# taz.de -- Konflikt zwischen Syrien und der Türkei: Arbeitsteilung unter Auto… | |
> Statt die Aufmerksamkeit auf Erdoğans Verbrechen in Nordsyrien zu lenken, | |
> spekulieren manche in der EU lieber über die Nato-Beistandspflicht. | |
Bild: Soldaten der Freien Syrischen Armee trainieren Anfang Oktober für ihren … | |
Als „außerirdisch“ hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn beim | |
Brüsseler Treffen mit seinen EU-AmtskollegInnen selbst die Vorstellung | |
bezeichnet, die Nato könnte über den Beistandsartikel 5 ihres Vertrags in | |
einen Krieg ihres Mitgliedes Türkei mit Syrien hineingezogen werden. Warum | |
Asselborn als Erster und bislang Einziger über ein solches Szenario | |
überhaupt öffentlich spekuliert, bleibt sein Geheimnis. Denn es ist in der | |
Tat völlig unrealistisch. | |
Die Türkei verstößt [1][mit ihrem völkerrechtswidrigen Krieg gegen die | |
kurdischen StaatsbürgerInnen Syriens] auf syrischem Territorium nicht nur | |
gegen die Charta der Vereinten Nationen, sondern auch gegen den | |
Nato-Vertrag. Die syrische Regierung von Präsident Assad darf zur Abwehr | |
der völkerrechtswidrigen Invasion der Türkei und zum Schutz ihrer | |
kurdischen StaatsbürgerInnen unter Berufung auf das | |
Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta legitimerweise | |
militärische Mittel einsetzen. | |
Sie dürfte sogar andere Länder um militärischen Beistand bitten. Das wäre �… | |
außer vielleicht in der wilden Fantasie des türkischen Präsident Erdoğan – | |
kein bewaffneter Angriff Syriens auf das Nato-Mitglied Türkei, der die | |
Voraussetzungen der Beistandspflicht nach Artikel 5 des Nato-Vertrags | |
erfüllen würde. Selbst dann nicht, wenn [2][die syrischen Streitkräfte bei | |
der Abwehr der Invasion] militärische Ziele auf türkischem Territorium | |
beschießen oder dieses Territorium zeitweise betreten würden. | |
Nach einer ersten Phase der militärischen Selbstverteidigung müsste die | |
Regierung Assad nach den Regeln des Völkerrechts dann den | |
UNO-Sicherheitsrat um Beistand anrufen. So weit wird es allerdings mit | |
größter Wahrscheinlichkeit nicht kommen. Die syrischen Streitkräfte werden | |
voraussichtlich nicht einmal aktiv gegen die ihnen überlegenen türkischen | |
Invasionstruppen vorgehen, um diese in die Türkei zurückzudrängen, sondern | |
sich auf den Versuch beschränken, den weiteren Vormarsch dieser Truppen zu | |
stoppen | |
## Die Vertreibung der kurdischen Bevölkerung | |
Zudem werden Assads Soldaten bestrebt sein, zunächst diejenigen Gebiete | |
unter ihre Kontrolle bringen, aus denen die Kurden seit Beginn der | |
türkischen Invasion bereits vertrieben wurden oder geflohen sind. Es würde | |
nicht überraschen, wenn die türkischen Invasionstruppen weitere, derzeit | |
von ihnen besetzte Gebiete zu einem späteren Zeitpunkt an die syrischen | |
Streitkräfte übergeben würden. | |
Auf diese Weise sorgen Erdoğan und Assad – ob abgesprochen oder nicht – | |
arbeitsteilig für die [3][weitgehende Vertreibung der kurdischen | |
Bevölkerung aus Nordsyrien] und für das Ende ihrer demokratischen | |
Selbstverwaltung. Das wird die extremistischen Kräfte unter den KurdInnen | |
in der Türkei, im Irak und auch in der Diaspora in den EU-Staaten stärken. | |
Asselborn hätte die mediale Aufmerksamkeit beim EU-Außenministertreffen | |
besser nutzen sollen, um auf diese dramatischen Folgen der Verbrechen des | |
Nato-Mitglieds Türkei aufmerksam zu machen, anstatt über eine | |
Beistandspflicht der Allianz für diese Verbrechen zu spekulieren. | |
15 Oct 2019 | |
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## AUTOREN | |
Andreas Zumach | |
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