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# taz.de -- Mall of Berlin vor Bundesarbeitsgericht: Bauarbeiter bekommen nichts
> Entscheidung am Bundesarbeitsgericht: Der Investor des Konsumtempels Mall
> of Berlin muss Bauarbeiter nicht bezahlen.
Bild: Baustelle of shame
Erfurt taz | Die Enttäuschung war Ovidiu Mindrila am Mittwochmittag
anzusehen. Gerade hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt seine Klage
gegen den Investor der [1][Mall of Berlin] abgewiesen. Gemeinsam mit seinem
Kollegen Niculae Hurmuz klagte er darauf, dass der Bauherr als letztes
Glied in der Kette haften muss, wenn die von ihm beauftragten
Subunternehmen zahlungsunfähig sind.
Die nämlich hatten beim Bau der Mall of Berlin Mindrila und weitere
BauarbeiterInnen um ihren [2][Lohn geprellt]. Der Richter in Erfurt
erklärte zur Begründung für die Abweisung der Klage, dass das Gericht keine
Veranlassung gesehen hat, von der bisherigen Rechtspraxis abzuweichen –
laut der muss der Bauherr nicht für die Löhne von Beschäftigten bei
Subunternehmen haften.
Mindrila hatte sich für den Tag der Urteilsverkündung freigenommen und war
mit einer kleinen Gruppe von UnterstützerInnen von der Basisgewerkschaft
Freie Arbeiter Union (FAU) nach Erfurt gefahren. Den beiden rumänischen
Bauarbeitern ging es nicht nur um den entgangenen Lohn. „Es geht mir um
Gerechtigkeit, dass die Firmenbesitzer verstehen, dass sie Leute nicht so
verarschen können“, begründete Mindrila seinen 5 Jahre dauernden Klageweg
durch alle Instanzen.
Ein Erfolg in Erfurt hätte auch über den Fall hinaus Bedeutung gehabt.
Lohn- und Sozialbetrug ist auf Baustellen keine Seltenheit – oftmals sind
Beschäftigte, die um ihren Lohn geprellt werden, nicht aus Deutschland,
kennen sich mit der Sprache und ihren Arbeitsrechten nicht aus. Die
ursprünglich sieben Bauarbeiter der Mall of Berlin, die seit Herbst 2014
auf den entgangenen Lohn klagten, wurden von Anfang an von der FAU
unterstützt. Dazu gehört auch der Rechtsschutz. Schließlich müssen die
Kosten für das Verfahren in Erfurt die Kläger tragen.
## Rechtsweg ausgereizt
Der Rechtsweg ist aus Sicht des Berliner Rechtsanwalts Klaus Stähle, der
die Kläger vertrat, jetzt wohl ausgereizt. Man werde sich die
Urteilsbegründung genau ansehen und dann entscheiden, ob es sinnvoll ist,
auf europäischer Ebene weiter zu klagen. Doch Stähle dämpfte die
Erwartungen: Die Wahrscheinlichkeit sei nicht besonders hoch.
Trotzdem bedauerte er nicht, den Rechtsweg beschritten zu haben. Dadurch
sei der Fall einer großen Öffentlichkeit bekannt geworden. Nun müsse für
die Rechte der Arbeiter wieder mehr gesellschaftlicher Druck erzeugt
werden, betonte Stähle.
Tatsächlich gab es zu Beginn des Konflikts fast wöchentlich Demos vor der
Mall of Berlin, an der sich linke Gruppen beteiligt hatten. Doch je länger
sich die Auseinandersetzung hinzog, desto mehr verlagerte sie sich auf die
Gerichte – der Druck auf der Straße ging zurück.
„Wäre der gesellschaftliche Druck größer gewesen, hätte das Urteil anders
ausgesehen“, kommentierte ein FAU-Mitglied, das den Prozess begleitete, die
Entscheidung. Stähle sieht nun auch PolitikerInnen in der Pflicht, als
Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass ein auf Lohnbetrug und Überausbeutung
basierendes Geschäftsmodell ausgetrocknet wird.
16 Oct 2019
## LINKS
[1] /Mall-of-Berlin/!t5221260/
[2] /Lohnprellung-bei-der-Mall-of-Berlin/!5630252/
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Mall of Berlin
Bundesarbeitsgericht
Ausbeutung
FAU
Mall of Berlin
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Arbeitsrecht
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