# taz.de -- Nach Protesten gegen Abschiebung: Bivsi Rana darf zurückkommen | |
> Die Abschiebung der Gymnasiastin Bivsi Rana und ihrer Eltern aus Duisburg | |
> nach Nepal hatte für Empörung gesorgt. Jetzt nimmt der Fall für sie ein | |
> gutes Ende. | |
Bild: Bivsi Rana ist zurück | |
DUISBURG/DÜSSELDORF epd | Rund zwei Monate nach der Abschiebung der | |
nepalesischen Familie Rana können die [1][15-jährige Gymnasiastin Bivsi] | |
und ihre Eltern nach Duisburg zurückkehren. Nachdem das Auswärtige Amt die | |
Visaanträge für die Familie aktuell übermittelt habe, seien diese umgehend | |
durch die Stadt bearbeitet worden, sagte eine Stadtsprecherin am Dienstag. | |
Die Rückkehr Bivsis in Begleitung ihrer Eltern erfolgt nun über ein | |
„Schüleraustausch-Visum“. | |
Im Anschluss daran kann die junge Frau, die in Deutschland geboren wurde, | |
einen Folgeantrag für ein Studium oder eine Ausbildung stellen, wie die | |
Stadt erklärte. Somit ist der Weg zurück nach Duisburg für die Familie Rana | |
frei. Die Eltern kommen aus humanitären Gründen als Begleitung ihrer | |
minderjährigen Tochter. | |
Oberbürgermeister Sören Link (SPD) begrüßte die Rückkehr der Familie. Viele | |
Menschen hätten sich dafür starkgemacht, „und vor allem das Engagement von | |
Bivsis Mitschülern hat mich sehr beeindruckt“. Er sei erleichtert, dass | |
diese äußerst schwierige Situation gelöst werden konnte. | |
„Bei aller Freude über diese Einzelfallentscheidung sollten wir uns jedoch | |
klar machen: Bei der derzeitigen Rechtslage war die Abschiebung | |
rechtmäßig“, merkte der Oberbürgermeister kritisch an. Für die Zukunft | |
müsse der Bund endlich Gesetze schaffen, die Kommunen nicht dazu zwingen, | |
Familien wie die Ranas abzuschieben. Dies könne nicht im Sinne des | |
Rechtsstaates sein. Und nicht immer gebe es ein „Happy End“ wie im Falle | |
Bivsi. | |
## Abwägung zwischen „gut“ und „schlecht“ Integrierten? | |
Auch der nordrhein-westfälische Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) | |
appellierte an den Bund, für gut integrierte Menschen eine verlässliche | |
Bleibeperspektive zu schaffen. Im Gegenzug müssten Integrationsverweigerer | |
und Kriminelle konsequent abgeschoben werden. Stamp unterstrich die | |
Rechtmäßigkeit der Abschiebung und betonte, dass die Rückholung des | |
Mädchens und ihrer Eltern ein Einzelfall sei. Dank der guten Zusammenarbeit | |
der Stadt Duisburg, des Auswärtigen Amtes und des Landes | |
Nordrhein-Westfalem habe man eine konstruktive Lösung für die Familie | |
finden können. | |
Der Fall des Mädchens hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Ende Mai war | |
die damals noch 14-Jährige gemeinsam mit ihren Eltern nach Nepal | |
abgeschoben worden. Trotz der Rechtmäßigkeit der Abschiebung hatten sich | |
Mitschüler und Vertreter des Duisburger Steinbart-Gymnasiums, | |
Oberbürgermeister Link, das Land NRW und der Petitionsausschuss des | |
Landtags für eine Rückkehr der Familie eingesetzt. | |
Das rigide Vorgehen der Behörden, die das Mädchen aus dem Schulunterricht | |
geholt hatten, hing nach Medienberichten möglicherweise auch damit | |
zusammen, dass die Eltern bei der Einreise in die Bundesrepublik vor knapp | |
20 Jahren falsche Angaben gemacht hatten. Sie handelten nach eigenen | |
Angaben aus Angst vor Verfolgung in Nepal. Ihr Asylantrag war bereits vor | |
15 Jahren abgelehnt worden, sie gingen mit Klagen dagegen vor. Nachdem alle | |
Rechtsmittel ausgeschöpft waren, lehnte jedoch auch die Härtefallkommission | |
des Landes Nordrhein-Westfalen den Asylantrag ab. | |
25 Jul 2017 | |
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