| # taz.de -- Landgericht Düsseldorf bestätigt: Raucher muss raus | |
| > Zu viel geraucht: Friedhelm Adolfs wird seine Wohnung zum Jahresende | |
| > räumen müssen. Ein Landgericht ließ allerdings die Revision beim | |
| > Bundesgerichtshof zu. | |
| Bild: Darauf erstmal ne Frustkippe? Friedhelm Adolfs. | |
| DÜSSELDORF afp | Der rauchende Mieter Friedhelm Adolfs muss nach dem Willen | |
| des Landgerichts Düsseldorf seine Wohnung räumen. Das Gericht bestätigte am | |
| Donnerstag in zweiter Instanz das Räumungsurteil gegen den Rentner, dessen | |
| Fall seit Monaten bundesweit für Schlagzeilen sorgt. Dem nicht | |
| rechtskräftigen Urteil zufolge muss der langjährige Mieter bis zum | |
| Jahresende aus seiner Wohnung ausgezogen sein. (Az. 21 S 240/13) | |
| Das Gericht befand, Rauchen eines Mieters in seiner Wohnung stelle für sich | |
| genommen kein vertragswidriges Verhalten dar und könne dementsprechend | |
| weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. | |
| Adolfs habe jedoch einen schwerwiegenden Pflichtverstoß begangen: Der | |
| Rentner habe nicht versucht zu verhindern, dass Zigarettenrauch in den | |
| Hausflur zieht. Er habe die Geruchsbelästigung sogar noch gefördert, indem | |
| er seine Wohnung unzureichend gelüftet und seine zahlreichen Aschenbecher | |
| nicht geleert habe. | |
| Die Zivilkammer war nach der Beweisaufnahme zudem davon überzeugt, dass die | |
| Vermieterin den Rentner mündlich im Jahr 2012 mehrfach abgemahnt hatte. Bei | |
| der Bemessung der vergleichsweise langen Räumungsfrist berücksichtigte das | |
| Gericht, dass Adolfs bereits seit rund 40 Jahren in der Wohnung lebt. | |
| Das Landgericht ließ allerdings die Revision gegen das Urteil beim | |
| Bundesgerichtshof zu. Damit wollen die Richter eine grundsätzliche Klärung | |
| der Frage ermöglichen, ob die durch das Rauchen eines Mieters verursachten | |
| Immissionen innerhalb eines Mehrfamilienhauses einen Kündigungsgrund | |
| darstellen können. | |
| 26 Jun 2014 | |
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