „Aber: Wir
sagen, wenn alle Punkte geklärt sind, dann muss man auch irgendwann mal
über ein Betretungsverbot sprechen, wenn keine anderen Gründe vorliegen.“
Die Impfpflicht gilt ab dem 15. März für Beschäftigte in Pflegeheimen und
Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten,
für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Die Gesundheitsämter sollen
letztlich über eventuelle Betretungsverbote entscheiden. Über die Umsetzung
hatte es jüngst heftige Diskussionen gegeben. (dpa)
15 Feb 2022
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